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M a r i o n K e m p e n Weinbergstr. 15
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| Beweis: | Beiziehung der Verfahren 5O 186/03 und 5O 238/03E sowie |
| Grundbuchakte |
Die Antragstellerin wollte auch gleichzeitig die eingetragenen Grundschulden, welche die Schuldnerin für die HMK Firmengruppe als Sicherheit im Grundbuch hatte eintragen lassen, mit abgelöst bekommen. Dies hatte die Schuldnerin abgelehnt, weil die Antragstellerin selbst Verursacherin des Bürgschaftsfalles der hier in Rede stehenden Grundschulden ist.
Die hier geltend gemachten Rechte im Zwangsversteigerungsverfahren basieren exakt auf Grundschulden, die für Firmen der HMK Gruppe bestellt sind.
| Beweis: | Beiziehung der Akten 5O 186/03 |
| Vorlage Treuhandauftrag der Sparkasse Bregenz |
Die Schuldnerin war bis zur Niederkunft ihres Sohnes im Okt. 99 als Geschäftsführerin zweier HMK Firmen tätig. Während der Mutterschutzzeiten trat sie aus der Geschäftsführung heraus und wollte bis zum Kindergartenalter ihres Sohnes sich um seine Erziehung kümmern.
Im März 00 stellte der Ehemann für eine der HMK Firmen, der HMK Sanierungsbau GmbH Penig, den Eigenantrag auf Insolvenz, weil die Stadt Penig einen Grundstückskaufvertrag nicht erfüllte, die Bauleistungen demzufolge nicht abgerechnet werden konnten und bereits eingenommene Anzahlungen an die Kundschaft zurückerstattet werden mußten, weil sie unter dem Schutzgesetz von MaBV und GSB standen.
Beweis: Vorlage des Protokolls einer Beweisaufnahme des LG Chemnitz AZ 2 O 1013/03 vom 4.08.03
Mein Mann eröffnete mit Hilfe des dortigen Insolvenzverwalters, Herrn RA Mathern, und der
Antragstellerin die Auffanggesellschaft HMK Bausanierungs GmbH. Diese Gesellschaft hatte sofort wieder
die Stellung im HMK Konzern nach § 302 AktGes. eingenommen. Die Gesellschaft führte für den
ganzen Konzern das operative Geschäft aus, als reine Baugesellschaft. - Sie erstellte die Gebäude,
die ihre Schwestergesellschaften konzipiert, vermarktet und geplant hatten. Sie war der
"Motor" in der HMK Gruppe, durch den laufend Liquidität in die Firmengruppe einfloß.
Es wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young, Deutsche Allgemeine Treuhand,
Filiale Singen, testiert:
"Die Baugesellschaft der HMK Firmengruppe hat ausweislich der Bilanzen 96, 97,98 keine Rückstellungen für Gewährleistungen zu erbringen brauchen. Die HMK Firmengruppe ist für die Bauwirtschaft überdurchschnittlich stark besichert. Dies ist auf das umsichtige Verhalten des Geschäftsführers Heribert Kempen zurück zu führen." Diese Aussagen wurden testiert anläßlich einer Anfrage bei der Sächsischen Beteiligungsgesellschaft (SBG) im Jahre 99.
| Beweis: | Zeugnis WP Thieme / über Ernst & Young, Deutsche Allgemeine Treuhand Julius-Bührer-Str. 78244 Singen |
| Zeugnis STB Schmiedel | |
| Beweis: | Beiziehung der Akte 5O 186/03 |
| Zeugnis des RA Mathern - bb - |
Dieser Gesellschaft sperrte am 10.01.01 der Sachbearbeiter der Antragstellerin - Herr Heinzelmann - entgegen den schriftlichen Zusagen und dem Votum des Vorstandes der Gesellschaft, für 1,1 Mio DM Kredite und Bürgschaften ausreichen zu wollen, zur Unzeit alle privaten und geschäftlichen Konten und hatte zuvor für 174.000,11 DM Gutschriften des Kunden Netzel zweckentfremdet umgebucht.
