Es ist ein Alptraum!Und eine Schande ist es obendrein! Wenngleich das Gericht auch noch nicht vollständig davon überzeugt ist, daß die Sparkasse Singen-Radolfzell sich nicht an die Spielregeln gehalten hat, läßt es zu, daß unser Haus "unter den Hammer" kommen soll.Damit würde dann der Zustand eintreten, daß der quasi "Totschläger"
sein Opfer auch noch ungestraft plündern darf. Wie dem auch sei: Es ist ein schwebendes,
also nicht abgeschlossenes Verfahren, dessen Ausgang erheblich ist dafür, ob zwangsversteigert
werden darf oder nicht. Durch die Maßnahme würden Tatsachen geschaffen werden, die
wiederum schwerlich umkehrbar sein werden.
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