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Liebe/r BesucherIn dieser Homepage

Bitte glauben Sie nicht, daß nichts passiert, wenn hier nichts Neues steht. Vor dem Einschlafen sind es meine letzten Gedanken, und am Morgen noch vor dem Aufwachen meine Ersten:

Wie konnte das nur so weit kommen? Was habe ich falsch gemacht? Ist das alles nur ein einziger böser Alptraum? Dann beginnt das Herz wieder zu rasen, und ich bin munter...

Meinen getreuen Mitstreitern ist bei der beinahe täglichen Diskussion darüber ein Gedanke gekommen, den ich an dieser Stelle gern zur Diskussion stellen möchte. Und zwar meinen sie, daß es zwei Möglichkeiten gibt: Zufall oder Methode. Dazu noch folgendes:

  1. Hausbanken stellen gegen eigene Kunden nur selten einen Insolvenzantrag, wenn es dazu kommt, daß ein Kreditarrangement aus welchem Grund auch immer gekündigt werden muß, dazu noch, wo dem Hause die Gesamtumstände vertraut sind.

  2. Noch seltener ist es - wie von der Sparkasse Singen-Radolfzell praktiziert - zugleich gegen den Geschäftsführer einen Strafantrag wegen Insolvenzverschleppung, Betrug u.ä.m. zu stellen. Mir erscheint der Sachverhalt zudem noch konstruiert.
    Und außerdem:

  3. Bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise wäre die Kündigung nicht notwendig gewesen. Die Sparkasse Singen-Radolfzell läßt sich in der Regel von der Anwaltskanzlei Schrade & Partner vertreten. Auffällig ist, daß Vertreter dieser Kanzlei auch als Insolvenzverwalter des Kreditkunden auftreten.

Sollte es unter den Besuchern jemanden geben, der oder die in dieser Hinsicht analoge Erfahrungen gemacht haben, wäre es außerordentlich hilfreich, uns das wissen zu lassen. Als Gegenleistung wären wir selbstverständlich gern dazu bereit, Ihre Interessen zu vertreten. Es versteht sich von selbst, daß wir Ihre Zuschriften anonym behandeln, es sei denn, Sie verfügen anders.

Mit besten Grüßen!

Ihr Heribert Kempen


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