Heribert G. Kempen
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| Beweis: | Beiziehung der Schadenersatzklage mit Anlagen über 104,5 Mio € Kempen . /. Stadt Penig, Kreis Mittweida, Freistaat Sachsen AZ: 5O 186 / 03 |
Der Vorgang spitzt sich gewaltig zu:
Die Sparkasse Singen-Radolfzell betreibt wegen der Inanspruchnahme aus den Bürgschaften, welche sie selbst herbei geführt hat, die Zwangsvollstreckung gegen die Bürgen. Unter dem AZ: 7K 60/02 des AG Singen - Vollstreckungsgericht betreibt sie das Zwangsversteigerungsverfahren des Privathauses der Bürgin Marion Kempen.
In diesem Verfahren wurde der Sachverständige Mathias Ziegler als Gutachter zur Ermittlung des Verkehrswertes nach § 194 BauGB beauftragt.
Dem Gutachter lag offensichtlich das Bank-Gutachten der Crédit Suisse vom 19.10.98 vor.
Siehe Seite 13 unter 4.4 Ausstattung:
"... Sanitär und Badraum : ... lt. vorgelegtem Gutachten. Ein anderes Gutachten gibt es nicht!
Eine Besichtigung des Gebäudes war dem Gutachter nur von Außen möglich, da Frau Kempen auf Grund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage war, den Gutachter zu empfangen. Das Bank Gutachten der Crédit Suisse ist kein Parteigutachten, sondern dieses wurde von der Bank selber in Auftrag gegeben.
| Beweis: | Einvernahme des Bankangestellten Martin Wenk, zu laden über die Crédit Suisse, Bahnhofstr. 22, CH-8201 Schaffhausen |
Das Gutachten weist einen Verkehrswert (Realwert) von 4.508.000 DM aus.
Beweis: Vorlage Kopie (auszugsweise) des Gutachtens.
Das Gutachten Ziegler weist erhebliche objektive unterlassene Feststellungen auf:
Das Gebäude hat einschließlich der Schwimmhalle von ihm selbst festgestellte 692 m² BGF (Bruttogeschoßfläche), die exakt durch 2 verschiedene Ingenieure/Architekten in der Bausubstanz beschrieben wurden. Diese Bausubstanz kann nicht verändert werden, es käme sonst einem Abriß gleich. Diese Baubeschreibung lag ausweislich dem erstellten Gutachten dem Gutachter Ziegler vor. Für die angesetzten Preise kann man unmöglich ein solches Gebäude erstellen. Neben den vorliegenden schriftlichen Bestätigungen konnte man durch äußeren Augenschein, die Art und Material der Dacheindeckung, die Form und Material der Fenster, die Stärke der Isolierung des Hauses, die Anzahl der Kamine, die vorhandene Solaranlage, Blitzschutz, die Pflasterarbeiten der Einfahrten, das Material der Garagentore - die offensichtlich äußerlich keine manuelle Öffnung zulassen, Gegensprechanlage mit Video, Stützmauern zur Sicherung des Hanges und das Material der Blechner-Arbeiten erkennen.
Allein diese nur durch Augenschein erkennbaren Merkmale, die sogar durch seine eigenen Fotos belegt sind, lassen den hier angesetzten Herstellungspreis nicht zu. Diese genannten Merkmale lagen dem Gutachter schriftlich und optisch vor!
Es fällt zu dem auf, daß der Gutachter weder öffentlich bestellt noch vereidigt ist.
Das Gebäude ist sehr werthaltig gebaut und hat eine überdurchschnittliche Ausstattung. Die werterhöhenden Einbauten sind alle fest mit dem Gebäude verbunden. (Sie können deshalb unter normalen Umständen nicht verschwinden) Der Gutachter errechnet den Wert des Hauses mit 630.000 €! Das Haus ist fünf Jahre alt und hat keine sichtbaren Mängel, wie der Gutachter Ziegler selbst feststellt.
| Beweis: | Beiziehung der Akte AZ: 7 K 60/02 des Vollstreckungsgerichtes des AG Singen |
In dieser Akte müßte auch das Gutachten der Crédit Suisse sein.
