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Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H.

Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe

Tel. / Fax : 07734 - 932931 / 33
Funk-Tel. 0171-52 88 529


Amtsgericht Konstanz
Abt. Korruption/ Wirtschaftskriminalität

Untere Laube 12
78462 Konstanz

Ermittlungsverfahren eröffnet unter Az: 28 Js 18751/03

                                                                        

Gailingen, 17.08.03

 

Strafantrag gegen den Bürgermeister der Stadt Penig, Herr Thomas Eulenberger, dienstansässig Markt 6, 09322 Penig

wegen Betruges, Untreue, Kreditschädigung und schwerer Körperverletzung

gegen die Amtsleiter der zuständigen Rechtsaufsichten:

  • Landrat Dr. Andreas Schramm,
  • Regierungspräsident Karl Nolze,
  • Staatssekretär Dr. Albrecht Buttolo,
  • Innenminister Klaus Hardraht a.D.,
  • Innenminister Horst Rasch,
  • Ministerpräsident Prof. Milbradt.

Wegen gemeinschaftlicher Beihilfe o.g. Straftaten, Strafvereitelung im Amt und vorsätzlicher Amtspflichtverletzung.

Beweismittel:

Beiziehung der Zivilakte des LG Konstanz Az: 5 O 186 / 03 mit Beweismittel Schadenersatzklage Kempen gegen Sachsen über 104,5 Mio EUR (Teilschaden) Beiziehung der Ermittlungsakte StA Konstanz 20 Js 17866 / 03

Anzeigenerstatter ist der Mehrheitsgesellschafter der HMK Firmengruppe Gailingen a.H / Penig - Sachsen. Die eingetragenen Stammkapitalien der fünf Gesellschaften betrugen 4,2 Mio DM. Der Firmen und Immobilienwert der Firmengruppe sowie das Immobilienvermögen der alleinigen Gesellschafter Heribert und Marion Kempen Betrugen nach den Berechnungen des Steuerberaters Schmiedel mehr als 50 Mio DM.

Der Sitz der Muttergesellschaft HMK - Holding GmbH ist:

Weinbergstr. 15 Gailingen
78262 Gailingen a.H.

Es ist eine klassische Konzernstruktur nach § 302 AktGes. Zu allen Tochtergesellschaften vorhanden. Die Gesellschaft ist beim Registergericht des AG Singen unter der HRB Nummer 1594 eingetragen. Dieses Vermögen ging durch die hier angezeigten Straftaten unter.

Sachverhalt:
Am 1.09.97 verkaufte die Stadtverwaltung Penig der HMK Wohn-und Gewerbebaugesellschaft mbH (früher Gottmadingen) die Liegenschaft Chemnitzerstr. 9-11 in 09322 Penig. Ausweislich des Kaufvertrages wurde von der Stadt Penig die Verpflichtung übernommen, eine Zufahrtsmöglichkeit mittels Baulast oder ähnlichem zu der im Kaufvertrag rot schraffierten Fläche zu schaffen.

Beweis:
Anlage K 2 der Zivilklage siehe § 4 Nr.2

Diese Zufahrt ist nie geliefert worden. Es wurden zwar Baulasten bestellt, die sämtlich zu kurz und zu schmal waren um eine Zufahrtsmöglichkeit zu gewährleisten.

Beweis:
Anlage K 10 - K18 der Zivilklage

Auf diese Mängel an der Zufahrt ist der Beschuldigte Eulenberger explizit am 28.04.00 in Gegenwart des Zeugen Böhme hingewiesen worden.

Beweis:
Anlage K 19 der Zivilklage, Einlassung von Herrn Böhme vor der StA Freiburg

Mit Einschreiben/Rückschein vom 25.08.00 wurde die Stadt Penig letztmalig unter Fristsetzung und Androhung der Verweigerung zur Entgegennahme der Leistung nach § 326 BGB, aufgefordert die fehlende Zufahrt zu liefern.

Beweis:
Anlage K 4 der Zivilklage

Mit Schreiben vom 12.10.00 wurde auch der Beschuldigte zu 2 über die exakten Mängel an der Zufahrt im Wege eines Widerspruches hingewiesen.

