Interessant ist Punkt 3 auf Seite 2: Heinzelmann hatte baurechtlich geschützte Gelder
EIGENMÄCHTIG und nach Gutdünken hin- und hergebucht. Und dieses
Mensch stellt sich hin und meint doch nicht etwa allen Ernstes, ich solle ihm das auch noch
nachträglich genehmigen? Und dann noch davon eine Gegenleistung abhängig machen -
das stinkt doch regelrecht nach Erpressung, oder sehe ich da was falsch??
|