. . . FALSCH - wie nicht anders zu erwarten war!
"Quod errat demonstrandum" - was zu beweisen wäre, würde sicherlich nicht nur der Lateiner,
sondern auch Frau EVA M. VAASSEN, die Verfasserin des o.g. Artikels sagen.
Wohlan, denn: Wie pflegt sich doch Frau Vaassen gleich im ersten Absatz ihres Artikels auszudrücken?
"Der Gailinger Unternehmer Heribert Kempen
verbreitet, dass die Sparkasse Singen-Radolfzell widerrechtlich Geld von seinen Konten
umgebucht und damit seinen Ruin eingeleitet habe. Das Kreditinstitut vertritt eine andere
Auffassung, Vorstands-vorsitzender Volker Wirth erklärte gestern: 'Die Sparkasse
sieht sich nach dem ersten Verhandlungstag in ihrer bisherigen Beurteilung des Sachverhalts
bestätigt.'"
Da geht es auch schon los, denn unbestreitbare Fakten sind:
- Auf der Grundlage der von der Gläubigerversammlung im Amtsgericht Chemnitz am 09.8.00
beschlossenen Vereinbarung zur übertragenden Sanierung konnte und durfte meinerseits
keine Abmachung hinsichtlich der Umbuchungen getroffen werden, wie dieses von der Sparkasse selbst
vor Gericht noch behauptet wird.
- Das wird indirekt dadurch bestätigt, daß die Sparkasse und insbesondere deren Mitarbeiter
Heinzelmann keinerlei Beweis dafür erbringen konnte, daß eine solche Genehmigung
zu irgendeiner Zeit seitens des Unternehmers vorgelegen hatte. Punkt.
- Der Anwalt der Sparkasse, RA Dr. Linnebacher, gegen den im übrigen auch die
Staatsanwaltschaft
ermittelt, brachte von sich aus im Termin eine Vergleichsabsicht zum Ausdruck, in der allerdings
schriftlich (!) festgehalten werden sollte, daß
seitens der Sparkasse in dieser Angelegenheit
keinerlei ungesetzliche Handlung stattgehabt haben solle. und
- wurde unstreitig festgestellt, daß die Sparkasse einen qualifizierten Sanierungsbeschluß
der sie per Gesetzeskraft dazu verpflichtete, dem zu sanierenden Unternehmen - in diesem Falle der HMK-Gruppe -
jegliche Unterstützung und besonderen Schutz angedeihen zu lassen.
Jedoch diese Verpflichtung wurde von der Sparkasse Singen-Radolfzell, speziell von deren
Mitarbeiter Sanierung und Recht Tobias M. Heinzelmann rechtswidrig unterlaufen!!!
Gibt es noch Fragen?
Heribert Kempen
Aber ein paar ergänzende Worte
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