Ermittlung der kausalen Zusammenhänge – aus finanztechn. Sicht – die zum Zusammenbruch der HMK Firmengruppe führten.
Sehr geehrter Herr Schatz, in der Folge teile ich Ihnen mit, wie ich den kausalen Zusammenhang der "unerlaubten Handlung" durch die Stadt Penig ermittelt habe. Um dieses näher zu erläutern ist es erforderlich, die Entwicklung näher darzustellen. Dieser Darstellung lagen vorgelegte Unterlagen, bzw. Auskünfte des Herrn Heribert Kempen zu Grunde. Wie Sie wissen, bin ich kein Jurist und kann somit möglicherweise im Bereich einiger Formulierungen nicht ganz richtig liegen. Ich bitte Sie in solch einem Fall entsprechen umzuformulieren bzw. Aussagen, wenn nötig, ganz weg zu lassen, oder zu ergänzen. Die Abhandlung ist wie folgt gegliedert:
Anlagen
Für die HMK – Firmengruppe wurde die Finanzbuchhaltung bis zum Jahre 1998 durch die Hohentwiel- Treuhand Steuerberatungsgesellschaft/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellt. Geprüft wurden die Bilanzen durch Ernst & Young, Deutsche Allgemeine Treuhand / Wirtschaftsprüfunggesellschaft. Auf Grund von Kostenminimierungen und der laufenden Aktualität wurde Ende 1998 durch Ernst & Young vorgeschlagen, über ein Datev – System die Finanzbuchhaltung im eigenen Unternehmen durchzuführen. Es wurde in der Hauptverwaltung eine Buchhaltungsabteilung eingerichtet , eine Bilanzbuchhalterin und zwei Steuerfachgehilfinnen eingestellt, die Überwachung der Buchführung und des Zahlungsverkehrs sowie die Leitung der Buchhaltung und des Büros der Hauptverwaltung war Aufgabe der Geschäftsführerin Frau Kempen. Die Bearbeitung mit dem System Datev – mit dem Ernst & Young arbeitete, stellte sich für das Unternehmen als zu unflexibel und für sie nicht branchenspezifisch heraus. Das System ging nach Meinung des Unternehmens nicht auf die Besonderheiten des Bauhauptgewerbes im Rahmen der HMK-Firmengruppe ein. Die Erstellung der Baulöhne wurde extern durch das Deutsche Baurechenzentrum/Ravensburg durchgeführt. Auch hier mangelte es lt. Unternehmen an externer Beratungsleistung. Aus diesem Grunde suchte das Unternehmen Kontakt mit der RSO – Steuerberatungsgesellschaft in Zwickau, weil diese ein für das Unternehmen brauchbareres Software Programm nutzt, die Baulohnbuchhaltung im eigenen Hause abwickelte und zudem nach den Tarifen für die neuen Bundesländer abrechnete. Aus Kosten- Liquiditätsgründen mussten im März 2000 die Buchhalterinnen entlassen werden. Gebucht wurde danach bei der RSO-Steuerberatungsgesellschaft. Die Jahresabschlüsse 1999 basieren also auf den testierten Abschlüssen der Ernst & Young, - Deutsche Allgemeine Treuhand - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft des Jahres 1998.
