Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Röding,
zunächst danke ich für Ihre Zuschrift, möchte
aber sachlich zu einigen Punkten Ihres v.g. Schreibens Stellung beziehen.
Richtig ist - wie Sie formulieren - dass das LG Konstanz sich in vier Verfahren mit dem zugegebenen
komplexen Sachverhalt befasst, aber kein - nach rechtsstaatlichen Grundsätzen - Urteil gesprochen
hat. Es liegt u.a. ein klarer Verstoß
der 5.Zivilkammer unter Vorsitz des Richters Deppert-Kern gegen den
§ 139 ZPO (Hinweispflicht) vor.
Dazu wurde von den Anwälten ausführlich vorgetragen.
(Es wurde sogar - auszugsweise - der Text des Deutschen Bundestages zur Novellierung des
§ 139 ZPO
beigefügt)
Eklatant wird es nun auch, wenn seitens der StA Konstanz von einer "umfangreichen" Beweisaufnahme
gesprochen wird. Aus der Akte Marion Kempen ./. Sparkasse Singen geht hervor, dass auf
dem Gerichtsflur sechs (!) weitere präsent gestellte Zeugen darauf warteten, dass sie während der laufenden
Verhandlung am 9.06.04 vernommen werden sollten. Dazu kam es aus Zeitgründen leider nicht.
In einem nachfolgenden Bescheid (nach dem 9.06.04) der Kammer heißt es:
"...nach
dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme kann noch nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit..."
Die Kammer gibt also schriftlich nach der (angefangenen) Beweisaufnahme zu, dass sie (noch) nicht
zu einer abschließenden Beurteilung kommt.
Darauf hin werden im schriftlichen Verfahren vor Verkündungstermin - zur Glaubhaftmachung -
im Wege der Eidesstattlichen Versicherung - fast ausschließlich von "Organen der Rechtspflege" -
sprich Rechtsanwälten/ Steuerberater/ Insolvenzverwalter die einzige getätigte Zeugenaussage
des Sparkassenzeugen (Heinzelmann) mehrfach widerlegt. Unabhängig vom zwingenden Sachverhalt!
Die 5. Zivilkammer sieht nun auf Grund der vorliegenden EV's, wie sich der Sachverhalt darstellt und
läßt plötzlich keine Fortsetzung der Beweisaufnahme mehr zu. Obwohl sie vorher selbst
schriftlich kund getan hat, dass nicht abschließend geurteilt werden kann.
Durch ein Telefonat mit dem Vorsitzenden der Kammer und meinem Rechtsbeistand, Herrn Rechtsanwalt
Dr. Fuellmich kam es zum Eklat. Die Folge:
Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden
Trotz Befangenheitsantrag urteilen und verkünden die Beisitzer der Kammer zwei Tage später in
drei der vier anhängigen Verfahren mit dem Vorsitzenden Abweisungsurteile - ohne über diesen
Befangenheitsantrag zu beschließen.
Die Folge: Ein weiterer Befangenheitsantrag gegen alle beteiligten Richter,
weil zu befürchten ist - dass am 27.08.04 ein weiteres "Urteil" verkündet wird,
welches den gleichen Hintergrund trägt.
Der Rechtsbruch wird nun so plakativ und offensichtlich, dass die Verkündung am 27.08.04
"von Amts wegen" aufgehoben wird.
Allein den formalen Verstoß gegen die ZPO kann niemand mehr bestreiten. Tragischer wird
es, wenn man sieht, wie "planmäßig" die Kammer vorgegangen ist.
Gegen die bereits verkündeten Urteile wurde Berufung eingelegt. Über das Verfahren, welches
verkündet werden sollte, werden sich nun andere Kammern
beim LG Konstanz oder beim OLG Karlsruhe/ Außenkammern Freiburg auf Grund der
Befangenheitsanträge kümmern müssen.
Nach den eklatanten "Verfahrensfehlern" der 5. Zivilkammer wird es nun zukünftig
unmöglich sein, dass die bereits mittels EV glaubhaft gemachten Zeugenaussagen unterdrückt,
sondern zur Kenntnis genommen und berücksichtigt werden.
Die StA als Ermittlungsbehörde sollte über diese klaren Fakten informiert sein und
letztendlich - was seit fast einem Jahr gefordert wird - diese Zeugen zu vernehmen.
Da wären folgende Zeugen, die der StA Konstanz urkundlich aus den Akten des LG Konstanz
bekannt sind:
Alle Zeugen bestätigen schon vorab im Wege der schriftlichen EV/anwaltliche Bestätigung,
dass es weder eine Genehmigung der hier in Rede stehenden Umbuchungen gab, noch die Möglichkeit
zu Absprachen mit der SpK Singen-Radolfzell zwingend vor der Gläubigerversammlung am 9.08.00
geben konnte, und der Beschuldigte Heinzelmann selbstherrlich über eindeutig
MabV und GSB-geschützte Gelder verfügte...
Ja, sogar gegen schriftliche Vorstandsbeschlüsse handelte, die vorher unter Zeugen verbindlich
zugesagt und auch konkludent umgesetzt wurden. Der Zeuge Dr. Neumann beschreibt in seiner
eigenen EV sogar, dass der Beschuldigte Heinzelmann (SpK Singen )
die nachträgliche Genehmigung seiner ungenehmigten Umbuchungen vom Unterzeichner erlangen
wollte. Der Zeuge Netzel (Prozeßgegner) berichtet, wie der Beschuldigte Heinzelmann
seinen damaligen Anwalt, Herrn RA Haid, zu einem Komplott gegen den Unterzeichner gewinnen wollte
und der Beschuldigte Heinzelmann, den Banker Neidl (früherer Kollege von Netzel)
zur Falschaussage anstiften wollte.
Warum sträubt sich die StA Konstanz bei diesem unbestreitbaren kriminellen Sachverhalt seit fast einem Jahr, diese
Zeugen zumindest im Wege der Amtshilfe vernehmen zu lassen ?
Hier handelt es sich ausschließlich um "Offizialdelikte" mit horrenden
Schadenssummen. Ist das das Motiv, weshalb man die Zeugen gerade deswegen nicht vernehmen will ?
Dieser Verdacht drängt sich gerade zu auf !
Damit wird das Verhalten der StA plakativ und offensichtlich.
Unter diesen Umständen - insbesondere der Verfügung der STA vom 2.08.04 - heute noch von
einer umfangreichen Beweisaufnahme zu reden, läßt weitere erhebliche Bedenken gegen die
Ermittlungen der StA Konstanz diesseits zu.
Dafür spricht, dass die Anwälte der Geschädigten Heribert u. Marion Kempen bis heute
keine Akteneinsicht bekamen und nur durch Nachfragen bei den Zeugen - die alle Gesprächspartner
des Beschuldigten Heinzelmann waren - sich über den Stand der Ermittlungen erkundigen
können. Selbst der Unterzeichner wurde noch nie von den Ermittlungsbehörden vernommen !
Sehe mit Interesse Ihrer geschätzten Stellungnahme entgegen.
Ich bitte nochmals höflichst um entsprechende Veranlassung.
Mit freundlichen Grüßen
Heribert Kempen
Durchschriftlich an das Justizministerium
Baden - Württemberg