Ermittlungsverfahren gegen die Vorstände der SPK Singen –
Radolfzell, Udo Klopfer 43 Js 27096 / 03 und Volker Wirth
43 Js 26369/03 wegen
Betruges.
Hier: Erweiterung des
Ermittlungsverfahren wegen des dringendenTatverdachtes – wegen Beihilfe zum Betrug –gegen Herrn Rechtsanwalt
Dr.Linnebacher, dienstansässig Kanzlei Voelker, Am Echaufer 24,
72764 Reutlingen
Sehr geehrte
Frau Reerink,
beigefügt die
angekündigte schriftliche Stellungnahme des über das Amtsgericht /
Insolvenzgericht Chemnitz bestellten Insolvenzverwalters Chr. Mathern.
Damit ist nun
eindeutig bewiesen, dass die SpK Singen-Radolfzell – fortgesetzt – vor dem AG
Singen AZ: 7K 60/02 bei allen § 765 a ZPO - Anträgen den Tatbestand des erfüllten Prozeßbetruges und in der
Zivilverfahren beim LG Konstanz in mindestens 4 Fällen des versuchten Prozeßbetruges überführt ist.
Der Versuch
des Beschuldigten Heinzelmann, bei RA Neumann / RWT Anwaltskanzlei eine
nachträgliche Genehmigung seiner ungenehmigten Umbuchungen zu erhalten, und bei
RA Haid um eine Unterstützung zu einem Ring gegen Kempen zu bitten, bringt ein
deutliches Gesamtbild, über den Ausmaß der gezeigten kriminellen Energie, mit
der das öffentlich-rechtliche Geldinstitut – mit Billigung des beschuldigten
Vorstandes und den Verwaltungsratsvorsitzenden OB Andreas Renner
und OB Dr. Jörg Schmidt– arbeitet !
Es ist zu
überprüfen, inwieweit sich letztgenannten Personen der Strafvereitelung im Amt
schuldig gemacht haben. Beide haben den Stadträten ihrer Städte
persönliche Briefeunterschlagen, die
exakt diese Betrügereien aufdeckten. Ein Einschreiten ihrerseits gehört zu den
absoluten Pflichten des Vorsitz im Verwaltungsrat.
Damit wird
nicht nur das Ansehen des Geldinstitutes zerstört, sondern auch der Schaden zum
Nachteil der Gewährträgergemeinden erheblich vergrößert.(Untreue)
OB Renner nannte als
Grund der Unterschlagung der Briefe des Unterzeichners gegenüber den
Stadträten, es sei eine „Schmähschrift“ gewesen.
OB Schmidt behauptete
gegenüber den Stadträten, eine Verteilung war nicht notwendig, weil dies im
persönlichen Gespräch mit dem Unterzeichner und weiteren Zeugen erledigt
sei....
Die
politischen Amtsträger Renner und Dr. Schmidt können sich also
keinesfalls auf Unkenntnis oder fehlenden Informationen berufen. Sie haben
wider besseren Wissens, in Kenntnis der Beweismittel, ihre jeweiligen
Stadträte belogen. Damit sollten die Prozessbetrügereien / Unterschlagungen des
Geldinstitutes, dem sie als Vorsitzende des Verwaltungsrates vorstehen, decken
. Dies erfüllt den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt.
Diesseits wird
erwartet – dass das Ermittlungsverfahren gegen die letztgenannten Personen
erweitert wird.