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Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H.

Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe

Tel. / Fax : 07734 - 932931 / 33
Funk-Tel. 0171-52 88 529

HMK10@t-online.de

 

Gailingen 19.01.04

Oberlandesgericht Karlsruhe                                                      

Zivilsenate Freiburg

19. Zivilsenat

 

Salzstr. 28

79098 Freiburg

vorab via Fax : 0761/ 205-3028/ 3039

 

 

19 Wx 38/03

Betreuungssache Heribert Kempen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

In o. g. Angelegenheit nehme ich wie folgt Stellung:

Der Schuldner hat nicht, wie die Gegenseite behauptet – plötzlich – ärztliche Schreiben über eine „angeblich behauptete“ gesundheitliche Begründung vorgelegt, die ihn am Ablegen einer wahrheitsgemäßen Eidesstattlichen Versicherung hindern !

Der Schuldner ist nachweislich seit dem 24.10.00 ununterbrochen erkrankt. Ihm wurde ein Teil des Dickdarmes entfernt, wobei sich eine lebensbedrohliche Thrombose einstellte. (Linker Arm bis in den Brustkorb)

Seit April 2001 stellte sich auf Grund einer Routineuntersuchung ein erhöhter Bluthochdruck fest. Der Bluthochdruck stieg immer höher, in lebensbedrohliche Höhen z.B. 316/ 184 mm Hg, so dass er nicht mehr medikamentös regulierbar war. Es besteht bei diesen Blutdrücken immer die akute Herzinfarkt und Schlaganfallgefahr!

Durch Langzeit-EKG und 24 Std. Blutdruck-Dauermessung wurde folgendes ermittelt:

Bedingt durch Aufregungen in einem existentiellen Rechtsstreit mit Sächs. Behörden und der SpK Singen-Radolfzell wird mein Blutdruck in diese lebensbedrohlichen Höhen getrieben.

Beweis:

   

Bescheinigung Dr. Psczolla

Zeugnis Dr. med. Psczolla, Büsingerstr. 1, 78262 Gailingen a.H.

Zeugnis Dr. med. Isolde Grathwohl,
(Fachärztin f. Innere Medizin)
Friedingerstr. 17 , 74244 Singen

Zeugnis des Amtsarzt Dr. Hess, zu laden über das LRA Konstanz


Ich stelle hiermit alle benannten Ärzte – zur Auskunft im hiesigen Verfahren – von der ärztlichen Schweigepflicht frei.

Bei diesen Bluthochdruckphasen, die extern ausgelöst sind, werden neben Betablockern starke Psychopharmaka verabreicht, um in diesen Streßsituationen eine Überreaktion (Infarkt / Schlaganfall) zu vermeiden, ausgereicht. In diesen streßbedingten Bluthochdruckphasen und unter der Wirkung von Psychopharmaka bin ich vorübergehend nicht in der Lage, eine e. V. abzugeben.

Die beantragte e. V. hängt mit dem Zusammenbruch meiner HMK-Firmengruppe in Gailingen u. Penig zusammen. Der Verlust von 170 (!) dauerhaften Arbeitsplätzen, einem betrieblichen Immobilienvermögen von mehr als 35 Mio. €, der Untergang von 5 Firmen usw. deren mehrheitlicher Eigentümer ich bin, die daraus resultierende Erkrankung meiner Frau und gesundheitliche Schädigung meines vierjährigen Sohnes (Eßstörungen) – wir sind bei den Krankenkassen ausgesteuert und Bezieher von Sozialhilfe hat diesen Bluthochdruck ausgelöst !

Der andauernde Bluthochdruck hat schließlich infolge der Überforderung des Herzmuskels ein nicht gewolltes Wachstum der Herzwand ausgelöst. Diese Verdickung wächst nach Innen. Irgendwann kommt es zum Verschluß...

Eine organische Schädigung des Herzens ist eindeutig eingetreten. Ein Vorwurf der Simulation dürfte sich damit erübrigen.

Beweis : Zeugnis der o.g. Ärzte – bb –

 

Diese für sich fast unglaubliche Geschichte der bei mir Streß auslösenden Erkrankung, die eindeutig auf politische Korruption zurück zuführen ist, ist bereits gerichtsanhängig.

Beweis:

  Beiziehung folgender Akten  

 

  beim LG Konstanz:  

Az: 5 O 186/03 ; 5 O 238/03; 5 O 238 / 03 E 5 O 236 /03 ; 5 O 307/03

  AG Singen:  

7 K 60 / 02

  LG Chemnitz / OLG Dresden  

Az: 2O 1013/ 03 – 9U 1840/03;
Az: 10 O 470/02


Erwähnenswert ist, dass bereits beim LG Chemnitz ein Richter im Verfahren 10 O 470/02 wegen Befangenheit durch das OLG Dresden abberufen wurde.

Beim LG Konstanz ist Herr Deppert – Kern Vorsitzender Richter der 5. Zivilkammer in allen Verfahren. Schauen Sie sich bitte das persönliche/vertrauliche Schreiben meines Anwaltes an den Richter an! Ausführungen dazu erspare ich mir, um die Vertraulichkeit zu erhalten. Das soll nur erläutern, warum es zum Bluthochdruck kommt.

