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Auf Grund mehrfacher Anfragen, insbesondere aus der Singener Bevölkerung, möchte ich ein paar Erläuterungen zum aktuellen Sachstand in allen Verfahren geben:

  1. Allgemeines:

    Die Schriftsätze der SpK Singen-Radolfzell stelle ich nach der ersten mündlichen Verhandlung vor dem LG Konstanz im jeweiligen Verfahren ins Netz, weil alle Verhandlungen öffentlich sind, und damit der Gegenstand des Verfahrens auch öffentlich werden kann.

    Theoretisch kann jeder Interessierte als Zuschauer z.B.

    am 10.03.04 um 10.00 Uhr, im Saal 200 des LG Konstanz

    sich das Schauspiel der einfallsreichen Sparkasse und einer Justiz anschauen, mit welchen Mitteln versucht wird, von beiden Genannten, diesen Skandal zu vertuschen !

  2. LG Chemnitz:

    Dort läuft seit Februar 2002 eine Klage auf Rückzahlung der gezogenen Bürgschaft über 185.000 DM und Feststellung des nicht erfüllten Kaufvertrages.

    1 Jahr lang versuchte der "Nasen"-Richter Schulhauser, den Prozeß nicht zuzulassen und weigerte sich, in eine Beweisaufnahme zu gehen. Der Richter wurde rechtskräftig vom OLG Dresden wegen Befangenheit entfernt.

    Als nächstes tagten seine Kollegen von der gleichen Kammer und gaben zu, dass die Klage sehr wohl zulässig sei. Sie gingen davon aus, dass die streitige Zufahrt nicht vorhanden sei... Aber diese Zufahrt soll angeblich nur eine Nebenleistung des Vertrages gewesen sein und damit dürfe man den Kaufvertrag nicht kündigen.

    Nach fast 2 Jahren Prozeßdauer war nun eine neue Ansicht des Gerichtes eingeführt. Eine beantragte Schriftsatzfrist zu der "neuen Erkenntnis" des Gerichtes wurde nicht gewährt, sondern die Klage einfach abgewiesen.

    Wir hatten - ob mit oder ohne Gewährung einer Schriftsatzfrist - sofort schriftlich durch Urkunden nachgewiesen, dass das Grundstück Chemnitzerstr.9 -11 ursprünglich (ohne Zufahrt) nur 150.000 DM kosten sollte (so lautete der Vertragsentwurf), aber notariell der Vertrag entsprechend verbindlich abgeändert wurde, dass sich die Stadt Penig unwiderruflich "...zur Verschaffung einer Zufahrtsmöglichkeit verpflichtete". (Wörtliches Zitat)

    Als Gegenleistung wurde der Kaufpreis um 35.000 DM auf 185.000 DM erhöht.

    (Nebenbei sei bemerkt, dass die Stadt Penig auf Grund schriftlicher Abmahnung nach § 326 BGB sich sogar schriftlich weigerte, den Vertrag zu erfüllen!)

    Trotzdem wurde der vereinbarte Kaufpreis - ohne dementsprechende Gegenleistung - von der Stadt Penig vereinnahmt! Die Justiz versucht nun, die Stadt Penig zu schützen... (auch die Konstanzer...)
    Beim OLG Dresden wurde Berufung eingelegt.

  3. Sarkasse Singen - Radolfzell

    Die Stadt Penig machte aus der HMK Gruppe einen Sanierungsfall - die SpK torpedierte diese Sanierung - sitten- und treuwidrig.

    Die SpK Singen - Radolfzell trägt vor Gericht folgenden Sachverhalt vor:

    Es habe angeblich bereits am 23.03.00 eine verbindliche Absprache mit mir und dem vorläufigen Insolvenzverwalter Mathern stattgefunden, dass die SpK aus der übertragenen Sanierung unter der Verprobung von Liquiditätsplänen, ihre rückständigen und auflaufenden Zinsen bereits zum 30.06.00 bekommen würde.

