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Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H.

Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe

Tel. / Fax : 07734 - 932931 / 33
Funk-Tel. 0171-52 88 529


Amtsgericht Konstanz
Abt. Korruption/ Wirtschaftskriminalität

Untere Laube 12
78462 Konstanz

                                                                        

Gailingen, 17.08.03

 

Strafantrag gegen den Bürgermeister der Stadt Penig, Herr Thomas Eulenberger, dienstansässig Markt 6, 09322 Penig

wegen Betruges, Untreue, Kreditschädigung und schwerer Körperverletzung

gegen die Amtsleiter der zuständigen Rechtsaufsichten:

  • Landrat Dr. Andreas Schramm,
  • Regierungspräsident Karl Nolze,
  • Staatssekretär Dr. Albrecht Buttolo,
  • Innenminister Klaus Hardraht a.D.,
  • Innenminister Horst Rasch,
  • Ministerpräsident Prof. Milbradt.

Wegen gemeinschaftlicher Beihilfe o.g. Straftaten, Strafvereitelung im Amt und vorsätzlicher Amtspflichtverletzung.

Beweismittel:

Beiziehung der Zivilakte des LG Konstanz Az: 5 O 186 / 03 mit Beweismittel Schadenersatzklage Kempen gegen Sachsen über 104,5 Mio EUR (Teilschaden) Beiziehung der Ermittlungsakte StA Konstanz 20 Js 17866 / 03

Sehr geehrte Damen und Herren,

Beigefügt die Replik unserer Anwälte die sich sehr ausführlich mit der Frage der Amtspflichtsverletzung und mit Literaturhinweisen auseinandersetzt.

Anlage 1

Weiterhin ein Protokoll des Kreditvorstandes der Sparkasse Singen-Radolfzell, in dem alle Vorstandsmitglieder unterzeichnet haben (7 an der Zahl), welches belegt, daß am 22.08.00 die Sparkasse Singen-Radolfzell bereit war, der HMK Gruppe für 1,125 Mio. DM weitere Kreditmittel zur Verfügung zu stellen. Der letzte handschriftliche Absatz des Kreditvorstandes Manfred Bühl bezeichnet ausdrücklich die Sanierungsfähigkeit der HMK Gruppe, die Höhe des weiteren Engagements, den Zusammenhalt zur HMK Gruppe. (Besonders in der Baubranche) Die Bonität der HMK Gruppe war somit nachhaltig gesichert.

BM Eulenberger ließ aber trotz nicht erfüllten Kaufvertrages weiter vollstrecken. Selbst als die Bürgschaft über 185.000 DM zur Abwehr der Zwangsvollstreckung seitens der Sparkasse Singen hinterlegt war und schon formal-juristisch nicht mehr vollstreckt werden durfte, ließ er der Kundschaft mitteilen, daß sie mit der Überziehung von Prozessen rechnen müßten, wenn sie dennoch an HMK ihre fälligen Rechnungen bezahlen. Dies vor dem Hintergrund eines nicht erfüllten Kaufvertrages!

Damit sind die Beschuldigten überführt, vorsätzlich und sittenwidrig die HMK Firmengruppe nebst ihren Gesellschaftern regelrecht geschäftlich vernichtet und erheblich verletzt zu haben!

Daß die angerichteten Schäden nicht nur bei der HMK Gruppe zu suchen sind, beweist die beigefügte Klageschrift Drittgeschädigter. Es sind nach meiner Erkenntnis derzeit bei verschiedenen Gerichten weitere Schäden von mindestens 5 Mio € anhängig.

Ich bitte, diesen neuen Sachverhalt mit in das Ermittlungsverfahren aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Kempen

 

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