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Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15, 78262 Gailingen a.H.

Geschäftsführender Gesellschafter der HMK Gruppe

Tel. / Fax : 07734 - 932931 / 33
Funk-Tel. 0171-52 88 529

HMK10@t-online.de

Gailingen, 14.12.03

 

Herrn

Hans – Peter Repnik MdB

Platz der Republik 1

11011 Berlin

 

Ländlestr. 13

78315 Radolfzell

OT Markelfingen

 

Via mail:

hans-peter.repnik@bundestag.de

hans-peter.repnik@wk.bundestag.de

 

 

Angelegenheit OB Andreas Renner CDU, OB Dr. Schmidt CDU, und
SpK Singen – Radolfzell


Sehr geehrter Herr Repnik,

Zunächst bedanke ich mich für Ihre kurze Rückantwort. Ich habe allerdings nicht von Ihnen erwartet, dass Sie, sehr geehrter Herr Repnik – als Jurist – die Arbeit der Staatsanwaltschaft kommentieren sollen. Tatsache ist, dass gegen den Beschuldigten Heinzelmann von der SpK unter ausdrücklicher Bestätigung des Generalstaatsanwaltes, wegen Untreue ermittelt wird.

Genau so ist Tatsache, dass gegen die Vorstände der SpK, die Herren Udo Klopfer und Volker Wirth, mittlerweile gleich zwei Aktenzeichen in Ermittlungsverfahren wegen Betruges, bei der STA Konstanz anhängig sind.

Diese Tatsachen stellen keine Vorverurteilung dar. Es gilt ja bekanntlich die Unschuldsvermutung bis zur Verurteilung. Da Sie aber selber Jurist sind und daher die Kommentare und Literatur zum GSB (Gesetz zur Sicherung von Bauforderungen) lesen können, wissen Sie auch, dass es keinerlei strafmildernde Argumente gibt, die Verstöße gegen das GSB heilen. Ein Schutzgesetz wie der § 1 des GSB würde sonst seinen Charakter verlieren. Ich stelle Ihnen frei, sich in der NJW oder in Juris zu informieren: LG Bielefeld, Urteil vom 30.10.01 AZ: 2 O 650/99 oder OLG Hamm 31 U 3/02.

Soweit zu den Vorwürfen des angestellten Rechtsanwaltes Heinzelmann, Sparkasse Singen-Radolfzell.

Wenn nun die Vorstände der SpK, in Kenntnis der Schutzgesetze (MaBV und GSB) bei Gericht vortragen lassen, es handele sich um ein „Sonderkonto zur Transparenz“ für den Unternehmers, um die wahre Identität und den Schutzcharakter des Kontos mit der Endziffer 383 zu verschweigen, welches auf den Kontoauszügen und Kontoeröffnungsantrag ausdrücklich mit der Bezeichnung Bauträgerkonto bezeichnet ist, und zudem handschriftliche Aufzeichnungen des Beschuldigten Heinzelmann existieren und die Bezeichnung Bauträgerkonto tragen, ist dies schlicht versuchter Prozeßbetrug in mindestens zwei Fällen! Bereits in zwei Gerichtsverfahren wurde wahrheitswidrig – wider besseren Wissens – vorgetragen, obwohl die Vorstände mehrfach von verschiedenen Zeugen zur Überprüfung des Sachverhaltes aufgefordert worden waren und die Überprüfung bestätigt haben.

Über den § 138 der ZPO (Wahrheitspflicht vor Gericht) brauche ich Sie, sehr geehrter Herr Repnik, als Jurist nicht aufzuklären...

 Dass die Brisanz des Handelns erkannt wurde, zeigt eindeutig das Verhalten der Oberbürgermeister der Städte Singen und Radolfzell:

Die Oberbürgermeister Renner, CDU, und Dr. Schmidt, CDU, lassen den Gemeinderäten persönlich adressierte und verschlossene Briefe unterschlagen, damit diese strafbaren Handlungen der ihnen unterstellten Vorstände der Sparkasse Singen – Radolfzell nicht herauskommt. In den Briefumschlägen befand sich nicht nur ein Anschreiben, sondern auch ausreichend Beweismittel und Literatur, sowie einschlägige abgedruckte Gerichtsentscheidungen waren vorhanden, versehen mit entsprechenden Hinweisen darauf, wo der gesamte Vorgang im Internet zu finden ist.