    Aber: Mit Schreiben vom 18.03.00 wurde von mir ein Konzeptpapier zur Vorbereitung des am 23.03.00 in der SpK noch zu führenden Gespräches entworfen, als Orientierung der SpK und zur Vorbereitung auf das Gespräch mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter RA Mathern. In diesem Schreiben war die geplante Sanierung beschrieben unter Bezugnahme auf von mir verprobte Liquiditätspläne. Damit wurde die Durchführbarkeit der Sanierung der HMK-Gruppe unter Gründung einer Auffanggesellschaft rechnerisch unter Beweis gestellt.

    So sei es mündlich zu einer verbindlichen Zustimmung meinerseits zur schwerlich nachvollziehbaren Umbuchungspraxis des Herrn Heinzelmann gekommen, und die auflaufende Zinslast habe angeblich 168.000 € betragen!?

    Wir richteten speziell für das Bauvorhaben Netzel (Brauhausgasse 9, Penig) ein Bauträgerkonto ein, das die Endziffer 383 trug. Diese Sorte Konto ist - ich wiederhole das ein wiederholtes und noch ein wiederholtes Mal - baurechtlich geschützt. Das darauf verfügbare Geld ist Eigentum des Bauherrn und darf einzig und allein für die Bezahlung von Bauleistungen (Material, Subs, Löhne) eingesetzt werden. Was Heinzelmann so alles hin- und hergebucht hat, läßt sich mit normalem Menschenverstand nicht nachverfolgen. Und was trägt die Sparkasse vor??!!

    Es sei halt nur ein "Sonderkonto zur Transparenz" gewesen. und von diesem habe der Jurist Heinzelmann mit meiner angeblichen mündlichen Beauftragung umgebucht! Nun, ja. Freilich ist das ein Konto zur Transparenz, und zwar für den Bauherrn, damit dieser im Zweifelsfalle - wie hier geschehen - auch weiß, was mit seinem Geld geschehen ist.

    Am 23.03.00 war der Insolvenzverwalter nur vorläufig bestellt worden, so dass er nur unverbindliche Zusagen machen konnte, weil noch gar kein Gutachten erstellt war.

    Die Insolvenz der HMK Sanierungsbau wurde erst mit Datum vom 15.05.00 durch das Insolvenzgericht Chemnitz AZ 128 IN 244/00 eröffnet und der Insolvenzverwalter Mathern bestätigt.

    Am 12. 7. 00 wurde der Termin zur Wahl des Gläubigerausschusses, und der Prüfungstermin wurde für den 09.08.00 festgelegt. (Siehe Beschluß des AG Chemnitz!)

    Wie kann dann bereits am 23.03.00 verbindlich über das ehemalige Vermögen der HMK Sanierungsbau durch den - vorläufigen - Insolvenzverwalter und ohne Zustimmung der Gläubigerversammlung über eine übertragene Sanierung entschieden worden sein?

    Die Gläubigerversammlung entschied am 12.07.00 mehrheitlich - ohne Gegenstimme - über die übertragene Sanierung - zu Gunsten der HMK Gruppe gegen eine Abstandsumme und entließ die HMK Holding aus der Durchgriffshaftung.

    Die SPK Singen-Radolfzell war die federführende Gläubigerin und hat diesem Vertrag in der Gläubigerversammlung zugestimmt!

    D.h. die unfertigen Bauleistungen, Inventar usw. der HMK Sanierungsbau durfte ich erst mit Beschluß der Gläubigerversammlung wieder in Besitz nehmen. Ich konnte folglich erst ab diesem Zeitpunkt das Gebäude Brauhausgasse 9 mit den bereits angefangenen Bauleistungen an den Kunden Netzel verkaufen!

    Wie konnten dann, wie von der SPK heute vor Gericht behauptet, bereits angeblich erste Zinszahlungen am 30.06.00 fällig gestellt werden, wenn die Sanierung erst nach der Gläubigerversammlung begonnen hat?

    Die Auffanggesellschaft HMK-Bausanierung wurde erst am 29.04.00 nachweislich neu gegründet und in das Register eingetragen. Sie mußte aber abwarten, bis sie über die Bauleistungen der in Insolvenz gegangen HMK-Sanierungsbau verfügen durfte. Da diese Bauleistungen zur Insolvenzmasse gehörten - an der sie federführende Gläubigerin war - wußte die SpK also selber am besten, ab welchem Zeitpunkt die Verwertung der unfertigen Bauleistungen rechtlich möglich war.

