Pfändungs- und Überweisungsbeschluß der Firma Wiebelt
Mein Redakteur war am Zweifeln, ob wir dieses Dokument überhaupt veröffentlichen sollten.
"Na, und ob!", sagte ich ihm. Nein - nicht weil ich darauf stolz wäre! Beileibe nicht!
Es ist halt nur so:
Durch die unglückselige Geschichte mit dem mißglückten Peniger Grundstückskauf 1997/98 sind
einige Projekte zum Erliegen gekommen, weil einfach der Geldrückfluß gefehlt hatte. Millionen waren
investiert, aber alles eben nur unfertige Leistungen, denn es ging nicht voran. Und da ist es halt nur natürlich,
daß irgendwann die Kasse ganz leer ist. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind es immerhin noch um 5 Mio. DM
bzw. 2,5 Mio. €, die an unfertigen Leistungen zu Buche schlagen.
Davon ganz abgesehen: Wenn so ein gerichtlicher Beschluß vorliegt, hat sich sowohl der Schuldner - also in dem Falle
ich selbst - als auch das betroffene Kreditinstitut als "Drittschuldner" strrrrrikt!! dran zu halten!
Und genau das hat dieser Heinzelmann nicht getan, indem er seine von mir nicht genehmigten(!!) Hin- und Herbuchungen
inszenierte. Und das - hoffe ich - brrrricht ihm das Genück!
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