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Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H.

Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe

Tel. / Fax : 07734 - 932931 / 33
Funk-Tel. 0171-52 88 529

e-Mail: HMK10@t-online.de


 

Staatsanwaltschaft
-Konstanz -
Az: 20 Js 17866/03

Untere Laube 36
78462 Konstanz                                                                      

Gailingen, 17.08.03

 

Ermittlungsverfahren gegen Herrn Rechtsanwalt Tobias M. Heinzelmann,
dienstansässig bei der Sparkasse Singen- Radolfzell, Erzbergerstr. 28, 78224 Singen
- wegen Untreue - AZ : 20 Js 17866 /03
Anzeigenerstatter: Andreas Netzel

Hier: Erweiterung des Ermittlungsverfahren wegen der Straftatbestände Nötigung und Erpressung sowie unzulässige Rechtsausübung gegen Herrn Heinzelmann
und
Verdacht der Beihilfe des Betruges gegen den Immobiliensachverständigen Mathias Ziegler, Obere Beugen 7, 78224 Singen

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügt finden Sie den Schriftsatz der RWT Anwaltskanzlei GmbH Anwaltsgesellschaft / Reutlingen vom 23.03.01. Dieser Schriftsatz zeigt exakt die angezeigte Handlungsweise von Herrn Heinzelmann auf.
Beweis: Vorlage des Schreibens vom 23.03.01

Am 23.08.01 fand in den Geschäftsräumen der RWT eine Besprechung mit dem dort dienstansässigen Rechtsanwalt, Herrn Dr. Neumann und Herrn Heinzelmann statt. Ich zitiere aus dem beigefügten Schriftsatz als Ergebnis der Besprechung:
Seite 2 Abs. 3:

"...Als weitere Voraussetzung hat Herr Heinzelmann genannt, daß Sie den in unserem an die Sparkasse Singen-Radolfzell gerichteten Schreiben vom 23.03.01 gerügten Umbuchungen nachträglich zustimmen. Herr Heinzelmann hat angedeutet, daß dann gegebenenfalls die Möglichkeit besteht, daß dann die Sparkasse Singen-Radolfzell die zur Fertigstellung des Bauvorhabens Netzel erforderlichen Gelder darlehensweise zur Verfügung stellt."

Beweis:
Vorlage des Schreibens des Dr. Neumann vom 29.08.01 in Kopie Einvernahme des Ra. Herrn Dr. Philipp Neumann über die RWT Anwaltsgesellschaft Reutlingen.

Herr Heinzelmann als Organ der Rechtspflege, zugelassener Rechtsanwalt und Leiter der Abt. Sanierung/Recht der Sparkasse Singen-Radolfzell, versuchte mit dieser Erpressung (es ging schließlich um die Summe von 174.000,11 DM) seine Veruntreuung zu verbergen und drohte immer wieder der HMK Gruppe nebst den Gesellschaftern die Kreditkündigung an.

Herr Heinzelmann hat mit seiner Handlungsweise - sicherlich unter dem Druck der Geschehnisse der Sächs. Behörden im Fall "Peniger Bauskandal" offenbar Angst bekommen, weil er am 30.08.00 für die HMK Gruppe Bürgschaften im Werte von 705.000 DM ausgereicht hatte.

Die Sparkasse Singen-Radolfzell, vertreten durch Herrn Heinzelmann, hat den Bürgschaftsfall bei den Bürgen der HMK Firmengruppe, Herrn und Frau Heribert u. Marion Kempen, selbst herbeigeführt. Es wurden rechtswidrig die Zessionskredite ausgesetzt und der Firma, die das operative Geschäft im HMK Konzern führte, HMK Bausanierung GmbH, jegliche Handlungsmöglichkeit genommen. Dadurch brach das operative Geschäft der Gesellschaft zusammen.

