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----- Replik an den Schreiberling, der den Artikel Anzeige gegen die Sparkasse im Südkurier verbrochen hat (per e-Mail:) -----

Von: Heribert Kempen
An: Georg Becker
Gesendet: Mittwoch, 22. Oktober 2003 11:35
Betreff: Sache Kempen

Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15

78262 Gailingen a.H.

Tel . 07734 - 932931
Funk 0171- 52 88 529

Sehr geehrter Herr Becker,

als Abonnent, früherer Geschäftspartner, Leser ihrer Tageszeitung, CDU Mitglied des Kreises Konstanz und betroffener Unternehmer erlaube ich mir, da eine telefonische Kontaktaufnahme nicht möglich war, Sie auf folgende Internet Veröffentlichungen hinzuweisen, in Bezug auf den von Ihnen veröffentlichten Artikel über die Sparkasse Singen-Radolfzell vom heutigen Mittwoch, dem 22.10.03.

Der Ursprung des Skandals ist in Sachsen zu suchen (der "Suedkurier" berichtete darüber - Bericht von Konrad Teckentrupp). Der Kreisgeschäftsführer Anton Auer distanzierte sich schriftlich von den sächsischen CDU Kollegen...

Da mir einige Abgeordnete des sächsischen Landtages sowie ausnahmslos die Journalisten aller sächsischen Zeitungen wie auch überregionale Presse und Fernsehmedien Unterstützung boten, ist der Skandal sehr gut dokumentiert.

Auf der Homepage des wirtschaftspolitischen Sprechers der SPD Sachsen, Herrn Karl Nolle, MdL finden Sie unter
www.Karl-Nolle.de  
Medienservice: Klage Kempen gegen Sachsen
- Klageschrift mit Beweismitteln - vorerst gegen Sachsen
Suche: Peniger Bauskandal - oder Penig - oder Kempen eingeben. Sie werden ca. 50 (!) Presseberichte finden!
Presseerklärung: Ab Seite 4 Erklärungen aus dem Landtag

Unter www.skandale-in-sachsen.de finden Sie alle Orginal - Dokumente der Sparkasse, Schriftsätze und eidesstattliche Versicherungen von Organen der Rechtspflege, die sämtlich uneingeschränkt die Sparkasse belasten.

Sie haben also die Möglichkeit, sich neutral - im Gegensatz zu Ihrer Veröffentlichung - genaue Kenntnisse zu verschaffen. Da ich als betroffener Unternehmer in persönlich bekannten Geschäftskreisen durch Ihren Artikel verunglimpft wurde, erlaube ich mir, Ihren Artikel im Internet zu veröffentlichen. Da die Beweismittel alle dort abgebildet sind, einschließlich der Strafanzeige des Anzeigenerstatters, kann man den Wahrheitsgehalt Ihres Artikels schnell durchschauen...

Ich stehe nach wie vor zu einem Gespräch zur Verfügung, leider muß ich ab morgen (23.10.03) in ein Münchener Herzklinikum einrücken. Aber mein Funktelefon habe ich bei mir.

Daß der Skandal der Sparkasse diese Dimensionen angenommen hat, ist politisches Versagen. OB Renner und OB Schmidt waren informiert, ein Vermittler aus Bankkreisen wurde abgewiesen. Kollegen von Ihrer Singener Redaktion waren ebenfalls schon lange über den Sachverhalt informiert. Auf Grund der nun vorliegenden Beweismittel ist die Sparkasse als Gesamtschuldnerin Mitbeklagte über 104,5 Mio € (Teil-)Schadenersatz!

Der Verwaltungsratsvorsitzende OB Renner, welcher sich für den Verbandspräsidenten der baden-württembergischen Sparkassenorganisation beworben hatte und nicht gewählt wurde, konnte natürlich in dieser brisanten Angelegenheit keine Initiative ergreifen, da sonst seine Bewerbung negativ vorbelastet gewesen wäre.

Der Vorstandsvorsitzende Volker Wirth persönlich, weigerte sich, die nachweislich unterschlagen Gelder des Kunden Netzel (174.000 DM plus Zinsen) herauszugeben.
Tel. Herr Netzel : 0173 - 367 85 66

Ich hatte selber mehrfach versucht, mit Ihnen Kontakt zu bekommen. Dies ist mir nicht gelungen. Der guten Ordnung halber wollte ich Ihnen das mitgeteilt haben, damit Sie später nicht argumentieren können, sie hätten in der Sache keine genauen Informationen gehabt. Es ist schon verwunderlich, wenn man über einen sehr bekannten Unternehmer aus dem Hegau berichtet, diesen aber nicht zur Sache befragt. Dies gehört an sich zum grundlegenden Handwerk eines ausgebildeten Journalisten. Da bereits mehrere Fernsehproduktionsgesellschaften bei Dreharbeiten sind, werden die Leser sicherlich staunen...

Da die Sparkasse noch nie auf Beschluß des AG Singen durchsucht worden ist, ist die aktuelle Durchsuchung auf Grund des vorgelegten Beweismaterials von erheblichen Tatverdacht und nicht wegen einer "plausiblen Anzeige" geschehen...

Ein Richter erläßt einen Durchsuchungsbeschluß nicht wegen der Plausibilität sondern wegen des erheblichen Tatverdachtes, denn dann beginge er Rechtsbeugung und Verstoß gegen das Bankgeheimnis...

Mit freundlichen Grüßen.

Heribert Kempen


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