Ziegelstr. 1
D-09661 TIEFENBACH/
Arnsdorf
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    Gum Tec
    international
    Inhaber: Gerald Schmidt
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    Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

    zunächst möchten wir Sie beglückwünschen zu ihrer Amtsübernahme und Ihnen Erfolg und eine ruhige Hand bei Ihrer Arbeit für das Land Sachsen wünschen.

    Wir wenden uns heute an Sie, um Sie um Unterstützung bei einem Investitionsvorhaben im strukturschwachen Raum des Landkreises Mittweida zu bitten.

    Unser Unternehmen beabsichtigt in der Gemeinde Tiefenbach die Errichtung einer Produktionsstätte für Gummigranulate und Gummimehle sowie für Industriegummibeläge zu errichten, deren Produkte zum überwiegenden Teil auf internationalen Märkten abgesetzt werden. Hierzu liegen derzeit Bestellungen und Verträge vor, die die mögliche Kapazität der Anlage mit ca. 120% als überzeichnet darstellen.

    Im Rahmen des durchgeführten Genehmigungsverfahrens, welches im Rahmen der Reaktivierung einer ehemaligen Industriebrache erfolgte, wurde mit Datum vom 08.01.2002 ein in allen entscheidenden Punkten positiver Genehmigungsbescheid vom Landratsamt Mittweida erteilt. Einziger aber wirtschaftlich entscheidender Punkt ist, daß für das Investitionsvorhaben zusätzlich zur Investition eine Sicherheitsleistung von ca. 17% der Investitionssumme (rund 350.000,00 €) vom Landratsamt Mittweida gefordert wird. Diese Sicherheitsleistung wird damit begründet, daß es sich um ein Abfallentsorgungsunternehmen handele. Alle Stellungnahmen und Gutachten von unabhängiger Stelle (so z.B. IHK Chemnitz), die die Begründung des LRA zu Sicherheitsleistungen widerlegen und die Bezugnahme auf aktuelle renommierte Gesetzeskommentare (so z.B. Dr. Feldhaus) werden vom LRA Mittweida nicht in die Bewertung mit einbezogen.

    Unsere Bemühungen eine vertretbare Lösung dieses Problems gemeinsam mit dem LRA zu schaffen, sind gescheitert. So ist derzeit auf unsere Initiative Herr Regierungspräsident Nolze persönlich mit dem Vorgang befaßt, ließ aber heute mitteilen, daß er trotz eigener konstruktiver Einsichten unseren Landrat Dr. Schramm nicht vom Abrücken von seinen Auflagen bewegen kann.

    Wir haben als mittelständisches Unternehmen seit 1997 an diesem Projekt gearbeitet und befürchten nun in der Realisierungsphase durch diese vom Gesetzgeber nicht herausgestellten Auflagen das Gesamtprojekt zu gefährden. Dabei ist besonders bedauerlich, daß im Gegenzug zu den Aktivitäten des LRA Mittweida Abteilung Bauen und Umwelt, die Sächsische Aufbaubank in Zusammenarbeit mit der Abteilung Wirtschaftsförderung des selben Landratsamtes für eine ca. 25%-ige Subventionierung der Investition in diesen Produktionsbetrieb gesorgt hat. Dies bedeutet etwa, daß die gesamte Subvention dem LRA als Sicherheitsleistung zufließen würde. Wie bereits ausgeführt, gehen wir davon aus, daß kein Rechtsgrund für diese Forderung besteht.

    Nachdem nunmehr auch der Regierungspräsident von unserem Landrat dahingehend informiert wurde, daß er keinen Anlaß für eine Änderung sehe, sind wir veranlasst, uns an Sie zu wenden.

    Mit großer Genugtuung haben wir in Ihrer Antrittsrede jene Schwerpunkte Ihrer zukünftigen Arbeit als Ministerpräsident finden können, die letztendlich der Mittelstandsentwicklung dienen. Wir bitten Sie, sich kurzfristig in dieser Angelegenheit für uns zu verwenden, damit auch in einer Region mit derzeit 24% Arbeitslosigkeit 20 neue Dauerarbeitsplätze im produzierenden Gewerbe entstehen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    gez. G. Schmidt

    Geschäftsführer


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