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Marion Kempen
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Amtsgericht Singen

- Vollstreckungsgericht -

Az: 7 K 60/02

Herrn Igl

Erzbergerstr. 28

78224 Singen                                                              

Gailingen 21.12.03

 

per Telefax 07731- 4001-83

 

 

AZ: 7 K 60/02

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren.

Ich stelle hiermit, wegen weiterer neuer Erkenntnisse, gegen die Antragstellerin

einen weiteren Antrag nach § 765a ZPO

weil das Verfahren der Antragstellerin eine weitere vorsätzliche sittenwidrige Schädigung darstellt, als Betrugsversuch zu werten ist und gegen die guten Sitten verstößt!

Gegen die Vorstände der SK Singen Volker Wirth und Udo Klopfer wurde noch ein Ermittlungsverfahren   -  wegen B e t r u g e s  -    bei der StA Konstanz eröffnet, auf Grund der vorgelegten Beweise und weiterer Anzeige meines Mannes. Gleichzeitig stellt sich jetzt eindeutig und unbestreitbar die kriminelle Energie der Antragstellerin heraus.

Die daraus notwendige weitere Strafanzeige mit den Beweismitteln, lege ich in Kopie anbei, und bringe auch diesen Vortrag vollinhaltlich in mein Beschwerdeverfahren mit ein.

Aus der gründlich begründeten Strafanzeige meines Mannes geht die vorsätzliche Schädigung der SK Singen auch zu meinen Lasten unbestreitbar hervor. Da nun bereits drei Ermittlungsverfahren nach der durchgeführten Hausdurchsuchung gegen leitende Personen der Antragstellerin anhängig sind, ist mindestens ein erheblicher Anfangsverdacht  dafür vorhanden, dass hier umfangreiche  Betrügereien im Spiel sind, damit auch konsequenter Weise ein erheblicher Anfangsverdacht einer sittenwidrigen  Schädigung meinerseits vorhanden ist.

Beweis: Anfrage bei der StA Konstanz / Frau Reerink

Betrugsdelikte verstoßen immer regelmäßig gegen die guten Sitten!

Dies begründet exakt nach den Buchstaben des § 765a ZPO eine vorläufige Einstellung des Verfahrens!

Die 5. Zivilkammer hat mittlerweile das Verfahren der Vollstreckungsgegenklage übernommen.

Beweis: Rückfrage bei der 5. Zivilkammer des LG Konstanz

 Wenn unter diesen jetzigen Umständen trotzdem die Zwangsversteigerung weiter betrieben wird, werde ich das Vollstreckungsgericht mit in Haftung nehmen. Dies sei hiermit rein vorsorglich angekündigt! Es wird auf jeden Fall ein jur. Nachspiel haben!

Sie können sich nicht frei sprechen, weil Sie die Möglichkeit haben, sich selbst zu überzeugen oder bei der StA Rücksprache zu halten! Wenn Sie selbst nicht entscheiden wollen, bitte ich darum Sorge zu tragen, dass die nächste Instanz auch vollständige Aktenlage hat. Angeblich hat Richter Niemann keine vollständige Akte gehabt...

Beweis: Beigefügte Eidesstattliche Versicherung des Journalisten Baudrexel

Der vorherige Beschluß wird nochmal überprüft....

Es kann nicht angehen, dass sich das Vollstreckungsgericht beharrlich weigert, bei vorgelegten Beweismitteln über die Betrügereien der Antragstellerin zu Lasten der Schuldnerin –  immer wieder darüber sich hinweg zu setzen !

Es ist daher sofort meinem Antrag zu entsprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen.

Marion Kempen


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