Die Kreditschädigungskampagne des Peniger Bürgermeisters Thomas Eulenberger zerschlug dann eine spätere Umschuldung. Aus hiesiger Sicht ist die Sparkasse Singen - Radolfzell für den Bürgschaftsfall bei den Bürgen voll verantwortlich, ob die gezeigte Handlungsweise der Stadt Penig - rechtsmißbräuchliche Pfändungen, Zahlungsverbote bei der Kundschaft, Rufmord und Verleumdung - die strafrechtlich relevanten Handlungen des Herrn Heinzelmann rechtfertigen, überlasse ich den Ermittlungsbehörden.

Beweis: Beiziehung der Schadenersatzklage mit Anlagen über 104,5 Mio €
Kempen . /. Stadt Penig, Kreis Mittweida, Freistaat Sachsen AZ: 5O 186 / 03

Der Vorgang spitzt sich gewaltig zu:

Die Sparkasse Singen-Radolfzell betreibt wegen der Inanspruchnahme aus den Bürgschaften, welche sie selbst herbei geführt hat, die Zwangsvollstreckung gegen die Bürgen. Unter dem AZ: 7K 60/02 des AG Singen - Vollstreckungsgericht betreibt sie das Zwangsversteigerungsverfahren des Privathauses der Bürgin Marion Kempen.

In diesem Verfahren wurde der Sachverständige Mathias Ziegler als Gutachter zur Ermittlung des Verkehrswertes nach § 194 BauGB beauftragt.

Dem Gutachter lag offensichtlich das Bank-Gutachten der Crédit Suisse vom 19.10.98 vor. Siehe Seite 13 unter 4.4 Ausstattung:
"... Sanitär und Badraum : ... lt. vorgelegtem Gutachten. Ein anderes Gutachten gibt es nicht!

Eine Besichtigung des Gebäudes war dem Gutachter nur von Außen möglich, da Frau Kempen auf Grund ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage war, den Gutachter zu empfangen. Das Bank Gutachten der Crédit Suisse ist kein Parteigutachten, sondern dieses wurde von der Bank selber in Auftrag gegeben.

Beweis: Einvernahme des Bankangestellten Martin Wenk,
zu laden über die Crédit Suisse,
Bahnhofstr. 22, CH-8201 Schaffhausen

Das Gutachten weist einen Verkehrswert (Realwert) von 4.508.000 DM aus.

Beweis: Vorlage Kopie (auszugsweise) des Gutachtens.

Das Gutachten Ziegler weist erhebliche objektive unterlassene Feststellungen auf:

Das Gebäude hat einschließlich der Schwimmhalle von ihm selbst festgestellte 692 m² BGF (Bruttogeschoßfläche), die exakt durch 2 verschiedene Ingenieure/Architekten in der Bausubstanz beschrieben wurden. Diese Bausubstanz kann nicht verändert werden, es käme sonst einem Abriß gleich. Diese Baubeschreibung lag ausweislich dem erstellten Gutachten dem Gutachter Ziegler vor. Für die angesetzten Preise kann man unmöglich ein solches Gebäude erstellen. Neben den vorliegenden schriftlichen Bestätigungen konnte man durch äußeren Augenschein, die Art und Material der Dacheindeckung, die Form und Material der Fenster, die Stärke der Isolierung des Hauses, die Anzahl der Kamine, die vorhandene Solaranlage, Blitzschutz, die Pflasterarbeiten der Einfahrten, das Material der Garagentore - die offensichtlich äußerlich keine manuelle Öffnung zulassen, Gegensprechanlage mit Video, Stützmauern zur Sicherung des Hanges und das Material der Blechner-Arbeiten erkennen.

Allein diese nur durch Augenschein erkennbaren Merkmale, die sogar durch seine eigenen Fotos belegt sind, lassen den hier angesetzten Herstellungspreis nicht zu. Diese genannten Merkmale lagen dem Gutachter schriftlich und optisch vor!

Es fällt zu dem auf, daß der Gutachter weder öffentlich bestellt noch vereidigt ist.

Das Gebäude ist sehr werthaltig gebaut und hat eine überdurchschnittliche Ausstattung. Die werterhöhenden Einbauten sind alle fest mit dem Gebäude verbunden. (Sie können deshalb unter normalen Umständen nicht verschwinden) Der Gutachter errechnet den Wert des Hauses mit 630.000 €! Das Haus ist fünf Jahre alt und hat keine sichtbaren Mängel, wie der Gutachter Ziegler selbst feststellt.