Der Unternehmer baute die HMK Unternehmensgruppe aus einem Ingenieur Büro für Bauwesen auf. Seine Ehefrau Marion Kempen, wurde zunächst Geschäftsführerin der HMK-Wohn und Gewerbebauges. mbH. Sie war als Bauträgergesellschaft mit eigenen Immobilien konzipiert. Die Bezeichnung HMK steht für Heribert + Marion Kempen, daraus erkennt man die Identifizierung der Gesellschafter mit dem Unternehmen. Weil der Unternehmer nicht mit der Qualität der Bauleistungen vieler Sub-Unternehmer im Hochbau zufrieden war, gründete er zusätzlich die Bauunternehmung HMK- Sanierungsbau GmbH. Danach folgte die Gründung der HMK- Elektroanlagenbauges. mbH. Aus ökonomischer und nicht zuletzt aus steuerlicher Sicht, wurde die Gründung der HMK – Holding GmbH als Muttergesellschaft mit Beherrschungs /- Gewinnabführungsvertrag nach § 306 Aktiengesetz sinnvoll. Dies ermöglichte eine weitere freie Liquidität , mit einheitlicher Verwaltungsstruktur in der Firmengruppe. Das Stammkapital der Holding GmbH wurde durch Sacheinlage des Gesellschafters Heribert Kempen um 3,6 Mio DM erhöht und im Handelsregister 1999 vollzogen . Den Sachprüfungsbericht erstellte Ernst & Young - Deutsche Allgemeine Treuhand – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Um die vernichteten "Stillen Reserven" der einzelnen Immobilienobjekte zu ermitteln, wurden diese Berechnungen auf der Grundlage eines Wertgutachtens, das im Auftrag des Voll-streckungsgerichts Chemnitz unter dem Aktenzeichen K 537/00 – Ke – gem: § 74a Abs. V ZVG von dem vereidigten Sachverständigen Joachim Schneider erstellt wurde, erstellt. Dieses Gutachten wurde Herrn Kempen mit Verfügung des Gerichts vom 04.02.2003 zugestellt und liegt im Original vor. Der Gutachter hat das entsprechende Gutachten mit den Werten für das Jahr 2000 erstellt und beinhaltete nicht nur die Verkehrswerte, sondern auch die Herstellungskosten. Somit wurden der Ermittlung der "Stillen Reserven" keine Luftzahlen bzw. Bewertungsmethoden zu Grunde gelegt, sondern die, die unter dem Maßgaben eines Verwertungsgerichts zeitnah Anwendung fanden und finden. Für den Fall, daß Mieterträge angesetzt wurden, sind diese entweder durch bestehende Mietverträge oder ebenfalls in Anlehnung der Werte, die dem erwähnten Gutachten zu Grunde gelegt wurden, unterlegt. Die angesetzten Flächenangaben wurden den amtlichen Baugenehmigungen entnommen. Weiter liegen zu fertiggestellten Objekten sog. Bankgutachten vor. Diese Gutachten wurden in den Jahren 1997 1998 von Gutachtern, die von der Deutschen Bank eingesetzt werden erstellt. Die Werte für den Grund und Boden wurden, wenn gesondert ausgewiesen, den Konten aus der Buchführung entnommen, deren Grundlage nach Auskunft des Herrn Kempen notarielle Kaufverträge zuzüglich entsprechender Nebenkosten war und ist. Die angesetzten "Halbfertigen Arbeiten" entsprechen den Werten der aus den Jahresabschlüssen der einzelnen Unternehmen zum 31.12.1999 bzw. der Buchführung aus dem Jahr 2000. Diese Werte wurden um einen Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 24,6% erhöht. Dieser Prozentsatz wurde seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young im Januar 1999 für die Sächsische Beteiligungsgesellschaft festgestellt. Noch nicht berücksichtigt sind hier noch nicht realisierte Gewinnanteile, die man bei Verhandlungen eventuell noch mit 6% oder höher, je nach Grad der Fertigstellung. zum Ansatz bringen könnte. Wenn das Objekt z.B. noch relativ neu in der Entwicklung war, waren die noch nicht in voller Höhe berücksichtigten Planungskosten auf der Grundlage der HOAI berücksichtigt. In einem Fall wurde allerdings von den Bewertungsgrundsätzen des Gutachters Schneider abgewichen. Der von dem Gutachter angesetzte Verfielfältiger in Höhe von 16,93 % ( Ansatz der Lebensdauer auf 50 Jahre ) wurde bei dem Objekt Horb mit 18,5% wegen des Neubaues auf 100 Jahre Lebensdauer angesetzt. Die Bewirtschaftungskosten sind meines Erachtens im oberen Bereich berücksichtigt worden. Die Berechnungsmethode bei den "verlorenen Gehältern" erfolgte unter dem Gesichtspunkt, daß diese jährlich um 5% gestiegen wären. Die entsprechenden Werte wurden dann mit den steuerlichen Abzinsungswerten abgezinst. Die Höhe der Gehälter liegen von der Höhe nach unter heutigen Gesichtspunkten auch noch nach 10 Jahren im Bereich der steuerlichen Anerkennung. Die verlorenen Gewinne wurden mit der gleichen Methode abgezinst. Allerdings sind hier keine Steigerungsraten berücksichtigt. Die Wertermittlung des Wertes der Firmengruppe erfolgte nach der Ertragswertmethode unter Berücksichtigung des in 10 Jahren vorhandenen Firmenveräußerungswertes von geschätzten 50.000.000,00. Die Ermittlung erfolgte mit einem Berechnungstool des renomierten Verlagshauses NWB in Herne.
