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Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H.

Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe

Tel. / Fax : 07734 - 932931 / 33
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Gailingen, 16.03.04

Staatsanwaltschaft Konstanz

Frau StA’in Reerink

43 Js 27096/03 und 43 Js 26369/03

Untere Laube 36

78462 Konstanz

via telefax 07531- 280 2240

 

 

Ermittlungsverfahren gegen die Vorstände der SPK Singen – Radolfzell ,

Udo Klopfer 43 Js 27096 / 03 und Volker Wirth 43 Js 26369/03 wegen Betruges.

 

Sehr geehrte Frau Reerink,

beigefügt der Beschluß des OLG Karlsruhe / 9 . Zivilsenat aus dem eindeutig hervorgeht, dass die Beschuldigten ein „Einvernehmen“ mit dem AE vorgetragen haben, was die Umbuchungen und Zinszahlungen anbelangt.

Beweis : Beiziehung der Akten 5 O 238/ 03 LG Konstanz sowie

                                              9 W 2/04 OLG Karlsruhe

Durch schriftliche Erklärung des Insolvenzverwalters Mathern und Eidesstattliche Versicherung des Zeugen Böhme ist – wie auch der chronologische Zeitablauf zeigt – bewiesen, dass die behauptete angebliche mündliche und bindende Vereinbarung am 23.03.2000 nicht zu stande gekommen ist. Es handelt sich nach diesseitiger Sicht, um einen vollendeten Prozeßbetrug vor dem LG Konstanz und dem OLG Karlsruhe.

Der Beschuldigte Heinzelmann, versucht offensichtlich, durch Zeugenmanipulation mit „Prämie“ den Sachverhalt zu verdunkeln. Der AE Netzel rief mich an und schilderte mir ein Gespräch zwischen dem Beschuldigten Heinzelmann und dem Mitarbeiter der VOBA Chemnitz, Herrn Wolfgang Neidl. In diesem Gespräch hat Heinzelmann versucht, den VOBA Mitarbeiter Neidl, zu einer „Erinnerung“ zu bewegen, die sich angeblich auf ein Gespräch beziehen sollte, dass der Unterzeichner oder der Zeuge Böhme mit Herrn Neidl angeblich geführt habe. Es soll in dem Gespräch angeblich über eine Vereinbarung mit der SpK Singen-Radolfzell über Umbuchungen, Zinszahlungen oder Rückführungen gegangen sein. Das „Erinnern“ sollte nicht zum „Schaden“ des Herrn Neidl sein...

Beweis : Zeugnis des Andreas Netzel – bb –

              Tel.: 0173 – 367 85 66 ( für eine schnellere Kontaktaufnahme) 

Dies schilderte mir Herr Netzel, weil er ein früherer Kollege von Herrn Neidl ist. Herr Neidl war der Vermittler, zwischen Herrn Netzel und dem Unterzeichner. Diesseits wurde von einer Kontaktaufnahme mit Herrn Neidl bewußt verzichtet, damit nicht auch nur der Ruch einer Manipulation im Raume steht.

Es wird beantragt, den AE Netzel , sowie den Zeugen Neidl unverzüglich zu vernehmen. Den Zeugen Wolfgang Neidl erreichen Sie dienstansässig unter folgender Anschrift :

Volksbank Chemnitz, Klosterstr. 10, 09111 Chemnitz

Nachdem der Beschuldigte Heinzelmann, zunächst bei dem Rechtsanwalt Neumann die nachträgliche Genehmigung seiner ungenehmigten Umbuchungen verlangte, bei Herrn RA Haid einen Zusammenschluß gegen den Unterzeichner einforderte und nun den Zeugen Neidl versuchte zu manipulieren, werden hier massive Verdunkelungs-maßnahmen sichtbar. Es bleibt zunächst dahin gestellt, ob Heinzelmann für sich oder das Geldinstitut handelt. Es sollen falsche Fakten geschaffen werden, wie die laufend falschen Vorträge der SpK bei Gericht beweisen !

Wie lange will die StA Konstanz dem Treiben der Beschuldigten in der SpK tatenlos zu sehen ? Der Unterzeichner verdunkelt nichts, wird seit mehr als sechs Monaten nicht vernommen, die von ihm benannten Zeugen auch nicht ! Abschließend sei mitgeteilt, dass der AE weder sich übernommen hatte ( siehe Kreditprotokoll 22.08.00) noch Maßnahmen gegen ihn fruchten... Es müßte sich nun herum gesprochen haben, „Wer hier Täter oder Opfer ist“ ..... Unsere Anwälte warten nun seit Monaten auf die mehrfach versprochene Akteneinsicht.... Zur rechtlichen Bewertung verweise ich auf das Urteil des OLG Karlsruhe vom 31.10.02, AZ 12 U 182/01 sowie Beschluß des BGH vom 11.12.03 AZ VII ZR 422/ 02 (BGB § 823 Abs. 2 ; GSB § 1 Abs. 1,3) sowie Kommentar von Stammkötter, Leipzig.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Heribert Kempen


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