Nachfolgend wurde vor dem LG Konstanz und OLG Karlsruhe / Außenkammern Freiburg bis zum BGH gestritten. In allen Prozessen täuschte der Beschuldigte zu 1 die Gerichte und schaffte es, mit formal - juristischen Formulierungen erfolgreich die Prozesse zu gewinnen. Tatsächlich war der Kaufvertrag materiell-rechtlich nie erfüllt.

Der Unterzeichner reichte beim Sächsischen Landtag eine Petition ein, bei der die Berichterstatterin, Frau Dr. Ing. U. Bretschneider, exakt genau diese Mängel an der Vertragserfüllung aufdeckte.

Beweis:
Anlage K 53 der Zivilklage

Wegen der Beweislage in der Petition versuchte der Unterzeichner, vor dem LG Chemnitz eine Rückzahlungsklage über eine "gezogene" Prozeßbürgschaft bei der Sparkasse Singen in Höhe von 185.000 DM, und die Feststellung des nicht erfüllten Kaufvertrages. Der Richter im Verfahren 10 O 470 /02 beim LG Chemnitz, Schulhauser, weigerte sich, in eine Beweisaufnahme zu treten, beleidigte und verhöhnte die Anwälte und wurde endgültig, durch Beschluß vom 05.08.03 des Präsidenten des OLG Dresden, Herrn Richter Budewig, abgelehnt.

Beweis:
Anlage 1, Beschluß vom 5.08.03

Die Stadt Penig hatte mit Datum vom 15.02.02 bei der Sparkasse Singen-Radolfzell die Prozeßbürgschaft über 185.000 DM gezogen. Die Gesellschafter Heribert und Marion Kempen hatten für alle Verbindlichkeiten gebürgt und werden deshalb in Anspruch genommen (Ort der schädigenden Handlung).

Alle Beschuldigten wurden zwischenzeitlich mehrfach durch den Unterzeichner, seine Anwälte und dem Prof. Peitz schriftlich und mündlich (Nichtgepräch von Pirna) auf die drohenden Schadenersatzansprüche mangels Vertragserfüllung hingewiesen.

Beweis:
Anlage K49 - K51 der Zivilklage

Der Beschuldigte zu 1 startete seine "Medien-Kreditschädigungskampagne" und drohte der HMK Kundschaft mit Prozessen, wenn sie ihre fälligen Rechnungen an HMK-Firmen zahlten. Dies sollte den finanziellen Kollaps der HMK Gruppe auslösen (Was auch gelang).

Beweis:
Anlage K 31 der Zivilklage

Der Abgeordnete Karl Nolle, MdL, hatte nach einem von ihm initiierten Ortstermin, bei dem alle Beteiligten die fehlende Zufahrt feststellten, das "Vergnügen", den Beschuldigten in Gegenwart eines weiteren Zeugen zu befragen. Der Beschuldigte ließ erkennen, daß er am 8.11.02 genau wußte, daß die fragliche Zufahrt nicht vorhanden ist (Positive Kenntnis).

Beweis:
Anlage K 20 der Zivilklage
Protokoll der Einvernahme des Zeugen Nolle vor der StA Freiburg

In einem Fernsehinterview im März 2002 sagt er in die laufende Kamera:
"Bevor sich die Stadt ausliefern mußte, haben wir beschlossen, den Weg der Feindschaft zu gehen. Diesen sind wir auch gegangen".

Beweis:
Vorlage des Fernsehfilms als Video-Aufzeichnung

Genau die gleiche Formulierung benutzte er bei dem Gespräch mit dem Abgeordneten Nolle.

Beweis: -bb-

Keine der Rechtsaufsichten ist trotz vielfacher Aufforderung und daraus resultierender Amtsverpflichtung den Dienstaufsichtsbeschwerden und Eingaben nachgegangen.

Beweis:
Anlage K 39 - K 49 der Zivilklage

Der Staatssekretär Dr. Buttolo "schoß den Vogel ab", indem er Journalisten zu einem Hintergrundgespräch im März 2002 einlud, diesen eine Story "vom Pleitier Kempen" erzählte und sämtliche Fehler der Sächsischen Verwaltungsbehörden bestritten hat.