Dieses Verhalten der OB Renner und Dr. Schmidt kann man eindeutig als politische Korruption zu bezeichnen !

Finden Sie als Jurist, sehr geehrter Herr Repnik, und Abgeordneter des Deutschen Bundestages und führendes Mitglied der CDU dieses Verhalten in Ordnung? Dies ist, neben den Verstößen gegen das Briefgeheimnis und die Gemeindeordnung, ein glatter Verfassungsbruch, weil die Legislative – die die Exekutive demokratisch kontrollieren soll - in ihren verfassungsseitig gesicherten Rechten beschnitten wird!

Dass Menschen bei ihrer Arbeit Fehler machen, ist hinreichend bekannt, aber wenn dieses Fehlverhalten politisch gedeckt wird – siehe Herren Renner und Schmidt –  ist zum einen ein Eingeständnis über die Erkenntnis mit dem gezeigten strafrechtlich relevanten Handeln bewiesen, zum andern will man diese Handlungen vor den gewählten Abgeordneten des Stadtrates vertuschen!

Dies zu verhindern ist Ihre politische Aufgabe, sehr geehrter Herr Repnik !  

Wie wollen Sie – in Kenntnis dieser Handlungen – vor den Stadträten, der eigenen Fraktion  und den Wählern bestehen?

CDU = Christlich Demokratische Union

Was ist hier an dem gezeigten Verhalten der Bürgermeister Renner und Schmidt, christlich und vor allem, was ist daran demokratisch ?

Man müßte prüfen lassen, ob diese Handlungsweise nicht auch den Tatbestand der Strafvereitelung im Amt, aus Sicht des Verwaltungsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters der SpK erfüllt. Der dritte Vorsitzende, Vertreter des Verwaltungsrates Herr Bürgermeister Kledt, war intelligenter. Er hat die Briefe austeilen lassen. Damit ist die Legislative in der Lage – wenn Sie nicht behindert wird – aus Sicht der Gewährträgerhaftung den Vorgang zu prüfen.

Erwähnen möchte ich nur, dass Herr Renner vor dem Singener Stadtrat behauptete, mein Anschreiben wäre eine „Schmähschrift“. Prüfen Sie bitte selbst ob diese Behauptung stimmt! Der Angestellte der Stadt Radolfzell Vetter berichtet in seiner Mitteilung, der Inhalt des Briefes wäre bereits schon in einem Gespräch mit Herrn Schmidt erörtert worden, und darum könnten die Briefe wieder abgeholt werden... Woher weiß er das? Ist er Hellseher? Ich weiß aber von einigen Stadträten aus Radolfzell, dass diese ihre Post empfangen und selbst entscheiden wollen, was sie damit machen....

So werden die Rechte der Stadträte von Radolfzell mit Füßen getreten... Was ist wenn der Haftungsfall eintritt, wovon alle beteiligten Juristen ausgehen ? Wie wird es dann den Stadträten erklärt ? Oder soll die politische Korruption auch die Stadträte der betroffenen Städte täuschen ?

Ich sehe Ihrer geschätzten Stellungnahme, insbesondere zum Verhalten der beiden zitierten Bürgermeister, mit Interesse entgegen. Gegen diese ermittelt der Staatsanwalt (noch) nicht .... sie können also ungehindert Stellung beziehen ...

Sollten Sie noch Bedarf an weiteren Beweismitteln haben, lassen Sie es mich bitte wissen. Ich stelle Ihnen gerne alle Beweismittel zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

 

Heribert Kempen

 

Ich lege Ihnen im Anhang das Schreiben an die Stadträte, welches lt. Herrn Renner eine Schmähschrift darstellen soll, anbei ...


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