Silke
Swirbul
Chemnitzerstr.
33
09322 Penig
Landgericht Konstanz
12 T 148/03 N
Postfach 10 12 43
78412
Konstanz
Betreff:
12 T 148 /03
Sehr geehrte Damen und Herren ,
Gailingen/ Penig 4.10.03
In Anbetracht der Brisanz und der
Wichtigkeit stelle ich Ihnen meine unaufgeforderte Stellungnahme in Form einer
Eidesstattlichen Versicherung zur Verfügung:
Über den Wahrheitsgehalt
einer Versicherung an Eides statt belehrt, und die Konsequenzen einer
wahrheitswidrigen Aussage prozeßrechtlich informiert, mache
ich folgende wahrheitsgemäße Aussage:
In o.g. Angelegenheit bestätige ich
Ihnen, dass ich die Korrespondenz für Herrn Kempen bei turnusmäßigen Besuchen
geschrieben habe. Ich erkläre weiterhin,
dass ich mit dem Richter Herrn
Többens vom AG Singen in der Vergangenheit korrespondiert habe. Er hat mir
sogar mit Interesse nach Penig geantwortet.
Beweis: Zeugnis
Herrn Richter Többens beim AG Singen
Er ließ erkennen, dass ihn die
Vorkommnisse in Sachsen interessierten, konnte verständlicher Weise diese aber
nicht kommentieren.
Da ich für die Familie Kempen die
persönliche Assistentin der Geschäftsleitung in Sachsen war, laufend deren
Korrespondenz für die Vorgänge in Sachsen bearbeitete, konnte ich mir immer ein
klares Bild in der Angelegenheit verschaffen.
Ich kann kurz gesagt folgendes
bestätigen :
1. Die
vertraglich zugesicherte Zufahrt zu dem Grundstück Chemnitzerstr. 9 – 11 gibt es
nicht ! Alle Behauptungen in der Vergangenheit der Stadtverwaltung Penig,
vertreten durch den Bürgermeister Eulenberger, in Bezug auf die angebliche vorhandene Zufahrt, sind wahrheitswidrig.