Wo war dieser Niemann eigentlich vor und während der Verhandlung???
Ohne ins Detail zu gehen: Die Frage nach der Zulässigkeit meines Vorbringens ergibt sich - ohne Hinzuschauen! - aus
dem ersten Satz, 2. Absatz unseres Antrags auf Wiedereinsetzung.
Aber es kommt ja noch besser! Und das verrate ich Ihnen am Ende dieser Seite!
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Originalseiten:
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Und nun das Schärfste!
Am 19.September 2007 (!) bekam mein Anwalt erstmalig diesen
Beschluss mit dem vorgegebenen Ausstellungsdatum 05.03.2007 geschickt, der einen Vermerk trägt, dass dieser mir unmittelbar nach Erlass (also im März 2007) zugestellt worden sei.
Rechtsanwalt Heims war verdattert: Hatte ich evtl. diesen Beschluss nicht beachtet, oder einfach abgelegt, ohne ihn darüber zu informieren? Zu dieser Zeit hielt ich
mich aber nachweislich über 3 Flugstunden von meinem Wohnsitz entfernt auf Gran Canaria auf, und ich hätte somit gar keinen Beschluss dort hin zugestellt
bekommen können!
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