Beweis: Beiziehung der Akte 5O 186/03
(Selbst das Mutterschaftsgeld wurde einbehalten)
Vorsätzliches Verschuldensverhalten der Antragstellerin:
Beiziehung der Akten 5O 238/03 E sowie die eingereichte Vollstreckungsabwehrklage i. S. Marion Kempen (AZ hier noch nicht bekannt)
Durch Schriftsatz der RWT Anwaltskanzlei, Herrn RA Dr. Neumann, ist die ungenehmigte Umbuchungspraxis der Antragstellerin bestätigt. Schließlich wollte der Sachbearbeiter Heinzelmann die nachträgliche Genehmigung dieser Umbuchungen erhalten und stellte der HMK Gruppe evtl. weitere Kredite als Gegenleistung in Aussicht. (Diese ungenehmigten Umbuchungen sollten das Obligo bei der Antragstellerin zurückführen).
| Beweis: | Vorlage Kopie Schreiben RA Dr. Neumann |
| Zeugnis RA Dr. Neumann |
Die Eidesstattliche Versicherung des RA Althoff bestätigt ausdrücklich, daß bereits im November 00 diese Umbuchungspraxis der Antragstellerin nicht erlaubt wurde. RA Dr. Althoff hat in mehreren Telefonaten mit Herrn Heinzelmann seine Ansicht über die Handlungsweise des Herrn Heinzelmann geäußert.
| Beweis: | Vorlage Kopie E.V. RA Dr. Althoff (Orginal in den Gerichtsakten) |
| Zeugnis RA Dr. Althoff |
Mit Posteingang 8.01.01 wurde die Kontensperrung - privat und geschäftlich - angekündigt, wenn nicht bis Frist 10.01.01 (also zwei Tage später) alle Bilanzen (5 Stück) der HMK Gruppe vorliegen würden. Die erste Bilanz war um den 20 Januar 01 fertig, und die letzte Anfang März. Damit kamen alle Baustellen zum erliegen - die Firmengruppe war letztlich am Ende.
Beweis: Beiziehung 5O 186/03
Der Steuerberater, Herr Reinhard Schmiedel bestätigt per Eidesstattlicher Versicherung, daß er unmittelbar mit Herrn Heinzelmann, Leiter der Abt. Sanierung /Recht der Antragstellerin, fernmündlich den Zeitpunkt der Fertigstellung der ersten Bilanz (von 5 Stück) Mitte / Ende Januar 01 festgelegt hatte. Er bestätigt ferner per Eidesstattlicher Versicherung, daß Unfertige Bauleistungen im Werte von 5,7 Mio. DM von der HMK Sanierungsbau auf die HMK Bausanierung übergegangen sind (die nun verloren sind).
| Beweis: | Beiziehung 5O 238/03E |
| Zeugnis STB Schmiedel
Zeugnis RA Mathern als Insovenzverwalter Zeugnis RA Dr. Althoff |
Wie sollte auch über Weihnachten / Neujahr/ Hl. Drei Könige gearbeitet werden?
Am 10.01.01 schloß Herr Heinzelmann sämtliche Konten - privat und geschäftlich - ließ den leitenden Mitarbeitern in Penig mitteilen, wenn die EC Karte in den Geldautomaten gesteckt würde, würde diese sofort eingezogen!
| Beweis: | Zeugnis Volker Böhme, Clausewitzerstr. 33, 09133 Chemnitz |
| Zeugnis Frau Silke Swirbul, Chemnitzerstr. 33, 09322 Penig |
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| RA Dr. Althoff |
Diese Handlungen - Schließung aller Konten, privat und geschäftlich - waren vor dem Hintergrund der verbindlichen Absprachen mit dem Steuerberater Herrn Schmiedel rechtsmißbräuchlich und treuwidrig!
Die Begründung zur Kontenschließung - insbesondere die gesetzte Frist - war offenkundig als "Alibi"-Grund erfunden worden, weil der Sachbearbeiter Heinzelmann in Panik geriet. Er hat, wie bereits vorgetragen, selbst eine Bürgschaft der Sparkasse Singen-Radolfzell als Prozeßbürgschaft über 185.000 DM zugunsten der Stadt Penig ausgereicht. Diese sollte die Aussetzung der Zwangsvollstreckung im Vollstreckungsabwehrklageverfahren gegen die Stadt Penig bewirken. Die Bürgschaft ging am 6.09.00 bei den Prozeßbevollmächtigten der Stadt Penig ein.
