history.back

 

Die Baulasten-Übernahmeerklärungen

sind die schriftlich dokumentierte Wegerechtserklärung, die der Herr Buttolo in Abrede stellt.

Sie haben nur ein paar kleine Schönheitsfehler:

  1. Sie sind erst am 03.01.2000 bzw. 31.5.2000 erstellt worden, also über 3 Jahre nach Abschluß des Kaufvertrages, und
  2. "Sie sind zu kurz"
im .pdf-Format
im .pdf-Format