Der Anzeigenerstatter kommt selbst aus der Baubranche (HMK Gruppe), hat fast die gleiche Ausbildung wie der SV Ziegler und weiß, daß aus der Kubaturberechnung, Berücksichtigung der Bausubstanz und Grundstücksgröße mit Sicherheit ein größerer Verkehrswert, als der von Herrn Ziegler berechnete, vorhanden ist. Auch unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlages!
Es fällt ins Auge, daß bei einem Einfamilienwohnhaus mit Büro und Schwimmhalle - vom Eigentümer selbst genutzt - Verwaltungskosten und Wagnis des Mietausfalls in Abzug gebracht wurden. (Ertragsminderung) Es ergibt sich also der Verdacht, daß das Haus absichtlich so niedrig bewertet wurde, damit nach Abzug von 30 % ein Versteigerungswert über das Gericht angesetzt wird, um nach kriminellen Handlungen, aus dem Hause der Sparkasse Singen-Radolfzell, ein späterer Gewinn erzielt wird.
Daß dieser Verdacht berechtigt ist, ergibt sich aus folgendem Sachverhalt:
Im Rahmen des Interessenaustausches der Gläubiger der HMK Gruppe, dieser wiederum verursacht
durch die Handlungen der Stadt Penig, tritt der prozessuale Vertreter des Gläubigers Andreas Netzel, Herr Rechtsanwalt Klaus Dieter Haid, an Herrn Heinzelmann wegen der veruntreuten Gelder zum Nachteil des Herrn Netzel fernmündlich heran. In diesem Gespräch fordert Herr Heinzelmann als Vertreter Sparkasse Singen-Radolfzell Herrn Rechtsanwalt Haid auf, sich einem"Ring gegen Kempen" anzuschließen.
Herr Rechtsanwalt Haid reagierte entsetzt, lehnte selbstverständlich dieses Ansinnen ab und beendete das Gespräch...
| Beweis: | Einvernahme des Herrn RA Klaus Dieter Haid, Zettachring 6, 70567 Stuttgart |
Herr Heinzelmann wollte schon fast in "mafiöser Struktur" seine strafbaren Handlungen verdecken und sich weitere rechtsmißbräuchliche Vorteile verschaffen.
Das strafbare Verhalten des Herrn Heinzelmann ist den Verwaltungsratsvorsitzenden Andreas Renner und Jörg Schmidt bekannt. Gleiches gilt auch für die Vorstände der Sparkasse Singen-Radolfzell.
Der unappetitliche Vorgang wurde durch einem Vermittler an den Vorstand der Sparkasse heran getragen (Vorstände Udo Klopfer und Volker Wirth). Trotzdem wird wie beschrieben seitens der Sparkasse weiter verfahren. Dem Anzeigererstatter lag es fern, diesen Vorgang bei den Ermittlungsbehörden anzuzeigen, weil er möglichst nicht neben dem Rechtsstreit gegen Sachsen noch einen weiteren Rechtsstreit führen wollte.
Die Anwälte sind nun beauftragt, weitere kostenträchtige Vollstreckungsabwehrklagen - im Wege der PKH, für den Steuerzahler belastende Verfahren - zu führen, bei diesem kriminellen Hintergrund...
| Beweis: | Beiziehung der Akten 5O 238 / 03 E - LG Konstanz / Vollstreckungsabwehrklage (Die hier aufgeführten Beweismittel standen bei Einreichung noch nicht zur Verfügung) |
Da aber die Verwaltungsratsvorsitzenden und die Vorstände nicht einschreiten, um diese Handlungsweisen des Herrn Heinzelmann zu stoppen, blieb mir keine andere Wahl.
Ich bitte, diesen Vortrag mit in das Ermittlungsverfahren auf zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Kempen
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