
Das ist der Gipfel!!!Schon drei Tage vor der Verkündung des Urteils weiß das Wochenblatt schon wieder mehr, als der Richter selbst, oder wußte letzterer das schon vor dem 09. Juni 04? Dieser Artikel war auch der Auslöser dafür, daß wir Antrag auf Befangenheit
gestellt hatten, und zwar
Endstation im Fall Kempen?Gailingen (li). Am Freitag werden vor dem Konstanzer Landgericht die Urteile im Fall Kempen gegen Sparkasse Singen gefällt. Die fünfte Zivilkammer hatte mit Datum vom 17. Juni den Aufschub der Zwangsversteigerung des Privathauses in Gailingen verweigert. Es heißt in der Begründung wörtlich:
Eine Aufhebung komme auch deshalb nicht in Frage: "Andernfalls wäre die Vollstreckbarkeit des Titels entwertet und die vertragliche Vereinbarung, nach der sich die Klägerin freiwillig der Zwangsvollstreckung unterworfen hat, in ihr Gegenteil verkehrt." Die Sparkasse hat selbst das Haus bei der Zwangsversteigerung erworben, im Prinzip zum Preis der eigenen Belastung.* © Singener Wochenblatt GmbH + Co. und HJF Kontakt 2001
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