Beweis: Abdruck des Schreibens von Ra. Schatz/ Kanzlei Fuellmich vom 15.01.04

               Zeugnis Rechtsanwalt Schatz

Jetzt verstehen Sie sicherlich unter den v. g. Umständen den Inhalt der Bescheinigung meines Hausarztes besser....

Der Vortrag des Peniger Prozeßvertreters der Antragstellerin ist in sofern unrichtig, als er mich als Verfasser und Berichterstatter auf der extra für diesen Skandal eingerichteten Homepage im Internet beschreibt. Diese Homepage wird ausschließlich von dem Diplom-Sprachmittler Siegfried Wilhelm gestaltet.

Beweis : Offener Brief an den Prozeßbevollmächtigten Wündisch des Herrn 

                Wilhelm

                Zeugnis des Herrn Wilhelm 

Ich habe auch nicht – auf Grund des ausdrücklichen ärztlichen Rates – an mehreren Prozessen in Sachsen teilgenommen, sondern nur an einem, an dem der Prozeßvertreter der Antragstellerin auch zugegen war:

In diesem Prozeß klagte sein Mandant wegen angeblichen Verstoßes meinerseits gegen das GSB (Gesetz zur Sicherung gegen Bauforderungen). Es wurde ( endlich) eine Beweisaufnahme durchgeführt, bei der durch Zeugenbeweis unbestreitbar bewiesen wurde, dass die streitige, aber vertraglich durch die Stadt Penig geschuldete Zufahrt, noch nie vorhanden war. Darauf warte ich seit mehr als drei Jahren... Mittlerweile wurde dies auf Grund dieser Beweisaufnahme von Seiten der Stadt Penig zugegeben...

Zu diesem einzigen Termin wurde ich in Gegenwart von Betreuern gefahrenund wieder nach Hause gebracht.

 Der Gesellschafter der Antragstellerin ist Stadtrat der Stadt Penig – daher kommt das Interesse zur Abgabe der e. V.

Wenn ich nun auf „gut Glück“ über die Vermögensverhältnisse der 5 Gesellschaften – alle in Form einer GmbH und zusätzlich eine in Form einer GBR – eine e. V. abgebe, und es stellt sich heraus, dass ich auch nur in einer Immobilie, Grundstücken, an den Betriebssitzen – incl. der Ausstattungen/ Inventar eine falsche Bezifferung des evtl. noch vorhandenen Vermögens angebe, habe ich zumindest eine fahrlässig oder gar unbewusst - vorsätzlich eine  falsche Versicherung an Eides statt abgegben.  Dies wird mit Geld-/ oder Freiheitsstrafe geahndet.  Dies kann und darf man nicht von mir verlangen !

Ich rechne fest mit einem solchen Versuch, um mich zu kriminalisieren...

Einige Firmen stehen in der vorübergehenden Insolvenz. Die vorläufigen Insolvenzverwalter sehen sich außer Stande, ein Gutachten zu fertigen, weil ich aus gesundheitlichen Gründen sie nicht in Sachsen unterstützen kann. Ich kann keinesfalls mehrere Tage nach Sachsen fahren und dort eine Bestandsaufnahme auf den Baustellen und Betriebssitz machen. Zumal ich nachweisbar und aktenkundig gemachte Morddrohungen, aus Penig erhalten habe.

Das Infarkt Risiko kann und will ich nicht tragen.

Mitarbeiter gibt es keine mehr... Ich kann folglich nicht mal auf ein Gutachten eines vorläufigen Insolvenzverwalters zurückgreifen und dessen Daten/ Gutachten zur Grundlage der e.V. machen.

Ein Betreuer hätte dasselbe Problem....

Aus dem Stamm der ehemaligen Mitarbeiter hat sich eine Gruppe gebildet, die meine Familie und mich unterstützen. Dazu gehören auch mehrere Abgeordnete des Sächs. Landtages, Journalisten, Anwälte, Ärzte und Freunde. Siehe Einlassung der Frau Swirbul...

Diese haben sich alle der Gerechtigkeit und der Wahrheit verschrieben und werden den Kampf – sofern ich ihn gesundheitlich überstehe – auch noch bis zum EUGH mit begleiten.  Es wurde schon in über 50 Zeitungsberichten und mehreren Fernsehberichten über diesen Skandal berichtet. Eine weitere größere Berichterstattung im Fernsehen steht an... Dies ist alles unter www.Karl-Nolle.de  ( wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD Sachsen) und auf der bereits benannten Homepage berichtet...

Da eine größere Anzahl Drittgeschädigter ebenfalls aus gleichem Rechtsgrund und gleichem Sachverhalt die SpK Singen-Radolfzell sowie die Stadt Penig verklagen, ist es interessant mit anzusehen, wie in diesen Verfahren – auch in anderen Bundesländern – seitens der Justiz verfahren wird. 

Aus all den geschilderten Gründen ist nachgewiesen, dass die Abgabe der E. V. zwar formal zulässig, aber zum gegenwärtigen  Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Eine Befriedigung der Peniger Gläubigerin tritt so wieso erst mit dem Ende der rechtskräftigen Zivilprozesse ein. Ein Grund einer Betreuung ist bei weitem nicht ersichtlich. Deshalb ist der Antrag wieder abzuweisen.

 


 
Heribert Kempen


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