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Aufstellung Strafanzeige Stellungnahme der StA Beschwerde Die spinnt! Epilog

Also, wirklich!

Das gibt es in keinem dreiteiligen Russenfilm!

Nicht genug damit, daß dieser Insolvenzfuzzy mich in seinen Berichten unmöglich macht, nein! Er darf sich auch an meinen Sachen bedienen, wie ihm beliebt! Seien Sie froh, wenn Sie nicht im Einzugsbereich dieses Bandido wohnen! Daß er wie ein Einbruchsprofi vorgegangen ist, das ist ja nur die eine Seite, aber daß er – nach höchstweinachtlicher Auffassung – keinen Nachweis zu führen braucht, was er so alles mitgenommen hat und was damit passiert ist, das ist ein Skandal!

Diese Ablehnung der Strafanzeige ist ein Schlag ins Gesicht von allem, was Recht ist! Ich zitiere:

„… Dass der Insolvenzverwalter die betreffenden Sachen sich oder einem Dritten zueignen wollte, bzw. will, kann nicht unterstellt werden. …”

Ja, was dann?

 

Originalseiten:

 

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