Heribert G. Kempen
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Beweis: |
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Zeugnis Dr. med. Psczolla,
Büsingerstr. 1, 78262 Gailingen a.H. |
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Zeugnis Dr. med.
Isolde Grathwohl, |
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Zeugnis des Amtsarzt Dr. Hess, zu laden über das LRA
Konstanz |
Ich stelle hiermit alle benannten Ärzte – zur Auskunft im hiesigen Verfahren – von der ärztlichen Schweigepflicht frei.
Bei diesen Bluthochdruckphasen, die extern ausgelöst sind, werden neben Betablockern starke Psychopharmaka
verabreicht, um in diesen Streßsituationen eine Überreaktion (Infarkt /
Schlaganfall) zu vermeiden, ausgereicht. In diesen streßbedingten Bluthochdruckphasen
und unter der Wirkung von Psychopharmaka bin ich vorübergehend nicht in der
Lage, eine e. V. abzugeben.
Die beantragte e. V. hängt mit dem Zusammenbruch meiner
HMK-Firmengruppe in Gailingen u. Penig zusammen. Der Verlust von 170 (!)
dauerhaften Arbeitsplätzen, einem betrieblichen Immobilienvermögen von mehr als
35 Mio. €, der Untergang von 5 Firmen usw. deren mehrheitlicher Eigentümer ich
bin, die daraus resultierende Erkrankung meiner Frau und gesundheitliche
Schädigung meines vierjährigen Sohnes (Eßstörungen) – wir sind bei den
Krankenkassen ausgesteuert und
Bezieher von Sozialhilfe –
hat diesen Bluthochdruck ausgelöst !
Der andauernde Bluthochdruck hat schließlich infolge der Überforderung
des Herzmuskels ein nicht gewolltes Wachstum der Herzwand ausgelöst. Diese
Verdickung wächst nach Innen. Irgendwann kommt es zum Verschluß...
Eine organische Schädigung des Herzens ist eindeutig eingetreten. Ein
Vorwurf der Simulation dürfte sich damit erübrigen.
Beweis : Zeugnis der o.g. Ärzte – bb –
Diese für sich fast unglaubliche Geschichte der bei mir Streß
auslösenden Erkrankung, die eindeutig auf politische Korruption zurück zuführen ist, ist bereits gerichtsanhängig.
Beweis: |
Beiziehung folgender Akten | |
| beim LG Konstanz: |
Az: 5 O 186/03 ; 5 O 238/03; 5 O 238 / 03 E 5 O 236 /03 ; 5 O 307/03 |
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| AG Singen: |
7 K 60 / 02 |
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| LG Chemnitz / OLG Dresden |
Az: 2O 1013/ 03 – 9U 1840/03; |
Erwähnenswert ist, dass bereits
beim LG Chemnitz ein Richter im Verfahren
10 O 470/02
wegen Befangenheit durch das OLG Dresden abberufen wurde.
Beim LG Konstanz ist Herr
Deppert – Kern Vorsitzender Richter
der 5. Zivilkammer in allen Verfahren. Schauen Sie sich bitte das
persönliche/vertrauliche Schreiben meines Anwaltes an den Richter an!
Ausführungen dazu erspare ich mir, um die Vertraulichkeit zu erhalten. Das soll nur
erläutern, warum es zum Bluthochdruck kommt.
Beweis: Abdruck des Schreibens von Ra. Schatz/ Kanzlei
Fuellmich vom 15.01.04
Zeugnis Rechtsanwalt Schatz
Jetzt verstehen Sie sicherlich unter den v. g. Umständen den Inhalt der
Bescheinigung meines Hausarztes besser....
Der Vortrag des Peniger
Prozeßvertreters der Antragstellerin ist in sofern unrichtig, als er mich als
Verfasser und Berichterstatter auf der extra für diesen Skandal eingerichteten
Homepage im Internet beschreibt. Diese Homepage wird ausschließlich von dem
Diplom-Sprachmittler Siegfried Wilhelm gestaltet.
