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Wiedereinsetzung Einlassung zum Blödsinn Beschluß des LG,
angeblich (!) vom 05.3.07
Einnerung Auf den Punkt gebracht

Dieser Akt des Trauerspiels hat mehrere Aufzüge. Gehen Sie die ruhig der Reihe nach durch oder schauen Sie auf spass-kasse-singen-radolfzell.de.tl vorbei. Plastischer kann Rechtsbruch wirklich nicht illustriert werden:

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

Am 18.12.2006 war ich bei meinem Anwalt und sichtete in seiner Gegenwart die Versteigerungsakte. Wie Schuppen fiel es mir von den Augen: Die Sparkasse hatte gravierende Formfehler bei der Zwangsversteigerung am 22. Juli vor zwei Jahren zugelassen!

Somit war die Maßnahme - höchstichterlich beschieden in einem anderen ähnlichen Fall - hinfällig! Wir verloren keine Zeit und verfaßten sofort eine

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

mit allem Komfort:

Originalseiten:

Erstens
mangelte es dem Versteigerungsantrag an der dafür erforderlichen Vollmacht. Wäre ja noch schöner, wenn da jeder Heinz kommen und die Immobilien reihenweise einfach so wegpfänden könnte, nur weil dem deine Nase nicht paßt! Oder aber die Putzfrau. (Naja, vielleicht ist das auch ein Grund dafür, daß die SpK keine fest angestellten Fußbodenkosmetiker mehr beschäftigt?)

und Zweitens
sind dem Versteigerer grobe Formfehler unterlaufen. So ist die Grundsteuer nicht bezahlt worden, wie das vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben ist. Das war ein Fauxpas vom Amts- und Vollstreckungsgericht, woselbst mein Nicht-Freund Igl schaltet und waltet und die Leute am liebsten reihenweise in den Schuldenturm werfen würde.

Das Gericht hatte sich zwar mehr oder weniger geschickt (um hier kein anderes Wort zu gebrauchen) aus der Affäre gezogen, aber das hatte einen weiteren Mangel zur Folge: Zieht man die hinterf...iger Weise durch die Hintertür bezahlte Grundsteuer vom Verkaufserlös ab, dann liegt der Verkaufserlös unter dem gesetzlich vorgesehenen Mindesgebot! Das haben die Füchse von der Sparkasse wohl nicht bedacht!

Beide Aspekte sind in obigem Schreiben festgehalten, das wir am selben Tag noch beim AG eingeworfen haben …



Wiedereinsetzung Einlassung zum Blödsinn Beschluß des LG,
angeblich (!) vom 05.3.07
Einnerung Auf den Punkt gebracht

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