Marion Kempen
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Amtsgericht
Singen
-
Vollstreckungsgericht -
Az:
7 K 60/02
Erzbergerstr.
28
78224
Singen
Gailingen 21.12.03
per Telefax 07731- 4001-83
AZ: 7 K 60/02
Sehr geehrte Damen und Herren.
einen weiteren Antrag nach § 765a ZPO
weil das Verfahren der Antragstellerin
eine weitere vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt, als
Betrugsversuch zu werten ist und gegen die guten Sitten verstößt!
Gegen die Vorstände der SK Singen
Volker Wirth und Udo Klopfer wurde
noch
ein Ermittlungsverfahren - wegen B e t r
u g e s -
bei
der StA Konstanz eröffnet, auf Grund der vorgelegten Beweise und
weiterer Anzeige meines Mannes. Gleichzeitig stellt sich jetzt eindeutig und
unbestreitbar die kriminelle Energie der Antragstellerin heraus.
Die daraus notwendige weitere Strafanzeige mit den Beweismitteln, lege ich in
Kopie anbei, und bringe auch diesen Vortrag vollinhaltlich in mein
Beschwerdeverfahren mit ein.
Aus der gründlich begründeten
Strafanzeige meines Mannes geht die vorsätzliche Schädigung der SK Singen auch
zu meinen Lasten unbestreitbar hervor. Da nun bereits drei Ermittlungsverfahren nach der durchgeführten Hausdurchsuchung gegen leitende Personen der Antragstellerin anhängig sind,
ist mindestens ein erheblicher
Anfangsverdacht dafür vorhanden, dass hier
umfangreiche Betrügereien im Spiel
sind, damit auch konsequenter Weise ein erheblicher Anfangsverdacht einer
sittenwidrigen Schädigung meinerseits
vorhanden ist.
Beweis: Anfrage bei
der StA Konstanz / Frau Reerink
Betrugsdelikte verstoßen immer
regelmäßig gegen die guten Sitten!
Dies begründet exakt nach den
Buchstaben des § 765a ZPO eine vorläufige Einstellung des Verfahrens!
Die 5. Zivilkammer hat mittlerweile das
Verfahren der Vollstreckungsgegenklage übernommen.
Beweis: Rückfrage bei
der 5. Zivilkammer des LG Konstanz
Wenn unter diesen jetzigen Umständen trotzdem die
Zwangsversteigerung weiter betrieben wird, werde ich das Vollstreckungsgericht
mit in Haftung nehmen. Dies sei hiermit rein vorsorglich angekündigt! Es wird
auf jeden Fall ein jur. Nachspiel haben!
Sie können sich nicht frei sprechen,
weil Sie die Möglichkeit haben, sich selbst zu überzeugen oder bei der StA
Rücksprache zu halten! Wenn Sie selbst nicht entscheiden wollen, bitte ich
darum Sorge zu tragen, dass die nächste Instanz auch vollständige Aktenlage
hat. Angeblich hat Richter Niemann keine vollständige Akte gehabt...
Beweis: Beigefügte
Eidesstattliche Versicherung des Journalisten Baudrexel
Der vorherige Beschluß wird nochmal
überprüft....
Es kann nicht angehen, dass sich das
Vollstreckungsgericht beharrlich weigert, bei vorgelegten Beweismitteln über
die Betrügereien der Antragstellerin zu Lasten der Schuldnerin – immer wieder darüber sich hinweg zu setzen !
Es ist daher sofort meinem Antrag zu
entsprechen.
Mit freundlichen Grüßen.
Marion Kempen