Heribert G. Kempen
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Sehr geehrte Damen und Herren,in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass der von Ihnen beauftragte Gutachter, Herr RA Schmidt in keinster Weise versucht hat, mit dem Unterzeichner Kontakt aufzunehmen, um sein Gutachten zu erstellen ! Er hat weder Akteneinsicht genommen, noch ein Gespräch mit dem Unterzeichner
geführt. Weiterhin hat er insbesondere wahrheitswidrig Angaben über den
Verbleib des PKW "Jaguar" gemacht, noch hat er den Rechtsstreit mit der
Spk Singen-Radolfzell und der Stadt Penig korrekt wiedergegeben.
Es hat weder eine Beweisaufnahme gegeben, noch hat eine Verhandlung stattgefunden. Da das Verfahren bereits seit einem halben Jahr ruht, muss schon aus rein formalen Gründen neu verhandelt werden. Wie der Gutachter zu seinem Schluß kommt, bleibt daher sein Geheimnis. Ist er Hellseher oder sollte hier evtl. ein abgekartetes Spiel mit der Beklagten Spk. Singen-Radolfzell ablaufen ? Der Gutachter wurde durch den Unterzeichner bereits zweimal per mail schriftlich aufgefordert, sich mit dem Unterzeichner in Verbindung zu setzen. Dies hat er nicht getan. Beide mails wurden mit gleicher Sendung auch an die beauftragten Anwälte geschickt. Dort ist es überall angekommen. Rein Vorsorglich wurde bereits Regress - wegen der nachweisbar falschen Angaben im Gutachten - beim Gutachter Herrn RA Schmidt angemeldet ! Als rechtlichen Hinweis erlaube ich mir auf folgenden Sachverhalt hinzuweisen :Es gibt unbestreitbar einen schriftlichen Sanierungsbeschluß
mit 7(!) Unterschriften des damaligen Gesamtvorstandes des beklagten Geldinstitutes. In
diesem Beschluß wird ausdrücklich Bezug auf die bereits laufende Sanierung
genommen - und gesagt, dass dieser erhebliche Kreditbeschluss dazu dienen soll, dass
zukünftige Schwierigkeiten vermieden werden sollen.
Nachfolgend erschien der Leiter der Rechtsabteilung der SpK Singen-Radolfzell, Herr
Heinzelmann bei der RWT Anwaltskanzlei in Reutlingen, dem damaligen Vertreter
der HMK Gruppe, und fordert vor diesen, die nachträgliche
Genehmigung seiner ungenehmigten Umbuchungen durch den Unterzeichner. Wenn dies
geschähe, würde er einer Umschuldung / Vergleich zustimmen.
Diesseits wird davon ausgegangen, dass die höchstrichterliche Rechtsprechung vom Verhalten der Banken im Sanierungsfall bekannt ist. Zu dem bei diesem geschilderten deliktischen Sachverhalt, der allein schon durch schriftliche Urkunden belegt und unter Beweis gestellt ist, wohl allen Beteiligten klar ist, dass es hier um erhebliche berechtigte Schadenersatzansprüche gegen das beklagte Geldinstitut geht. Genau dieser Sachverhalt wurde dem Gutachter mitgeteilt. Um so unverständlicher ist es, dass er das angebotene Gespräch mit den bearbeitenden Anwälten nicht annimmt. Ich erlaube mir nun - da der vom Gericht bestellte Gutachter nicht antwortet - dem Gericht unmittelbar Kenntnis davon zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Kempen
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