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Gesprächsnotiz: Am Freitag, 5. September 03, gelang es mir gegen
13.25 Uhr, den Pressesprecher Hornstein des Landgerichts Konstanz telefonisch
zu erreichen. Ich fragte ihn, ob die Rechtssache von Heribert
Kempen gegen das Land Sachsen bereits terminiert sei. Darauf erhielt ich folgende Auskunft: Vorläufig noch nicht. Vorläufig müsse erst einmal
über den Antrag auf Prozesskostenhilfe entschieden werden, womit frühestens
Ende nächster Woche zu rechnen sei. Erst wenn dieser positiv entschieden sei,
könne der Prozess terminiert werden – sicher aber nicht mehr in diesem Jahr. Worauf Herr Hornstein deutlich akzentuiert und ohne
eine Rückfrage meinerseits hinzufügte: Im übrigen sei überhaupt noch nicht
sicher, ob der Prozess überhaupt stattfinde. Denn wenn der Antrag abgelehnt
würde, müsste der Kläger zunächst einmal einige Tausende Vorauszahlung leisten.
Und ob er das könne ..... Freitag, 5. September 2003 |