Gedankenlosigkeit oder Vorsatz???Die Affaire GrafEin weiterer Millionär, der zum Tellerwäscher - sprich: Sozialfall - geworden ist...Also das war so: Bis Ende 1999 war Herr Werner Graf - hat zwar die Allüren, ist aber keiner, heißt nur so - Vorstandsmitglied der Volksbank Singen-Engen (nicht Sparkasse!). Im Zuge einer Bankenfusion schied er aus dem Vorstand aus und machte sich im Bereich Unternehmensberatung, Finanz- u. Immobilienberatung selbständig. Er nutzte seine Barabfindung, sowie sein in der Berufstätigkeit erworbenes know how und seine Geschäftskontakte zur Beteiligung an verschiedenen Projekten. In diesem Zusammenhang erwarb er von der Firma Wohninvest Bauträger- und Immobilien Handelsgesellschaft mbH und Co. KG mit Vertrag vom 01.3.1999 ein Grundstück Überlingen. Der Kaufpreis wurde i.H.v. 560.000,00 DM finanziert von der Badenwürttembergischen Bank AG Stuttgart, Filiale Singen. Zur Sicherung des ausgereichten Darlehens bestellte die Wohninvest an dem oben genannten Grundstück eine Grundschuld in Höhe von 600.000,00 DM. Zugleich übernahm Herr Graf die persönliche Haftung und unterwarf sich der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen gem. § 800 ZPO. Soweit - so gut, und nicht weiter tragisch. Aus Gründen, auf die hier nicht weiter eingegangen werden soll, hoben die beiden Vertragsparteien den Kaufvertrag noch vor der Eigentumsumschreibung per 30.6.00 auf. Wohninvest hatte den Verkaufspreis an Herrn Graf zurückzuzahlen. Hierzu nahm sie einen Kredit bei der Südwestbank AG Stuttgart auf. Dazu gab es eine Urkunde, und in dieser hieß es: "Zugleich werden hiermit alle weiteren Rechte aus der Bestellungsurkunde, einschließlich derjenigen aus der Übernahme der persönlichen Haftung und aus allen Erklärungen über die Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung an den neuen Gläubiger abgetreten." Jetzt wird die Sache langsam spannend: Die Wohninvest bekam das Grundstück mitsamt der notariell besiegelten Grafschen Haftungsunterwerfung zurück! An sich auch noch kein Beinbruch - da geht man halt zum Notar und regelt die Angelegenheit. Am 28.12.2000 stellt die Wohninvest Insolvenzantrag. Daraufhin nahm die Südwest Bank AG aufgrund der immer noch vorhandenen Haftungserklärung unseren Herrn Graf in Anspruch, wozu sie sich am 28.03.2001 durch den Notar eine Vollstreckungsklausel erteilen ließ. Die Sache ging hin und her. Mit Schreiben vom 22.10.2001 wendet sich die BW-Bank Singen an die Südwestbank AG und setzt Termin für den 09.11.2001 "Nach fruchtlosem Ablauf der Frist (entscheidend ist der Eingang bei uns!) behalten wir uns die Beschreitung des Rechtsweges vor. Wir weisen weiter darauf hin, dass wir uns Schadensersatzansprüche gegen die Südwestbank vorbehalten für sämtliche Schäden, die Herr Graf in diesem Zusammenhang erleidet oder bereits erlitten hat." Zu keiner Zeit war eine persönliche Haftungsübernahme durch Herrn Graf für Verbindlichkeiten der Bauträgerfirma verlangt oder auch nur angedacht worden, und zwar weder von der Wohninvest, noch von der Südwestbank AG. Trotzdem aber begann letztere, in das private Vermögen des Herrn Graf Forderungen an die Wohninvest zu vollstrecken. Die Angelegenheit ging vor den Kadi. Das Landgericht Konstanz formuliert in seiner Entscheidung vom 10. April 2002 in der Sache 5 O 222/01: "Es ist nicht ersichtlich und von der Beklagten trotz Hinweises des Gerichts auch nicht dargelegt, warum der Kläger auch für Ansprüche gegenüber der Wohninvest GmbH und Co. KG die persönliche Haftung hätte übernehmen sollen/wollen." Die Vollstreckungsmaßnahmen wurden zwar durch Beschlüsse des Landgerichts eingestellt, nicht aber förmlich aufgehoben. Die Pfändungen, Eintragungen in die einschlägigen Schuldnerverzeichnisse und andere Maßnahmen blieben aufrecht erhalten und zwar vom Beginn der Pfändungen im Frühjahr 2001 bis zum Frühsommer 2003, als die Südwestbank AG die zum Aktenzeichen 9 U 82/02 eingelegte und begründete Berufung kurz vor dem Verhandlungstermin zurücknahm und das erstinstanzliche Urteil – endlich – rechtskräftig wurde. Die Maßnahmen blieben also 2 Jahre lang aufrechterhalten, mit allen negativen Folgen für die Kreditwürdigkeit und die Geschäftsbeziehungen. Diese zwei Jahre mußten die wirtschaftliche Existenz des Herrn Graf vernichten:
Herr Graf hatte für eine Reihe von Gesellschaften aufgrund von Vollmachten Immobilien erworben und Bauprojekte initiiert, um sie mit diesen Gesellschaften zu erstellen und zu vermarkten. Als Mehrheitsgesellschafter übernahm er die Besicherung der Projekte in Form von persönlichen Bürgschaften und Haftungsübernahmen - Usus bei deutschen Finanzierungsinstituten, wenn es sich bei der Gesellschaft um ein ausländisches Unternehmen handelt. Dieses Risiko konnte er aber als Mehrheitsaktionär jederzeit eingehen. Jetzt nicht mehr... Das operative Geschäft kam zum Erliegen. Alle begonnen und geplanten Projekte kamen nicht mehr zur Ausführung. Seine im Aufbau befindlichen Gesellschaften, deren Bilanzen Gewinne auswiesen, bis die Südwest Bank AG ihre Ver |