    Hier zeigt sich mit aller Deutlichkeit, wie vorsätzlich wahrheitswidrig die SpK vor Gericht vortragen läßt! Die Zeitdaten (Termine) vor dem Chemnitzer Gericht lassen sich - Gott sei dank - nicht verbiegen!

    Und nun noch ein kleines Schmankerl am Rande:

    Der Insolvenzverwalter Mathern ließ mir seinerzeit aus Masseforderungen der ehemaligen Sanierungsbaugesellschaft ein Darlehen in Höhe von 200.000 DM in bar auszahlen, weil er schon damals die Sorge hatte, dass die SpK dieses Geld "unterbuttern" würde.

    Aus diesen 200.000 DM wurde u.a. die Auffanggesellschaft gegründet. Das zeigt doch sehr deutlich, dass der Insolvenzverwalter nicht nur von mir überzeugt war, sondern insbesondere, dass die angestrebte Sanierung Sinn machte und er auf Grund der Zusage der SpK zum Stillhalten maßgeblich die Sanierung vorantrieb!

    Der Insolvenzverwalter stundete in dem Augenblick selbst sein eigenes Honorar, was er sonst aus dem mir übergebenen Geld hätte nehmen können...

    Heinzelmann (SpK) schrieb selbst in einem Besuchsbericht vom 17.08.00, dass aufgelaufene bzw. fällige Zinsen in Höhe von 130.000 DM zu bezahlen seien. Kreditausschuß und Vorstand der SpK beschließen mit 7(!) Unterschriften am 22.08.00 "...und TDM 130 zur Bedienung von Zinsrückständen..."

    Vor Gericht werden jetzt fällige Zinsrückstände für den gleichen Zeitraum von 168.000 € vorgetragen (Die Zinsen haben sich jetzt auf einmal fast verdreifacht!)

    Als ich mit dem ehemaligen Prokuristen Volker Böhme am 17.08.00 in der SpK war, wurde der Kaufvertrag mit dem Kunden Netzel vorgelegt und das Bauträgerkonto mit der Endziffer 383 eröffnet. Der Kunde hatte selbst telefonischen Kontakt mit Heinzelmann. Er war bereit, den gesamten Restpreis (700.000 DM) auf einmal zu bezahlen, wenn die SPK eine MaBV-Vertragserfüllungsbürgschaft heraus gäbe. - Er wollte sichergehen, dass dieses Geld nicht "versickere". Heinzelmann schreibt auch selbst von einer Vertragserfüllungsbürgschaft in seinem - von ihm selbst verfaßten - Besuchsbericht. (s. Seite 1, Zeile 9). Leider gibt er diese vereinbarte Bürgschaft nicht heraus, folglich zahlt der Kunde jetzt in Raten nach Bauzustand gemäß MaBV.

    Diese Zahlungen des Herrn Netzel kommen auf dem Geschäftskonto (Endziffer 684) an. Heinzelmann erledigt von sich aus die Umbuchung auf das extra eingerichtete Bauträgerkonto mit der Endziffer 383. Bei der Kontoeröffnung am 17.08.00, war der Hinweis "Bauträgerkonto" schriftlich sogar auf dem Eröffnungsformular, wie auch später auf den Kontoauszügen vermerkt worden. Heinzelmann hatte folglich den Zweck des Bauträgerkontos erkannt und handelte danach. (Es war nämlich die einzige Baustelle der HMK zu diesem Zeitpunkt, die der MaBV unterlag.)

    Jetzt taucht ein handgeschriebenes "Strategiepapier" (Anlage B10) auf, worauf handschriftlich seitens der SpK vermerkt ist:"Umbuchung auf Bauträgerkonto 383" - Und von diesem Konto hat Heinzelmann angeblich auf Grund mündlicher Anweisung von mir die Gelder des Kunden Netzel zur Rückführung des HMK-Saldos wieder umgebucht. (Warum dann der Weg über das Bauträgerkonto? - Ganz einfach: Zu diesem Konto wurde uns der BTX-Zugang verwehrt...)

