Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H.
Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe
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Amtsgericht Singen
- Vollstreckungsgericht –
Herrn Igl
Erzbergerstr. 28
78244 Singen
per Telefax 07731- 4001-83
Gailingen, den 17.02.2004
AZ: 7 K 60/02
Nachtrag zum Antrag vom 21.12.03
gemäß § 765a ZPO
Sehr geehrte Damen und Herren,
Nun
ist auch der schriftliche Beweis durch die beigefügte Kopie erbracht, dass die
SPK Singen- Radolfzell in ihrer Stellungnahme zu o.g. Verfahren
Prozessbetrug
begangen hat.
Sie
hat auch im hiesigen Verfahren behauptet, es wäre am 23.03.00 eine verbindliche
Vereinbarung mündlich getroffen worden, dass die HMK Bausanierung die Zinslasten für die HMK
Gruppe, sowie den Eheleuten Kempen übernahm und die SpK Singen-Radolfzell
deshalb berechtigt war, selbständig Zahlungseingänge des Kunden Netzel für sich
zu vereinnahmen.
Dreister Weise benennt die SPK auch
noch den Insolvenzverwalter als Zeugen, und trägt vor, das Bestreiten der
mündlichen Vereinbarung der Schuldner entspränge der Fantasie des „Ehemannes“
der Schuldnerin.
Ich erwarte, dass auf Grund der
schriftlichen Stellungnahme des über das AG Chemnitz bestellten
Insolvenzverwalters, Herrn RA Christoph Mathern, eine Überprüfung der bereits
ergangenen Entscheidung veranlaßt wird. Die Zerstörung der HMK Gruppe, deren
Ursache nun unbestreitbar bewiesen ist, ist ausschließlich auf das
Fehlverhalten der SpK zurück zu führen. Diese schädigende Handlung der SpK hat
zur Vernichtung der Familie geführt und die gesundheitliche sowie
wirtschaftliche Existenz zerschlagen.
Wir sind durch kriminelle
Machenschaften Opfer der SpK geworden! Das Gericht wurde ebenfalls durch den
Prozeßbetrug getäuscht.
Bitte reichen Sie ganze Akte an die StA
Konstanz zu Händen der StAin Frau
Reerink weiter, weil wir wegen des hier
statt gefundenen und erfüllten Prozeßbetruges
einen weiteren Strafantrag stellen!
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Kempen