Beweis:

Einvernahme folgender Journalisten:
- Herr Gerlach - CvD /
  "Ein Fall für Escher"
Alle dienstansässig über den MDR Leipzig
- Herr Escher selbst
- Herr Arnd Noack
- Herr Thomas Schade, dienstansässig über die Sächsische Zeitung Dresden

In einem von Herrn Staatsekretär Dr. Buttolo selbst initiierten Fernsehbeitrag des MDR - Nachrichtensendung "Sachsenspiegel" (täglich um 19.00 Uhr in der besten Sendezeit!) - berichtet der Staatssekretär als oberstes Organ der Rechtsaufsicht und Mitglied der Regierung der Bevölkerung, daß es niemals eine Vereinbarung von Wegerechten gegeben habe...

Beweis:

Vorlage des Fernsehvideos
- Anlage K 56 der Zivilklage und
- Einvernahme der Zeugen Christoph Lötsch und Herrn Brumme Alle dienstansässig über den MDR Leipzig

Der ehemalige Staatsminister des Innern, Herr Klaus Hardraht, im heutigen Beruf Rechtsanwalt, mußte sich mehrfach schriftlich vor dem Parlament korrigieren, weil er das Parlament belog, und behauptet hatte, "...Trotz vereinbarter Fälligkeit wurde der Kaufpreis seitens HMK nicht bezahlt".

Beweis:
Einholung der Parlamentsprotokolle und Zeugnis des Rechtsanwaltes Nils Hulinsky, Kaiser Friedrich Ring 33, 08056 Zwickau

Der heute amtierende Innenminister weigerte sich, als Organ der Verfassung seiner Amtspflicht nachzukommen, als ich ihn schriftlich aufforderte, die rechtswidrig gezogene Bürgschaft über 185.000 DM, von der Stadt Penig zurück zu holen. Selbst ein "Arretieren" des Geldes verweigerte er. Dies hätte zumindest die Sicherheit des späteren Vorhandensein des Guthabens gesichert, da die Stadt Penig noch von weiteren Investoren verklagt worden ist / oder soll. Es steht zu befürchten, daß die Stadtverwaltung Penig, später nicht in der Lage ist, diese Summe zurück zu zahlen. Er ließ schlicht ausrichten, er prüfe nicht den Sachverhalt, weil bereits der Petitionsausschuß den Vorgang prüfe ...
Eine glatte Verweigerung seiner Amtspflichten!

Der Ministerpräsident Prof. Milbradt wurde insgesamt sechsmal von Herrn Prof. Peitz schriftlich auf diese Rechtsbrüche und Verfehlungen seiner Behördenleiter hingewiesen, mit der Aufforderung, unverzüglich einschreiten zu lassen - sogar noch bevor er zum MP vereidigt wurde, damit die neue Administration nicht beschädigt würde. Es wurde ihm nicht mal geantwortet. Die Briefe wurden wegen der Ortsnähe, innerhalb des Regierungsviertels vom Assistenten des Herrn Prof. Peitz, Herrn Friedrich, immer persönlich bei der Poststelle der Staatskanzlei abgegeben.

Der Unterzeichner, der zeitweilig bettlägerig erkrankt war, konnte sich nur per Laptop beim MP Milbradt melden, immer noch mit dem gleichen Anliegen. - Keine Antwort- In einer Pressekonferenz - wegen der Haushaltssperre - berichtet er auf ausdrückliches Befragen des Journalisten Hubert Kemper:

"...Hier will ein Unternehmer, der vor Gericht kein Recht bekommt, die Regierung unter Druck setzen." Er sähe keinen Handlungsbedarf...

In einem weiteren Interview mit dem gleichen Journalisten sagt er:
"...Immer wenn eine mail von Kempen oder seinem Anhang kommt, drücke ich auf den Knopf 'löschen'!"

Beweis: Anlage 2

  • Beigefügte Presseberichte der Freien Presse Chemnitz / Sachsen
  • Einvernahme des Journalisten Hubert Kemper, dienstansässig über Freie Presse Chemnitz

In der e.V. des Prof. Peitz wird deutlich, daß der Schaden mit 9 Mio € zu beheben war, als noch 4 von 5 Firmen lebensfähig gewesen sind, und daß 170 Arbeitsplätze hätten gerettet werden können!