Beweis: Beiziehung der Akte AZ: 7 K 60/02 des Vollstreckungsgerichtes des AG Singen

In dieser Akte müßte auch das Gutachten der Crédit Suisse sein.

Der Anzeigenerstatter kommt selbst aus der Baubranche (HMK Gruppe), hat fast die gleiche Ausbildung wie der SV Ziegler und weiß, daß aus der Kubaturberechnung, Berücksichtigung der Bausubstanz und Grundstücksgröße mit Sicherheit ein größerer Verkehrswert, als der von Herrn Ziegler berechnete, vorhanden ist. Auch unter Berücksichtigung eines Sicherheitsabschlages!

Es fällt ins Auge, daß bei einem Einfamilienwohnhaus mit Büro und Schwimmhalle - vom Eigentümer selbst genutzt - Verwaltungskosten und Wagnis des Mietausfalls in Abzug gebracht wurden. (Ertragsminderung) Es ergibt sich also der Verdacht, daß das Haus absichtlich so niedrig bewertet wurde, damit nach Abzug von 30 % ein Versteigerungswert über das Gericht angesetzt wird, um nach kriminellen Handlungen, aus dem Hause der Sparkasse Singen-Radolfzell, ein späterer Gewinn erzielt wird.

Daß dieser Verdacht berechtigt ist, ergibt sich aus folgendem Sachverhalt:

Im Rahmen des Interessenaustausches der Gläubiger der HMK Gruppe, dieser wiederum verursacht durch die Handlungen der Stadt Penig, tritt der prozessuale Vertreter des Gläubigers Andreas Netzel, Herr Rechtsanwalt Klaus Dieter Haid, an Herrn Heinzelmann wegen der veruntreuten Gelder zum Nachteil des Herrn Netzel fernmündlich heran. In diesem Gespräch fordert Herr Heinzelmann als Vertreter Sparkasse Singen-Radolfzell Herrn Rechtsanwalt Haid auf, sich einem

"Ring gegen Kempen" anzuschließen.

Herr Rechtsanwalt Haid reagierte entsetzt, lehnte selbstverständlich dieses Ansinnen ab und beendete das Gespräch...

Beweis: Einvernahme des Herrn RA Klaus Dieter Haid, Zettachring 6,
70567 Stuttgart

Herr Heinzelmann wollte schon fast in "mafiöser Struktur" seine strafbaren Handlungen verdecken und sich weitere rechtsmißbräuchliche Vorteile verschaffen.

Das strafbare Verhalten des Herrn Heinzelmann ist den Verwaltungsratsvorsitzenden Andreas Renner und Jörg Schmidt bekannt. Gleiches gilt auch für die Vorstände der Sparkasse Singen-Radolfzell.

Der unappetitliche Vorgang wurde durch einem Vermittler an den Vorstand der Sparkasse heran getragen (Vorstände Udo Klopfer und Volker Wirth). Trotzdem wird wie beschrieben seitens der Sparkasse weiter verfahren. Dem Anzeigererstatter lag es fern, diesen Vorgang bei den Ermittlungsbehörden anzuzeigen, weil er möglichst nicht neben dem Rechtsstreit gegen Sachsen noch einen weiteren Rechtsstreit führen wollte.

Die Anwälte sind nun beauftragt, weitere kostenträchtige Vollstreckungsabwehrklagen - im Wege der PKH, für den Steuerzahler belastende Verfahren - zu führen, bei diesem kriminellen Hintergrund...

Beweis: Beiziehung der Akten 5O 238 / 03 E - LG Konstanz / Vollstreckungsabwehrklage (Die hier aufgeführten Beweismittel standen bei Einreichung noch nicht zur Verfügung)

Da aber die Verwaltungsratsvorsitzenden und die Vorstände nicht einschreiten, um diese Handlungsweisen des Herrn Heinzelmann zu stoppen, blieb mir keine andere Wahl.

Ich bitte, diesen Vortrag mit in das Ermittlungsverfahren auf zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Kempen

 

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