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Eine bodenlose Frechheit!

Anders kann man diesen Wisch nicht charakterisieren! Ein altes deutsches Sprichwort besagt:

Eine halbe Wahrheit ist eine ganze Lüge

Danach sind hier 2 halbe Wahrheiten drin:

im .pdf-Format
  1. Ja! Eine Baulast war eingetragen, aber nur über 17 x 2 m!

  2. Ja! Eine Teilungsgenehmigung hat es auch gegeben, aber die ist wertlos ohne quasi richtige Baulasteintragung.

Ob man das im Rathaus gewußt hat? Aber freilich! Das war doch unser Thema seit etlichen Jahren! Und außerdem gibt es dazu konkrete Vorschriften der baulich verantwortlichen Behörden. Die aber scheinen vollkommen ignoriert worden zu sein, und zu allem Unheil wurde das ja auch noch dem OLG in Freiburg so vorgetragen, was in der grenzenlosen Einfalt eines Richters Nökel, der lieber mit einem Stahlrollmeßband auf dem Meßtischblatt herumwurstelte, als eine Beweisaufnahme zu veranlassen, zu einer späteren Abweisung unseres Antrags geführt hatte.


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