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Eidesstattliche Versicherung der ehemaligen Assistentin
der Geschäftsleitung der HMK,
Frau Silke Swirbul

 

Versicherung an Eides Statt

In Kenntnis der Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und strafrechtlichen Relevanz einer falschen eidesstattlichen Versicherung erkläre ich, Silke Swirbul, Wohnhaft Chemnitzerstr. 33, in 09322 Penig an Eides statt:

 

Ich war die Assistentin der Geschäftsleitung der HMK Firmengruppe und stand in ständigem Kontakt mit dem Geschäftsführer Herrn Kempen und dem Prokuristen Volker Böhme. Meine Aufgabe war u.a. die Terminkalender der beiden Herren zu koordinieren, finanzielle Transaktionen in Sachsen mit der Hauptverwaltung in Gailingen abzugleichen und das Rechnungswesen aus Sachsen, gestaffelt nach Kostenstellen nach Gailingen zu melden. Von Gailingen aus, wurde per BTX der Zahlungsverkehr abgewickelt. Deshalb überwachte ich in Penig den Rechnungsein- und -ausgang.

Im Zuge der Sanierung der HMK Gruppe habe ich an einem Gespräch der Herren Böhme, Kempen und Dr. Schrode - ein von der Sparkasse Singen ausgesuchter "Sanierungsgutachter" - in der Sparkasse teilgenommen.

Ich hatte von Herrn Heinzelmann aufgetragen bekommen, wöchentlich und regelmäßig fortlaufend die Rechnungsausgänge mitzuteilen. Wegen der vereinbarten Zessionskredite machten wir daher wöchentlich eine aktuelle Aufstellung, welche geprüften Ausgangsrechnungen zu krediteren waren und welche sich durch Zahlungeingänge wieder auflösten. Es war quasi eine wöchentliche Soll- und Haben-Berechnung.

Herr Heinzelmann ließ ab ca. Oktober 2000 weder den vereinbarten Zessionskreditrahmen, noch eine Kontoüberziehung zu, sondern er ließ Schecks und BTX-Anweisungen einfach "platzen", weil er die abgetretenen Rechnungen aus den Baustellen TU Dresden und Krematorium Lörrach trotz Vereinbarung nicht mehr kreditierte. Zwischenzeitlich wurden sogar für einen kurzen Zeitraum die EC-Karten gesperrt, so daß nicht mal die Firmenwagen betankt werden konnten. Vielmehr mußte ich förmlich betteln, um Liquidität zu erhalten um z.B. Telefonrechnungen , Strom- oder Lieferantenrechnungen bezahlen zu können. Diese Liquidität wurde dann nicht im Wege des vereinbarten Zessionskredites gewährt, sondern sie wurde dann aus dem Bauträgerkonto Endziffer 383 von Herrn Heinzelmann einfach auf das allgemeine Geschäftskonto als Ausgleich gebucht. Somit wurden allgemeine Rechnungen letztendlich vom Baugeld des Herrn Netzel bezahlt.

Dies geschah aber nur deshalb, weil Herr Heinzelmann systematisch die Konten nur noch auf Guthabenbasis führte und keinerlei Überziehungen mehr zuließ, obwohl die geprüften und anerkannten Rechnungen der beiden öffentlichen Baustellen an die Sparkasse komplett abgetreten waren. Wir konnten deshalb auch die Zahlungseingänge auch nicht auf eine andere Bank umleiten, um so an Liquidität zu gelangen.

An das Geld auf dem Bauträgerkonto 383 kamen wir nicht heran, weil uns Herr Heinzelmann keinen Zugang zu diesem Konto verschaffte. Er hat die Eingangszahlungen des Herrn Netzel immer sofort vom allgemeinen Geschäftskonto 684 weggenommen und auf das Konto 383 gebucht. Damit war es letztendlich unserem Zugriff entzogen. Wir konnten weder Handwerker noch Löhne des BV Netzel fristgemäß bezahlen und verloren dadurch schon einige Mitarbeiter und Subunternehmer. Besonders schlimm war die Erfahrung, dass wir die Kopien von ausgestellten Schecks an die Sparkasse faxten (für Lieferanten), die dann anschließend nicht von der Sparkasse eingelöst wurden, obwohl diese vorher dem Herrn Heinzelmann avisiert und mit ihm abgesprochen waren. Herr Böhme mußte sich als Aussteller schlimmsten Vorwürfen aussetzen, weil die Lieferanten dies zunächst nicht glauben wollten. Wir wurden dem Verdacht des Scheckbetruges ausgesetzt, obwohl diese Schecks ausdrücklich vor Ausstellung mit Herrn Heinzelmann abgesprochen waren. Danach wollten uns die Lieferanten nicht mehr beliefern. Das war das Ende für die Auffanggesellschaft.

gez: Silke Swirbul

mit Hypertext überarbeitet. Redaktionelle Veränderungen:

  • Textverweise und Hervorhebung der Eigennnamen
  • Verzicht auf Silbentrennung

  • S. Wilhelm
    03.7.04


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