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Das ist der Gipfel!!!

Schon drei Tage vor der Verkündung des Urteils weiß das Wochenblatt schon wieder mehr, als der Richter selbst, oder wußte letzterer das schon vor dem 09. Juni 04?

Dieser Artikel war auch der Auslöser dafür, daß wir Antrag auf Befangenheit gestellt hatten, und zwar

  • RA Schatz
  • RA Pryssok

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    mini  Mittwoch, den 21. Juli 2004

    Endstation im Fall Kempen?

    Gailingen (li). Am Freitag werden vor dem Konstanzer Landgericht die Urteile im Fall Kempen gegen Sparkasse Singen gefällt. Die fünfte Zivilkammer hatte mit Datum vom 17. Juni den Aufschub der Zwangsversteigerung des Privathauses in Gailingen verweigert. Es heißt in der Begründung wörtlich:

    "Nach dem bisherigen Ergebnis der Beweisaufnahme kann noch nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass die beklagte Sparkasse durch vertragswidriges Verhalten die HMK-Gruppe in die Insolvenz getrieben hat."

    Eine Aufhebung komme auch deshalb nicht in Frage: "Andernfalls wäre die Vollstreckbarkeit des Titels entwertet und die vertragliche Vereinbarung, nach der sich die Klägerin freiwillig der Zwangsvollstreckung unterworfen hat, in ihr Gegenteil verkehrt." Die Sparkasse hat selbst das Haus bei der Zwangsversteigerung erworben, im Prinzip zum Preis der eigenen Belastung.*

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    *

    Da haben wir es doch, und das Wochenblatt spricht das auch noch gelassen aus:

    Das Gericht mußte - ob nun gesetzlich sanktioniert oder nicht - so entscheiden, denn sonst wäre ja die Zwangsvollstreckung unwirksam gewesen, und das hätte wohl ein paar Schwierigkeiten mit sich gebracht.

    Von Rechts wegen hätte das Vollstreckungsgericht erst das Urteil der Instanz abwarten müssen, die die Vollstreckungsgegenklage zu beurteilen hatte, und das war nun mal die 5. Kammer an besagtem 09. Juno anno 2004, und deren Schiedsspruch war festgelegt worden für den 23. Julei 2004 - und nicht früher. Das riecht zumindest nach vorgefertigtem Urteil, oder?

    Siegfried Wilhelm


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