Mit Datum vom 7.09.00 ließen diese der Kundschaft mitteilen: Wenn an HMK die fälligen Rechnungen bezahlt würden, dann würden sie mit Prozessen überzogen werden.
| Beweis: | Vorlage Kopie eines solchen Schreibens an den Kunden Netzel |
| Protokoll der Beweisaufnahme vor dem LG Chemnitz vom 4.08.03 | |
| Zeugnis Herr Andreas Netzel |
Fest steht: Der Kaufvertrag wurde nie erfüllt, so daß die Zwangsvollstreckung ebenfalls rechtsmißbräuchlich war. Die hier in Rede stehende Zufahrt wurde trotz förmlicher Beschwerden und Eingaben nie geliefert.
| Beweis: | |
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Die Handlungsweise des Heinzelmann ist vom Motiv durchaus nachvollziehbar. Er hatte sich
schließlich selbst per Augenscheinnahme über die fehlende Zufahrt überzeugt,
anläßlich eines Besuches in Penig.
Nun mußte er erkennen, daß "seine Sparkasse" der Stadt Penig ebenfalls auf den
rechtswidrigen Leim gegangen ist... Jetzt zog er die "Notbremse", veruntreute aus den
Zahlungen Netzel 174.000,11 DM, schloß die Konten zur Unzeit, weil er ja fast den
ausgelegten Bürgschaftsbetrag wieder zurück- "erwirtschaftet" hatte.
Hätte sich Herr Heinzelmann nicht so verhalten, hätte er sich heute wegen der durch Rufmord schädigenden Medienkampagne gegen den Kunden HMK der Sparkasse auf Schadenersatzansprüche gegen die Stadt Penig rühmen können.
Denn der damalige Vorstand der Sparkasse Singen-Radolfzell sah es ganz anders:
Durch Schriftsatz der Kanzlei Völker vor wenigen Tagen wurde das Protokoll und Votum des gesamten Vorstandes der Antragstellerin vom 22.08.00 bekannt. Einstimmig mit 7 (!) Unterschriften! Ausweislich diesem Protokoll ist die angebliche - von der Antragstellerin vorgetragene und behauptete - "Pleite und Querulantenstellung" der Eheleute Kempen eindeutig widerlegt!
Beweis: Vorlage Kopie des Protokolls mit einstimmigem Votum vom 22.08.00 des gesamten Vorstandes der Sparkasse Singen-Radolfzell.
Der Handschriftliche Zusatz des damaligen Kreditvorstands Manfred Bühl, läßt keinerlei andere Interpretation zu! Im Gegenteil - der Vorstand wollte eindeutig die bereits angefangene Sanierung mittragen und vorsorgen, daß keine weiteren Schwierigkeiten entstünden.
| Beweis: | Zeugnis des Kreditvorstandes Manfred Bühl Im Neusätzle 6, Singen-Bohlingen |
Das Angebot vom August 01 gegenüber Herrn RA Dr. Neumann, evtentuell weitere Kredite auszureichen, wenn mein Mann die ungenehmigten Umbuchungen nachträglich genehmigen würde, spricht für sich.
| Beweis: | Stellungnahme RA Dr. Neumann und Zeugnis RA Dr. Neumann |
Das Angebot der privaten Umschuldung über 1,55 Mio DM durch die Sparkasse Bregenz ebenfalls!
Beweis: Vorlage Treuhandauftrag der Sparkasse Bregenz zur Ablösung
In diesem Zusammenhang sei bemerkt, daß bereits zwei Aktenzeichen bei der StA Konstanz gegen Herrn Heinzelmann vorliegen.
Der prozessuale Vertreter der Antragstellerin sollte unter dem Gesichtspunkt der vorliegenden Beweismittel und der Wahrheitspflicht ebenfalls seine Vorträge überprüfen, da sie mittlerweile in eklatantem Widerspruch stehen.
Der HMK Firmengruppe und deren Gesellschafter Heribert u. Marion Kempen hat Herr Heinzelmann zur Unzeit die Konten geschlossen, obwohl vom Kreditausschuß für 1,125 Mio DM Kredite und Bürgschaften bewilligt waren. Würen diese - wie im Votum bewilligt - ausgereicht worden, wäre der Zusammenbruch der HMK Firmengruppe vermieden worden.
| Beweis: | Heribert Kempen |
Auch dem Kunden Netzel wäre das Haus fertiggestellt worden, weil eben nur noch für ca. 80-100 TDM Restarbeiten zu erledigen waren. Dann wäre die Schlußrechnung fällig gewesen ..., die somit zusätzlich vereinnahmt worden wäre. Ca. 630.000 DM hatte Herr Netzel bereits gezahlt - der Gesamtkaufpreis war lt. notarieller Urkunde 880.000 DM...