Beweis :
Offener Brief an den Prozeßbevollmächtigten Wündisch des Herrn
Wilhelm
Zeugnis des Herrn Wilhelm
Ich habe auch nicht – auf
Grund des ausdrücklichen ärztlichen Rates –
an mehreren Prozessen in Sachsen
teilgenommen, sondern nur an einem,
an dem der Prozeßvertreter der Antragstellerin auch zugegen war:
In diesem Prozeß klagte sein Mandant wegen angeblichen Verstoßes
meinerseits gegen das GSB (Gesetz zur Sicherung gegen Bauforderungen). Es wurde
( endlich) eine Beweisaufnahme durchgeführt, bei der durch Zeugenbeweis unbestreitbar
bewiesen wurde, dass die streitige, aber
vertraglich durch die Stadt
Penig geschuldete Zufahrt, noch nie vorhanden war.
Darauf warte ich seit mehr als drei Jahren... Mittlerweile wurde dies auf Grund dieser
Beweisaufnahme von Seiten der Stadt Penig zugegeben...
Zu diesem einzigen Termin
wurde ich in Gegenwart von Betreuern gefahren
– und wieder nach Hause gebracht.
Der Gesellschafter der
Antragstellerin ist Stadtrat der Stadt Penig – daher kommt das Interesse zur
Abgabe der e. V.
Wenn ich nun auf „gut Glück“ über die Vermögensverhältnisse der 5
Gesellschaften – alle in Form einer GmbH und zusätzlich eine in Form einer GBR
– eine e. V. abgebe, und es stellt sich heraus, dass ich auch nur in einer
Immobilie, Grundstücken, an den Betriebssitzen – incl. der Ausstattungen/
Inventar eine falsche Bezifferung des evtl. noch vorhandenen Vermögens
angebe, habe ich zumindest eine fahrlässig oder gar unbewusst -
vorsätzlich eine falsche Versicherung
an Eides statt abgegben. Dies wird mit Geld-/ oder Freiheitsstrafe
geahndet. Dies kann und darf man nicht
von mir verlangen !
Ich rechne fest mit einem solchen Versuch, um mich zu
kriminalisieren...
Einige Firmen stehen in der vorübergehenden Insolvenz. Die vorläufigen
Insolvenzverwalter sehen sich außer Stande, ein Gutachten zu fertigen, weil ich
aus gesundheitlichen Gründen sie nicht in Sachsen unterstützen kann. Ich kann
keinesfalls mehrere Tage nach Sachsen fahren und dort eine Bestandsaufnahme auf
den Baustellen und Betriebssitz machen. Zumal ich nachweisbar und aktenkundig
gemachte Morddrohungen, aus Penig erhalten habe.
Das Infarkt Risiko kann und will ich nicht tragen.
Mitarbeiter gibt es keine mehr... Ich kann folglich nicht mal auf ein
Gutachten eines vorläufigen Insolvenzverwalters zurückgreifen und dessen Daten/
Gutachten zur Grundlage der e.V. machen.
Ein Betreuer hätte dasselbe Problem....
Aus dem Stamm der ehemaligen Mitarbeiter hat sich eine Gruppe gebildet,
die meine Familie und mich unterstützen. Dazu gehören auch mehrere Abgeordnete
des Sächs. Landtages, Journalisten, Anwälte, Ärzte und Freunde. Siehe
Einlassung der Frau Swirbul...
Diese haben sich alle der Gerechtigkeit und der Wahrheit verschrieben
und werden den Kampf – sofern ich ihn gesundheitlich überstehe – auch noch bis
zum EUGH mit begleiten. Es wurde schon in über 50 Zeitungsberichten und
mehreren Fernsehberichten über diesen Skandal berichtet. Eine weitere größere
Berichterstattung im Fernsehen steht an... Dies ist alles unter www.Karl-Nolle.de ( wirtschaftspolitischer Sprecher der SPD
Sachsen) und auf der bereits benannten Homepage berichtet...
Da eine größere Anzahl Drittgeschädigter ebenfalls aus gleichem
Rechtsgrund und gleichem Sachverhalt die SpK Singen-Radolfzell sowie die Stadt Penig
verklagen, ist es interessant mit anzusehen, wie in diesen Verfahren – auch in
anderen Bundesländern – seitens der Justiz verfahren wird.
Aus all den geschilderten Gründen ist nachgewiesen, dass die Abgabe der
E. V. zwar formal zulässig, aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. Eine
Befriedigung der Peniger Gläubigerin
tritt so wieso erst mit dem Ende der rechtskräftigen Zivilprozesse ein. Ein
Grund einer Betreuung ist bei weitem nicht ersichtlich. Deshalb ist der Antrag
wieder abzuweisen.
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