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Aufstellung Strafanzeige Stellungnahme der StA Beschwerde Die spinnt! Epilog

Das kann und darf doch nicht wahr sein!

Diesen Skandal lassen wir natürlich nicht auf sich beruhen und reichen – in bewunderndwürdig neutralem Ton! – Beschwerde ein. Das von Herrn Heims aufgeführte Beispiel ist bestimmt etwas unglücklich gewählt, denn ich war ja kein Lebensmittelladen, aber ein Selbstbedienungsladen für offenbar von der Sparkasse bezahlte Rechts- bzw. Einbrecher erst recht nicht!

Ein Insolvenzverwalter hat die gottverdammte Pflicht und Schuldigkeit, die Interessen der Insolvenzgläubiger zu vertreten und sich ansonsten auf dem Boden geltenden Rechts zu bewegen. Wenn das in diesem unserem Land Mode werden sollte, daß bei Firmeninsolvenzen auch gleich noch die Privatgemächer des Insolvenzschuldners ausgeräumt werden, wundere ich mich, daß das alles so stillschweigend hingenommen wird!

Wo bleibt der Aufschrei der entsetzten Masse?

 

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