| Beweis: | AZ: 5O 186/03 Zeugnis des Herrn Andreas Netzel Reiserweg 16 93164 Laaber |
| Zeugnis des Prokuristen Volker Böhme
StB Schmiedel |
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| Sachverständigengutachten |
Statt dessen wurden aus den Zahlungen Netzel insgesamt 174.000,11 DM entnommen, um das Obligo bei der Antragstellerin zurück zuführen. Dies war eindeutig ein Verstoß gegen die MaBV und GSB durch die Antragstellerin. Das Protokoll, welches zum Votum des Vorstands führte, beweist die positive Kenntnis eines MaBV Geschäftes!
Beweis: Aufforderungsschreiben der RWT Anwaltskanzlei, RA Neumann.
Vor diesem geschilderten Hintergrund seitens der Antragstellerin auch noch Herrn Netzel wegen seiner Rückzahlungsansprüche der veruntreuten Gelder an HMK bzw. Herrn Kempen zu verweisen, ist schon ein starkes Stück!
| Beweis: | Zeugnis Herr Andreas Netzel - bb - |
| Zeugnis RA Haid | |
| Hinzuziehung der Akte 5 O 236/ 03 E Netzel ./. Stadt Penig, Sparkasse Singen - Radolfzell u.a. |
Die Krönung ist dann in der Person Heinzelmann zu finden, als er den Prozeßvertreter des Herrn Netzel, Herrn RA Haid, auffordert, einem "Ring gegen Kempen" beizutreten!
Beweis: Zeugnis des RA Haid - bb -
Dieser komplette Sachverhalt ist durch Eidesstattliche Versicherungen - von Organen der Rechtspflege - unterlegt. Das eigene Protokoll der Antragstellerin wird sie wohl nicht bestreiten ... Diese Unterlagen liegen dem Vollstreckungsgericht schon alle vor!
Der Antragstellerin liegen die Bilanzen, die sie in Absprache mit dem Steuerberater Schmiedel gefertigt bekommen hat, vor. Ausweislich der Bilanz der HMK Sanierungsbau per 31.12.99 gingen per Kaufvertrag an die HMK Bausanierungges.mbH (Auffanggesellschaft) - bei dem sie bei der Gläubigerversammlung federführend selbst zugestimmt hat - unfertige Bauleistungen im Werte von 5,7 Mio DM über.
| Beweis: | Vorlage des Kauf-/Übernahme-Vertrages des materiellen und immateriellen
Vermögens der HMK Sanierungsbauges. mbH (Siehe 5O 186/03) |
| Zeugnis des Insolvenzverwalters Mathern Zeugnis des RA Dr. Althoff Zeugnis des Stb Schmiedel |
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| Auszug aus der Bilanz der HMK Sanierungsbau |
Die angefangen Baustellen der Insolvenzschuldnerin sollten weitergeführt und die Leistungen mit Fertigstellung abgerechnet werden. Das war das ganze Sanierungskonzept - somit wären für 5,7 Mio DM angefangene Bauleistungen wieder in Geld zurückgeflossen... Daß dies sinnvoll war, stellt selbst der Kreditvorstand der Sparkasse Singen-Radolfzell, Herr Manfred Bühl fest. Damit wären letztendlich alle Verbindlichkeiten aller Gläubiger befriedigt gewesen.
| Beweis: | Zeugnis des Insovenzverwalters Mathern Kanzlerstr. 30 09111 Chemnitz |
| Beiziehung der Akte 5O 186/03 | |
| Zeugnis des STB Schmiedel Zeugnis des GF Heribert Kempen |
Durch die treuwidrigen Handlungen der Sparkasse ging die Auffanggesellschaft in Insolvenz und die Gesellschafter
verloren den Wert der Geschäftsanteile der Gesellschaft und ihrer unfertigen erworbenen Bauleistungen
aus dem Kaufvertrag mit dem Insolvenzverwalter Mathern, sowie ihr über Jahre hinweg stetig hohes
Einkommen aus der HMK Firmengruppe.
Die Gesellschaften waren Mieter der Büro- und Ausstellungsetage im Wohnhaus / Geschäftshaus der
Schuldnerin. Aus diesem Grunde hat die Antragstellerin auch noch den Mietausfallschaden zu vertreten.
