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Gesprächsnotiz:

 

 

 

 

Am Freitag, 5. September 03, gelang es mir gegen 13.25 Uhr, den Pressesprecher Hornstein des Landgerichts Konstanz telefonisch zu erreichen.

 

Ich fragte ihn, ob die Rechtssache von Heribert Kempen gegen das Land Sachsen bereits terminiert sei.

 

Darauf erhielt ich folgende Auskunft:

 

Vorläufig noch nicht. Vorläufig müsse erst einmal über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entschieden werden, womit frühestens Ende nächster Woche zu rechnen sei. Erst wenn dieser positiv entschieden sei, könne der Prozess terminiert werden – sicher aber nicht mehr in diesem Jahr.

 

Worauf Herr Hornstein deutlich akzentuiert und ohne eine Rückfrage meinerseits hinzufügte: Im übrigen sei überhaupt noch nicht sicher, ob der Prozess überhaupt stattfinde. Denn wenn der Antrag abgelehnt würde, müsste der Kläger zunächst einmal einige Tausende Vorauszahlung leisten. Und ob er das könne .....

 

 

 

Freitag, 5. September 2003