Wie nennt man einen Laden, in dem alles drunter und drüber geht?
Herr Heims bringt es auf den Punkt. Auf den Fortgang der Ereignisse darf man getrost gespannt sein!
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Originalseiten:
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Nachwort des Redakteurs:
Also, ich habe in diesem Reigen um den Herrn Kempen ja schon so einiges kennenlernen dürfen, was alles andere als “rechtsstaatlich” ist,
aber dieser Eiertanz grenzt doch nun wirklich an Schmierenkomödie übelster Prägung!
Nicht genug damit, daß man in Singen Dampf vor der eigenen
Spaßkasse und offenbar keine Traute hat, einen Beschluß zu fassen, NEIN! Man reicht das Ganze eine Etage höher, sollen die doch den Schleim ausbaden!
Und was tun “die”? – Abweisung! Zu spät eingereicht! – Was soll der Sch...nee?
- kriegt der Niemannn gar nicht mehr mit, was ihm so alles auf geduldiges Papier geschrieben wird, denn wie sonst kann der nicht erkennen, ob das
Wiedereinsetzungsgesuch überhaupt zulässig ist,
“weil nicht dargetan ist, wann der Beschwerdeführer Heribert Kempen Kenntnis von den die Wiedereinsetzung begründenden Umständen erlangt hat.” – Und das ist dazu das einzige (!) Argument (?) in seiner
Verzweiflungsentscheidung!
- Läßt sich dieser Niemann von dem Gesäusel dessen einlullen, der offen erkennbare Rechtsbrüche verteidigt, denn das Wirrwarr, was der
Linnebacher am 01.3.07 von sich gibt, hat wirklich Züge des Absurden, und dann
- wartet Niemannn nicht mal ab, was die Gegenseite zu erwidern hat, sondern erläßt – quasi bei Nacht und Nebel –
die, wie das so schön im Amtsdeutsch heißt, absolut unsubstantiierte Abweisung
des Antrags.
Aber damit nicht genug!
- Diese Verzweiflungsentscheidung wird dann nicht mal zugestellt! – Freilich ist mir klar, daß sich der Niemannn
damit rausredet, daß irgendeine Gerichtsmaus die Anschriften vertauscht haben soll (- und da fangen auch hier in Rußland die Schweine an zu quieken! Für wie blöd hält der eigentlich die Menschheit??? -). Ich kenne (und schätze!) den Herrn Pyssok,
und ich habe absolut keinen Zweifel daran, daß er das Schreiben, so er es denn – wie es dieser Niemannn verzweifelt
darzustellen versucht – bekommen hätte, es postwendend wieder ans Gericht zurück übersandt hätte. Hat er aber nicht!
Oder er hat es zurückgeschickt, dann haben die Eiertänzer am LG wieder gepennt, denn das wäre zumindest ein Hinweis darauf, daß die Amtspost
nicht zum Empfänger gelangt ist! – In der Quintessenz ist es also ganz und gar verständlich, daß der Herr Kempen - und nicht nur er - eher Zweifel daran hat,
ob das angegebene Ausstellungsdatum der Entscheidung überhaupt den Tatsachen entspricht!
Quintessenz: Irgendwann werden wir wohl alle mal so alt, wie wir schon heute aussehen. Es ist aber absolut unverständlich, wie jemand, der ganz offenbar in der
Blüte der Arterienverkalkung steht, noch solch ein verantwortungsvolles Amt bekleiden kann! Wäre Niemannn klug, würde er von selbst seinen Hut nehmen …
Nishnij Nowgorod, den 21.3.2008
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