
Heribert G. Kempen
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Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe
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Staatsanwaltschaft Chemnitz
Herrn OStA Schellenberg
Postfach 921
09009 Chemnitz
Gailingen, 07.10.03
300 AR 2728/03
Hier: Beschwerde gegen Einstellung
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Schellenberg.
Offensichtlich - wie Ihre Vorgänger auch - weigern Sie sich, die angezeigten Tatvorwürfe zu
überprüfen. Sie können deshalb auch wie eine tibetanische Gebetsmühle weiterhin
die Ermittlungen einstellen und sich hinter den Einstellungsbeschlüssen ihrer Vorgänger
verstecken.
Eines können Sie aber nicht:
In mehreren Bundesländern sind Zivilklagen Drittgeschädigter anhängig,
bei denen exakt die Frage der fehlenden Zufahrt im Wege der Beweisaufnahme
geklärt wird.
Am LG Chemnitz wurde bekanntlich am 4.08.03 exakt diese Frage im Verfahren
2 O 1013 / 03 im Wege der Beweisaufnahme geklärt!
Dort wurde die fehlende Zufahrt substantiiert im Wege einer Beweisaufnahme festgestellt. In gleicher
Beweisaufnahme wurden die unterschriebenen Stellungnahmen zweier Abgeordneter des Sächs.
Landtages zur Akte genommen.
Das riecht streng nach dem Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt, wenn man Ihre Begründung liest.
Die betrügerisch erlangten 185.000 DM seitens der Stadt Penig, sind wohl für Sie ein "Pappenstiel"?
Da es sich um ein Offizialdelikt handelt, warten wir auf Ihre Entscheidung.
Rechnen Sie mit einem Klage - Erzwingungsverfahren am Ort des Betruges? Größer
kann dann die Blamage nicht sein! Selbst das LG Konstanz geht von einer nicht vorhandenen
Zufahrt aus...
Die vertraglich zugesicherte Zufahrt, welche per notarieller Urkunde am 30.09.97 von der
Stadt Penig verkauft wurde, ist nie geliefert worden. Folglich war das "Ziehen" der
Bürgschaft am 15.02.02 ein Betrugstatbestand, der von der Stadtverwaltung Penig begangen
worden ist. Die angezeigten Behördenleiter waren - schon vor dem angekündigten "Ziehen der
Bürgschaft" über diesen Sachverhalt schriftlich informiert, auch der amtierende
Innenminister und der Ministerpräsident.
Werten Sie diese Beschwerde nicht als Farce, sondern tun Sie, was Ihres Amtes Pflicht ist...!
Auch ein Herr Richter Schulhauser hat einsehen müssen, dass er so nicht weiterkam.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Kempen