Beweis: Anlage K 49
der Zivilklage

Hier kündigt der Ministerpräsident unverfroren seine Amtspflichtsverletzungen im Amt an! Über die Verletzungen der Amtspflicht, und die Rechtsfolgen bei Fehlverhalten - insbesondere bei Vorsatz(!) - verweist der Unterzeichner auf die Replik und Nachtrag seines Prozeßbevollmächtigten im Zivilverfahren. Die dort eingeführte BGH-Kommentierung ist unsere oberste Rechtsprechung! (Zur Vermeidung von Wiederholungen)

Am 4.08.03 fand vor dem LG Chemnitz das Zivilverfahren Rudolph ./. Kempen statt. In diesem Verfahren wurde der Kunde Andreas Netzel in der Beweisaufnahme vernommen. Er sagt dort explizit aus, daß es keine Zufahrt zu den Stellplätzen des Grundstückes Chemnitzerstr. 9-11 gab, weil die Durchfahrt 1,20 Meter breit ist. Ich lege eine weitere Liste von 23 Zeugen anbei, die genau diesen Zustand bezeugen können!

Beweis: Anlage 3
und Protokoll des LG Chemnitz, Az 2 O 1013/ 03
eingegangen beim Unterzeichner 14.08.03

Damit ist nun auch vor Gericht unter Beweis gestellt, daß es nie eine Zufahrtsmöglichkeit - wie vertraglich vereinbart war - gegeben hat. Eine andere Zufahrtsmöglichkeit scheidet schon wegen der umliegenden Bebauung aus! Die positive Kenntnis ist allen Beschuldigten nachgewiesen, insbesondere weil die Medien mehr als 70(!) mal - sei es in Printmedien oder im Fernsehen - berichtet hatten.

Durch diese rechtsmißbräuchliche und sittenwidrige Vollstreckung über 185.000 DM, verbunden mit den Veröffentlichungen im Amtsblatt und in den Medien...
("Trotz vereinbarter Fälligkeit wurde der Kaufpreis bis heute nie gezahlt, Kempen hat nicht mal eine ladungsfähige Anschrift, Kempen ist ein säumiger Schuldner, Kempen ist komplett Verhandlungsunfähig ... etc.")
wurde auf Basis einer sittenwidrigen Pfändung mit anschließender betrügerischer Ziehung der Bürgschaft bei der Sparkasse Singen-Radolfzell ein exorbitantes Vermögen zerschlagen. Die Immobilien werden zur Zeit versteigert. Durch die Praxis der Sächsischen Rechtsaufsichten und der dortigen Justiz kam es zu diesem riesigen Schaden. Das Datum der beigelegten Beschlüsse spricht für sich ...

Aus den Medien erfuhr man in den letzten Wochen, daß gegen den Ministerpräsidenten Prof. Georg Milbradt in seiner vorherigen Eigenschaft als Finanzminister, 4 (!) weitere Betrugsanzeigen gestellt wurden.

Wegen des letzten Anklagevorwurfes beziehe ich mich voll und ganz auf Gutachten des Prof. med. Sebastian Goeppert , Albert-Ludwigs-Universität Freiburg.

Beweis: Anlage 4
Gutachten Prof. Dr. Goeppert und Dr. med. M. Psczolla

Wir müssen heute noch befürchten, unser privates Haus zu verlieren und der Unterzeichner soll auf Antrag eines Sächsischen Prozeßbevollmächtigten einen Pfleger beigeordnet bekommen. Diese Sorgen haben uns noch erheblich kranker gemacht!

Der Unterzeichner bittet um unverzügliche Benennung des Aktenzeichens, um zukünftig auftretende Erkenntnisse nachmelden zu können. Sofern, wider Erwarten (weil Politiker die Beschuldigten sind), das Verfahren eingestellt werden sollte, bitte ich um eine vollständige Begründung des Einstellungsbeschlusses an die Kanzlei Fuellmich & Associates zu richten. Diese Kanzlei wird dann den Auftrag, ein Klageerzwingungsverfahren durchzuführen, erhalten.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Kempen


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