    Aus diesem "Strategiepapier", geschrieben im Zeitraum 17.11 -22.11.00, geht eindeutig und unbestreitbar die Rückführung der am 22.08.00 gewährten Kredite hervor, weil er nachweislich zweckentfremdete Rechnungen mit GSB-geschützen Mitteln - Kundengelder vom BV Netzel - bezahlte. Heinzelmann hat damit de facto die Geschäftsführung der HMK-Gruppe übernommen!

    Vor Gericht trägt die SpK das Märchen vom "Sonderkonto zur Transparenz" vor - obwohl es offiziell als "Bauträgerkonto" ausgewiesen ist!

    Als von Heinzelmann zur Unzeit die Konten geschlossen worden sind - auch die privaten - berief er sich auf angeblich versprochene Bilanzen die noch nicht vorgelegen haben (können!). Dieses wurde durch die e.V. des Steuerberaters widerlegt. Als Heinzelmann dann im Zuge unserer Forderungsdurchsetzung bei Herrn RA Neumann meine nachträgliche Genehmigung der von ihm meinerseits ungenehmigten aber ausgeführten Umbuchungen verlangte, und evtl. weitere Kredite in Aussicht stellte (die mir längst genehmigt, aber nicht ausgereicht worden waren), schreibt die SpK heute folgendes dazu:

    "Daher können Aktennotizen Dritter (gemeint ist der schriftliche Besprechungsbericht des RA Neumann, der als Zeuge benannt ist) aus dem Jahre 2001, die also rund ein Jahr nach den streitgegenständlichen Vorkommnissen gefertigt worden sind, keinen Einfluß auf den tatsächlichen Ablauf vorangegangener Geschehnisse nehmen und haben daher keinerlei Beweiskraft."

    So versucht man seitens der SpK, kriminelles Handeln zu vertuschen! Das aber wird nicht gelingen, denn der Zeuge, Herr RA Neumann, kommt zur Verhandlung! ...

  4. Justiz

    Haben Sie schon einmal erlebt, dass in einem immer gleichen Sachverhalt nach und nach die Richter entweder wegen Befangenheit aus den Verfahren fliegen oder gar mit Ermittlungsverfahren wegen Rechtsbeugung überzogen werden?

    Richter Schulhauser (der "Nasenrichter") vom LG Chemnitz wurde durch Beschluß des Präsidenten des OLG Dresden wegen Befangenheit entfernt.

    Richter Dr. Nökel (der "Zollstockrichter") vom OLG Karlsruhe/ Außenkammern Freiburg wischte die Vermessungspläne eines Dipl. Ing. für Vermessungswesen (Geometer) vom Richtertisch als "Parteivermessung"!

    Er konnte es besser: Er holte sein Stahlrollmaßband (wie es Schlosser auf dem Bau verwenden) und das er im Richteramt rein zufällig in der Hosentasche trug, und vermaß selber! [Nee, an dieser Stelle muß Herr Kempen immer wieder kotzen und ich könnte immer wieder quieken, wenn ich diese Passage bearbeite! Menschen jib's - Gottchen! - S.W.]

    Ergebnis nach seiner Meinung: Es paßt! Der Geometer hatte extra auf den Plänen vermerkt: Keine Zufahrt vorhanden:"Es paßt nicht!" Aber weil ein "hoh(l)er" OLG Richter immer Recht hat, wollte er auch keinen Sachverständigen, der angeboten war, um nachmessen zu lassen. Die Folge: Er (Dr. Nökel) ging von einer vorhanden Zufahrt aus. - Prozeß verloren. -

    Mittlerweile erging vor dem LG Chemnitz eine Beweisaufnahme, bei der die fehlende - weil zu kurze - Zufahrt festgestellt wurde! Das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Nökel wegen Rechtsbeugung im Amt läuft - aber wohin? Dreimal können Sie raten...