Diese Mieteinnahmen sicherten den Kapitaldienst der privaten Beleihung des Hauses Kempen.
| Beweis: | Kopie des Mietvertrages |
| Beschluß der Insolvenzeröffnung der HMK Bausanierung GmbH | |
| Zeugnis des damaligen angestellten Prokuristen Volker Böhme Zeugnis der Assistentin der Geschäftsleitung Silke Swirbul Zeugnis des RA Dr. Althoff Zeugnis des Stb Schmiedel Zeugnis des GF Heribert Kempen |
Eine Umschuldung, um bei der Sparkasse abzulösen, war nicht möglich, weil in kreditschädigender Weise eine Rufmord-Kampagne des Peniger Bürgermeisters in den Medien in Umlauf war, wofür er sich beim OLG Dresden der Unterlassung unterwerfen mußte. Die Gesellschaften waren zum Stillstand gekommen, laufende Verpflichtungen konnten nicht mehr bedient werden und die Gesellschafter wurden wegen ihrer Bürgschaften laufend in die Haftung genommen.
| Beweis: | Zeugnis des Prof. Peitz Vorlage E.V. des Prof. W. Peitz |
| Zeugnis des Stb Schmiedel | |
| Verschiedene Stellungnahmen von Banken und Finanzierungsinstituten alle sämtlich in der Akte 5O 186/03 |
Jetzt begann das Stadiums des Mobbings... Hier setzte Herr Heinzelmann von der Antragstellerin "noch mal mächtig einen drauf", weil er bei hiesigen Kaufleuten und Autohändlern nachfaßte, damit auch die Fahrzeuge bei der Familie Kempen abgeholt würden...
| Beweis: | Die Zeugen hierzu sind Singener Kaufleute, darunter wiederum u.a. Verwaltungsräte der Antragstellerin - deshalb warten wir mit der Offenlegung der Namen, um nicht unnötig noch größeren Schaden zu stiften. |
Fazit:
Das Motiv dieser Handlungen - in Persona Heinzelmann - ist verständlich, aber nicht mit
den gesetzlichen Vorschriften in Einklang zu bringen, insbesondere sich nicht sittenwidrig und treuwidrig
zu verhalten. Der Vorstand hatte es offensichtlich anders gewollt..., weil die Eheleute Kempen bei der
Sparkasse Singen angesehene Kunden waren, wie auch der einstimmige Beschluß zeigt.
(Schließlich wurden noch von der Sparkasse im August 99 KFW Kreditmittel zur Expansion über
2,0 Mio DM ausgereicht, bei der die Bundesrepublik Deutschland mit 40% Haftung übernahm).
Diese Kredite bekommen nur Unternehmer mit besonderer Bonität und Seriosität!
Herr Heinzelmann hat, in Kenntnis der Aktenlage, mit übertriebenen Eifer einer fast zehnjährigen Geschäftsverbindung als einzige Hausbank, sehend den Zusammenbruch der gesamten HMK Gruppe und die damit verbundene wirtschaftliche Vernichtung der Familie KEMPEN, das zumindest billigend in Kauf genommen, als er am 10.01.01 für immer die Konten der HMK Gruppe und der Familie Kempen schloß.
Er wollte die ungesetzlichen und rechtswidrigen Risiken in Sachsen – für "seine Sparkasse" nicht mit tragen. Deshalb befriedigte er die Sparkasse zum Teil mit Geldern des Kunden Netzel und sperrte zur Unzeit die Konten. Den langjährigen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der HMK Gruppe und der Familie Kempen ließ er völlig – als öffentlich rechtliches Geldinstitut – außer Betracht. Dieses Verhalten war eindeutig falsch und muß von der Antragstellerin vollständig mitgetragen werden.
Aus all diesen geschilderten und unter Beweis gestellten Sachverhalten ist dem Antrag der Schuldnerin statt zu geben.
Ich bitte ausdrücklich um gerichtlichen Hinweis, wenn wegen möglicher fehlender Substantiierung weiter vorgetragen werden muß.
Daß diese Zwangsmaßnahmen unter diesen Umständen einer Genesung nicht förderlich sind, brauche ich wohl weiter nicht zu erwähnen, zumal ein noch nicht ganz vierjähriges Kind mitbetroffen ist!
Ich bitte daher, meinem Antrag zu entsprechen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Marion Kempen
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