Liebe/r BesucherIn dieser HomepageEs sollen doch noch Zeichen und Wunder geschehen, wie in alten biblischen Zeiten. So jedenfalls sieht es beim SUEDKURIER aus. Noch vor wenigen Wochen gab es eine Meldung, die bestenfalls als subjektive Äußerung abgetan hat werden können. Umso mehr war ich angetan von der heutigen Meldung:
Die Gelassenheit wird der SPK wohl noch vergehen... Den Vorständen und Verwaltungsräten auch... Dennoch unser Lob an den Herrn Becker! Das nennen wir gern "objektive" Berichterstattung. Und? War das so schwer? Oder tat es vielleicht weh? Vielleicht ist es auch meinem Kommentar zu verdanken, oder aber meiner Mail vom 26. Februar d.J. Wer weiß? Wer jedoch meint, Herr Becker sei krank geworden, der irrt gewaltig! Durch die Dreharbeiten des Fernsehens vor der Singener SpK-Filiale ist man einfach "munter" geworden. Es läßt sich wohl nicht mehr vermeiden... Keine Spur mehr von einem "völlig normalen" Vorgang, daß bei der SpK eine Hausdurchsuchung gewesen ist - oder? Politisch gesehen hat man die Betrügereien der SpK decken und den Skandal vertuschen wollen. Aber das ist auf Dauer nicht möglich! Die Sonne, oder besser gesagt: "die Beweise" bringen es an den Tag! Wie lange sollen die Vergewaltiger des Rechts und des Vertrauens iherer Kunden noch in ihren Ämtern bleiben? Der Schaden für die Region wird auch immer größer - insbesondere mit Sicht auf die kommenden Wahlen in unserer Region! Wir setzen die Schriftsätze der widerstreitenden Parteien und die Stellungnahme des gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters, die schlußendlich unwiderruflich beweist, dass wir und der Kunde Netzel seit Oktober 00 vorsätzlich von der SPK betrogen worden sind, auf unserer Homepage am Wochenende ins Netz - damit JEDERMANN die Prozeßbetrügereien der Singener SPK - jetzt sogar vor dem OLG - mit eigenen Augen lesen kann! Angezeigt sind diese Betrügereien schon seit Herbst letzten Jahres - ermittelt wurde deswegen seitens der StA nichts Nachprüfbares (Man kennt sich ja...) Dem Einsatz einer Zwickauer Wirtschafts-/ Steueranwaltskanzlei ist es zu verdanken, dass jetzt die schriflichen Aussagen des gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters vorliegen! Eine Aussage eines Insolvenzverwalters, der von der Justiz bestellt wurde, kann wohl keiner anfechten, weil er ausschließlich den Gläubigern verpflichtet ist. Er war schließlich unser Kontolleur ! Deshalb - Respekt! Sollte es noch Fragen geben - ich bin gern und jederzeit zu einer Antwort bereit. Mit besten Grüßen! Ihr Heribert Kempen Gailingen, Anfang Januar 2004 |
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