    Das LG Konstanz muß über die hier aufgeführten Sachverhalte ebenfalls entscheiden:

    1. Richter Hornstein - als Pressesprecher des LG Konstanz Anfang August 2003
    2. Die PKH (Prozeßkostenhilfe) wird dem Kläger vermutlich nicht gegeben. Tja, wenn er dann bekanntlich kein Geld hat, die Kosten selbst einzuzahlen, dann...

    3. Richter Niemann vom LG Konstanz:

      Nnnnein, Hausdurchsuchung und Ermittlungsverfahren gegen die Sparkasse, da weiß ich nichtse von... (s. auch Kommentar des Redakteurs)

    4. Richter Deppert-Kern, 5. Kammer

      Er "überliest" das relevante Urteil des OLG Dresden gegen den beklagten BM Eulenberger und überliest auch u.a. doppelt schriftlich unter Beweis gestellte Verwaltungsfehler, weil die schriftl. Ermittlungsergebnisse der Ermittlerin des sächsischen Petitionsausschusses vorgelegt wurden usw., die unbestreitbar für jeden, der des Lesens mächtig ist, klar und deutlich die fehlerhaften Verwaltungsentscheidungen des zuständigen Landratsamtes aufdecken! (s. auch meine Aufstellung von Amtspflichtverletzungen)

      "Keine Pflichtverletzungen erkennbar!" - So lautet der Spruch der 5. Zivilkammer des LG Konstanz. Übrigens - die Berichterstatterin der 5. Zivilkammer, Frau Richterin Eitze ist die Gattin des Staatsanwaltes Dr. Eitze der StA Konstanz! Zufall?...;-}

    Jetzt hat mein Anwalt aber Herrn Richter Deppert-Kern seine eigenen persönlichen Pflichtverletzungen in den Verfahren persönlich / vertraulich zugesandt. Das wird gravierende Folgen haben!

    Ich habe meinem Anwalt eine Mindest-Friedenszeit versprechen müssen, dann werden Sie weiteres erfahren. Maximal bis Monatsende! Sie werden sprachlos sein. Ich hatte es immer geahnt - jetzt ist der Beweis da, weil mein Anwalt von Richter Deppert-Kern zum Schweigen verdonnert war. Mein Anwalt will selber nicht in Konflikt geraten...

Fazit:

Justiz und Ermittlungsbehörden in Chemnitz und Konstanz decken eindeutig und unbestreitbar die Machenschaften der politischen Beamten...

Dabei gingen 170 Arbeitsplätze verloren. (Wir brauchen ja auch keine in dieser Republik!)

Ein exorbitanter Schaden wurde verursacht und die Justiz macht sich zum Mittäter. Wo leben wir denn eigentlich? - "Bananenrepublik(?)" Deutschland - oder wo? Es ist makaber und in meinen Augen der Anfang vom Ende, ausgelöst durch korrupte Politiker und eine realitätsferne Jurisprudenz!

Denken Sie an OB Renner, Singen oder OB Schmidt, Radolfzell, die die persönlich adressierten Briefe an die Stadträte mit den Beweismitteln nicht austeilen ließen...

Und dennoch wird es spannend: Immer mehr Drittgeschädigte klagen gegen die SpK und die Stadt Penig! Will die Justiz diese Kläger genau so abfertigen? - Dann würden wir alle um unser Recht betrogen...

Diese Kläger gehen aber in einem durch bis zum BGH oder nötigenfalls zum EUGH! (Der kostet nämlich keine Gerichtskosten...

Die Konstanzer Justiz hat wahrscheinlich übersehen, dass es Prozeßfinanzierer gibt. Diese nehmen 30% von der Klagesumme als Provision. Wenn die PKH bei mir endgültig abgelehnt wird, bin ich berechtigt, diesen einzuschalten und die Klagesumme entsprechend um die Höhe der Provision des Finanziers zu erhöhen.

Das sind fast 50 Mio € mehr!! Die Justiz kann mit Recht stolz darauf sein, den Beklagten so den Schaden in die Höhe zu treiben...

Sollte es noch Fragen geben - ich bin gern und jederzeit zu einer Antwort bereit.

Mit besten Grüßen!

Ihr Heribert Kempen

Gailingen, Anfang Januar 2004


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