
Hans
– Peter Repnik MdB Platz
der Republik 1 11011
Berlin
Ländlestr.
13 78315
Radolfzell
OT
Markelfingen Via mail:
hans-peter.repnik@bundestag.de hans-peter.repnik@wk.bundestag.de Angelegenheit
OB Andreas Renner CDU, OB Dr. Schmidt CDU, und Zunächst bedanke ich mich für Ihre
kurze Rückantwort. Ich habe allerdings nicht von Ihnen erwartet, dass Sie, sehr
geehrter Herr Repnik – als Jurist – die Arbeit der Staatsanwaltschaft
kommentieren sollen. Tatsache ist, dass gegen den Beschuldigten Heinzelmann
von der SpK unter ausdrücklicher Bestätigung des Generalstaatsanwaltes, wegen Untreue ermittelt wird. Genau so ist Tatsache, dass gegen die
Vorstände der SpK, die Herren Udo
Klopfer und Volker Wirth, mittlerweile gleich zwei Aktenzeichen in
Ermittlungsverfahren wegen Betruges,
bei der STA Konstanz anhängig sind. Diese Tatsachen stellen keine
Vorverurteilung dar. Es gilt ja bekanntlich die Unschuldsvermutung bis zur
Verurteilung. Da Sie aber selber Jurist sind und daher die Kommentare und
Literatur zum GSB (Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen) lesen können,
wissen Sie auch, dass es keinerlei strafmildernde Argumente gibt, die Verstöße
gegen das GSB heilen. Ein Schutzgesetz wie der § 1 des GSB würde sonst seinen
Charakter verlieren. Ich stelle Ihnen frei, sich in der NJW oder in Juris zu
informieren: LG Bielefeld, Urteil vom 30.10.01 AZ: 2 O 650/99 oder OLG Hamm 31
U 3/02. Soweit zu den Vorwürfen des
angestellten Rechtsanwaltes Heinzelmann, Sparkasse Singen-Radolfzell. Wenn nun die Vorstände der SpK, in
Kenntnis der Schutzgesetze (MaBV und GSB) bei Gericht vortragen lassen, es
handele sich um ein „Sonderkonto zur Transparenz“ für den Unternehmers,
um die wahre Identität und den Schutzcharakter des Kontos mit der Endziffer 383
zu verschweigen, welches auf den Kontoauszügen und
Kontoeröffnungsantrag ausdrücklich mit der Bezeichnung Bauträgerkonto bezeichnet ist, und zudem
handschriftliche Aufzeichnungen
des Beschuldigten Heinzelmann existieren und
die Bezeichnung Bauträgerkonto tragen, ist dies schlicht
versuchter Prozeßbetrug in mindestens zwei Fällen! Bereits in zwei
Gerichtsverfahren wurde wahrheitswidrig – wider besseren Wissens – vorgetragen,
obwohl die Vorstände mehrfach von verschiedenen Zeugen zur Überprüfung des
Sachverhaltes aufgefordert worden waren und die Überprüfung bestätigt haben. Über den § 138 der ZPO (Wahrheitspflicht vor Gericht) brauche ich Sie, sehr geehrter Herr Repnik, als
Jurist nicht aufzuklären... Die
Oberbürgermeister Renner, CDU, und Dr. Schmidt, CDU, lassen den Gemeinderäten persönlich adressierte
und verschlossene Briefe unterschlagen, damit diese strafbaren Handlungen der ihnen unterstellten Vorstände
der Sparkasse Singen – Radolfzell nicht
herauskommt. In den Briefumschlägen befand sich nicht nur ein Anschreiben,
sondern auch ausreichend Beweismittel und Literatur, sowie einschlägige
abgedruckte Gerichtsentscheidungen waren vorhanden, versehen mit entsprechenden
Hinweisen darauf, wo der gesamte Vorgang im Internet zu finden ist. Dieses Verhalten der OB Renner und Dr. Schmidt kann man eindeutig als politische Korruption zu bezeichnen ! Finden Sie als Jurist, sehr geehrter
Herr Repnik, und Abgeordneter des Deutschen Bundestages und führendes Mitglied der CDU dieses Verhalten in
Ordnung? Dies ist, neben den Verstößen gegen das Briefgeheimnis und die
Gemeindeordnung, ein glatter Verfassungsbruch, weil die Legislative – die die
Exekutive demokratisch kontrollieren soll - in ihren verfassungsseitig
gesicherten Rechten beschnitten wird! |
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