beigefügt
der Beschluß des OLG Karlsruhe / 9 . Zivilsenat aus dem eindeutig hervorgeht,
dass die Beschuldigten ein „Einvernehmen“ mit dem AE vorgetragen haben, was
die Umbuchungen und Zinszahlungen anbelangt.
Beweis :
Beiziehung der Akten 5 O 238/ 03 LG Konstanz sowie
Der
Beschuldigte Heinzelmann, versucht offensichtlich, durch
Zeugenmanipulation mit „Prämie“ den Sachverhalt zu verdunkeln. Der AE Netzel rief mich an und schilderte
mir ein Gespräch zwischen dem Beschuldigten Heinzelmann und dem
Mitarbeiter der VOBA Chemnitz, Herrn Wolfgang Neidl. In diesem
Gespräch hat Heinzelmann versucht, den VOBA Mitarbeiter Neidl,
zu einer „Erinnerung“ zu bewegen, die sich angeblich auf ein Gespräch
beziehen sollte, dass der Unterzeichner oder der Zeuge Böhme mit Herrn
Neidl angeblich geführt habe. Es soll in dem Gespräch angeblich über
eine Vereinbarung mit der SpK Singen-Radolfzell über Umbuchungen,
Zinszahlungen oder Rückführungen gegangen sein. Das „Erinnern“ sollte nicht
zum „Schaden“ des Herrn Neidl sein...
Beweis : Zeugnis
des Andreas Netzel – bb –
Tel.: 0173 – 367 85 66 ( für
eine schnellere Kontaktaufnahme)
Dies
schilderte mir Herr Netzel, weil er ein früherer Kollege von Herrn Neidl
ist. Herr Neidl war der Vermittler, zwischen Herrn Netzel und
dem Unterzeichner. Diesseits wurde von einer Kontaktaufnahme mit Herrn Neidl
bewußt verzichtet, damit nicht auch nur der Ruch einer Manipulation im Raume
steht.
Es wird
beantragt, den AE Netzel , sowie den Zeugen Neidl unverzüglich
zu vernehmen. Den Zeugen Wolfgang Neidl erreichen Sie dienstansässig
unter folgender Anschrift :
Nachdem der
Beschuldigte Heinzelmann, zunächst bei dem Rechtsanwalt Neumann die
nachträgliche Genehmigung seiner ungenehmigten Umbuchungen verlangte, bei
Herrn RA Haid einen Zusammenschluß gegen den Unterzeichner einforderte
und nun den Zeugen Neidl versuchte zu manipulieren, werden hier massive Verdunkelungs-maßnahmen
sichtbar. Es bleibt zunächst dahin gestellt, ob Heinzelmann für sich
oder das Geldinstitut handelt. Es sollen falsche Fakten geschaffen werden,
wie die laufend falschen Vorträge der SpK bei Gericht beweisen !
Wie lange
will die StA Konstanz dem Treiben der Beschuldigten in der SpK
tatenlos zu sehen ? Der Unterzeichner
verdunkelt nichts, wird seit mehr als sechs Monaten nicht vernommen, die von
ihm benannten Zeugen auch nicht ! Abschließend sei mitgeteilt, dass der AE
weder sich übernommen hatte ( siehe Kreditprotokoll 22.08.00)
noch Maßnahmen gegen ihn fruchten... Es müßte sich nun herum gesprochen
haben, „Wer hier Täter oder Opfer ist“ ..... Unsere Anwälte warten nun seit
Monaten auf die mehrfach versprochene Akteneinsicht.... Zur rechtlichen
Bewertung verweise ich auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 31.10.02, AZ 12 U
182/01 sowie Beschluß des BGH vom 11.12.03 AZ VII ZR 422/ 02 (BGB § 823 Abs.
2 ; GSB § 1 Abs. 1,3) sowie Kommentar von Stammkötter, Leipzig.