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Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H.

Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe

Tel. / Fax : 07734 - 932931 / 33
Funk-Tel. 0171-52 88 529

HMK10@t-online.de

 

Gailingen 19.02.04

 

 

 

Staatsanwaltschaft Konstanz

Frau StAin Reerink

43 Js 27096/03 u. 43 Js 26369/03

 

Untere Laube 36

78462 Konstanz

via telefax 07531- 280 2240

 

 

Ermittlungsverfahren gegen die Vorstände der SPK Singen – Radolfzell, Udo Klopfer 43 Js 27096 / 03 und Volker Wirth 43 Js 26369/03 wegen Betruges.

Hier: Erweiterung des Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Tatverdachtes – wegen Beihilfe zum Betrug – gegen Herrn Rechtsanwalt Dr. Linnebacher, dienstansässig Kanzlei Voelker, Am Echaufer 24, 72764 Reutlingen

 

Sehr geehrte Frau Reerink,

beigefügt die angekündigte schriftliche Stellungnahme des über das Amtsgericht / Insolvenzgericht Chemnitz bestellten Insolvenzverwalters Chr. Mathern.

Damit ist nun eindeutig bewiesen, dass die SpK Singen-Radolfzell – fortgesetzt – vor dem AG Singen AZ: 7K 60/02 bei allen § 765 a ZPO - Anträgen den Tatbestand des erfüllten Prozeßbetruges und in der Zivilverfahren beim LG Konstanz in mindestens 4 Fällen des versuchten Prozeßbetruges überführt ist.

Der Versuch des Beschuldigten Heinzelmann, bei RA Neumann / RWT Anwaltskanzlei eine nachträgliche Genehmigung seiner ungenehmigten Umbuchungen zu erhalten, und bei RA Haid um eine Unterstützung zu einem Ring gegen Kempen zu bitten, bringt ein deutliches Gesamtbild, über den Ausmaß der gezeigten kriminellen Energie, mit der das öffentlich-rechtliche Geldinstitut – mit Billigung des beschuldigten Vorstandes und den Verwaltungsratsvorsitzenden OB Andreas Renner und OB Dr. Jörg Schmidt – arbeitet !

Es ist zu überprüfen, inwieweit sich letztgenannten Personen der Strafvereitelung im Amt schuldig gemacht haben. Beide haben den Stadträten ihrer Städte persönliche Briefe unterschlagen, die exakt diese Betrügereien aufdeckten. Ein Einschreiten ihrerseits gehört zu den absoluten Pflichten des Vorsitz im Verwaltungsrat.

Damit wird nicht nur das Ansehen des Geldinstitutes zerstört, sondern auch der Schaden zum Nachteil der Gewährträgergemeinden erheblich vergrößert.(Untreue)

OB Renner nannte als Grund der Unterschlagung der Briefe des Unterzeichners gegenüber den Stadträten, es sei eine „Schmähschrift“ gewesen.

OB Schmidt behauptete gegenüber den Stadträten, eine Verteilung war nicht notwendig, weil dies im persönlichen Gespräch mit dem Unterzeichner und weiteren Zeugen erledigt sei....

Die politischen Amtsträger Renner und Dr. Schmidt können sich also keinesfalls auf Unkenntnis oder fehlenden Informationen berufen. Sie haben wider besseren Wissens, in Kenntnis der Beweismittel, ihre jeweiligen Stadträte belogen. Damit sollten die Prozessbetrügereien / Unterschlagungen des Geldinstitutes, dem sie als Vorsitzende des Verwaltungsrates vorstehen, decken . Dies erfüllt den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt.

Diesseits wird erwartet – dass das Ermittlungsverfahren gegen die letztgenannten Personen erweitert wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Heribert Kempen


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