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Spieß umgedreht: Jetzt muss Kempen zahlenAm Freitagmorgen war Urteilsverkündung im Konstanzer Landgericht: Die von Heribert Kempen verklagte Sparkasse Singen-Radolfzell muss keinen Schadensersatz leisten, dafür aber muss Heribert Kempens HMK-Gruppe 50 000 Euro an einen Münchner Käufer, der zwar auf ein Konto bei der Sparkasse Singen gezahlt hatte, nie aber sein Eigentum im Grundbuch verbrieft bekommen hatte. Ohne Erfolg blieb auch die Klage des Gailinger Arztes gegen die Sparkasse. Die Zwangsversteigerung des Hauses in Gailingen war zwischenzeitlich erfolgt. Rechtsmittel griffen hier nicht. Siehe auch Print-Ausgabe des Wochenblatts in dieser Woche. © Singener Wochenblatt GmbH + Co. und HJF Kontakt 2001
Lieber Herr Lichtwald,mit Verlaub - Sie lernen das nie!Was meinen Sie mit "Spieß umgedreht..."? Das impliziert doch, daß besagtes Instrument vorher in eine andere Richtung gehalten worden sein muß, oder? Sie scheinen zu übersehen, daß Kempen eine Abwehrklage zumindest in dieser Instanz eingereicht hat. Das bedeutet doch, daß der "Spieß" gegen ihn gerichtet gewesen sein muß, stimmt's? So ungenau, wie in der Überschrift geht es dann auch im Text weiter. Aber das sind wir ja von Ihnen gewohnt. Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Gesundheit, damit Sie Ihre verehrte Leserschaft weiter desinformieren können. Mit freundlichen Grüßen |
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