Erstens
mangelte es dem Versteigerungsantrag an der dafür erforderlichen Vollmacht. Wäre ja noch schöner, wenn da jeder Heinz kommen
und die Immobilien reihenweise einfach so wegpfänden könnte, nur weil dem deine Nase nicht paßt! Oder aber die Putzfrau. (Naja, vielleicht
ist das auch ein Grund dafür, daß die SpK keine fest angestellten Fußbodenkosmetiker mehr beschäftigt?)
und Zweitens
sind dem Versteigerer grobe Formfehler unterlaufen. So ist die Grundsteuer nicht bezahlt worden, wie das vom Gesetzgeber zwingend
vorgeschrieben ist. Das war ein Fauxpas vom Amts- und Vollstreckungsgericht, woselbst mein Nicht-Freund Igl schaltet und
waltet und die Leute am liebsten reihenweise in den Schuldenturm werfen würde.
Das Gericht hatte sich zwar mehr oder weniger geschickt (um hier kein anderes Wort zu gebrauchen) aus der Affäre gezogen,
aber das hatte einen weiteren Mangel zur Folge: Zieht man die hinterf...iger Weise durch die Hintertür bezahlte Grundsteuer vom Verkaufserlös ab,
dann liegt der Verkaufserlös unter dem gesetzlich vorgesehenen Mindesgebot! Das haben die Füchse von der Sparkasse wohl nicht bedacht!
Beide Aspekte sind in obigem Schreiben festgehalten, das wir am selben Tag noch beim AG eingeworfen haben …