Wenn das Stuttgarter Modell zum Ansatz kam, um z.B. Durchschnittswerte zu ermitteln, wurden auch hier die entsprechenden Wichtungen verwendet. Es mußte bei den "verlorenen Gewinnen" bezüglich des 3. Jahres eine Schätzung vorgenommen werden. Diese Schätzung wurde nicht in Anlehnung des höchsten Wertes geschätzt, sondern es wurde das Mittel aus den beiden zur Verfügung stehenden Jahren ermittelt. Dieser Wert wurde dann mit dem Faktor 3 berücksichtigt.
Die Wohn- u. Gewerbebau GmbH
hat in der Zeit vor 1999 hohe Erträge aus Immobilienverkäufen realisiert. Diese Gewinne investierte sie
sofort in das heutige Verwaltungsgebäude und vermietete dies an die Baugesellschaft. Ebenso
verfuhr man mit dem Gebäude Bahnhofstr. 8 Vorderhaus , welches an Mieter aus
der Bevölkerung vermietet wurde. Die Gewinne wurden nicht entnommen und privat
investiert, sondern sie sind im Wege des von der Bundesregierung gewollten Instruments
der Sonderabschreibung wieder reinvestiert worden. Dieses diente der
Bestands-sicherheit und dem weiteren Aufbau des Unternehmens. Den Ankauf beziehungsweise die Fertigstellung der Immobilien finanzierte in der Regel die Deutsche Bank Berlin im Wege einer Zwischenfinanzierung. Es wurde das jeweils erworbene Objekt neu überplant, eine Baugenehmigung hereingeholt, und auf Basis der erteilten Baugenehmigung die Berechnung der Ertragswerte durchgeführt (Rechtssicherheit). Die Endfinanzierungen wurden dann über Hypothekenfinanzierungen (Zinsfestschreibung langfristig) abgewickelt. Somit flossen die anfänglichen Zwischenfinanzierungen wieder in das Unternehmen zurück. Es ist besonders darauf hinzuweisen, daß die sanierten Bestandsimmobilien nach Angabe von Herrn Kempen alle vollständig vermietet sind. (Auch heute noch). Dieses ist in den "Neuen Bundesländern" nicht Gang und Gäbe. Die Mieterträge deckten die Annuitäten für die langfristigen Finanzierungen. Bewirtschaftungskosten konnten unberücksichtigt bleiben, da diese im Rahmen des vorhandenen Gewerbebetriebes abgedeckt werden konnten. Die Firmengruppe expandierte planmäßig zunächst in 1998 mit der Eröffnung der Filialen Dresden und Gailingen. Jetzt baute der Unternehmer seine Aktivitäten in Sachsen und Baden – Württemberg aus. Die Umsatzsteigerungen lassen dies in den Bilanzen erkennen. Der Lohnvorteil der Ost- Löhne war in Baden-Württemberg ein gewaltiger Wettbewerbsvorteil und sicherte dauerhaft die Unternehmensgruppe. Auf Grund der am Markt antizyklichen Expansion in der Bauwirtschaft bekam die HMK Firmengruppe ein Liquiditätshilfedarlehen über die Sparkasse Singen – Radolfzell zum Zinsatz von 4,5 % von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW). Bei diesem Darlehen waren alle Firmen mitverpflichtet, seitens der Bundesrepublik Deutschland gab es eine Haftungsbefreiung . Dies zeigt deutlich, wie hoch die Bonität der HMK und deren Gesellschafter im August 1999 eingeschätzt wurde. Das System war präzise, für die Banken durchschaubar, und wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young als überdurchschnittlich für die Bauwirtschaft bewertet. Bei Fremdaufträgen ließ der Unternehmer sich Sicherheitsleistungen nach Vertragsabschluß gemäß § 648 BGB erteilen.
Die erste Verunsicherung bei der Hausbank stellte sich ein, als die Stadt Penig im April 1998 eine rechtswidrige Kontopfändung veranlaßte, wegen des Grundstückes Mühlberg. Trotz Entschuldigungsschreiben, in dem der Bürgermeister die Rechtswidrigkeit unumwunden zugab, wurde die Sparkasse Singen - Radolfzell wachsam. Sie überwachte verstärkt die Umsätze "Ost". Beim Grundstücksvertrag Chemnitzerstr. 9 - 11 stellte sie in der Summen- und Saldenliste und in der Bilanz die Steigerungen der HFA für das in Angriff genommene Objekt fest. Da mittlerweile der Grundstückskaufvertrag nach WEG mit dem Kunden Andreas Netzel für vier Wohneinheiten vorlag, seine Anzahlung über 622 TDM auf ein MABV Konto bei der Sparkasse Singen lagen und keine dringend notwendige Umbuchung auf die Girokonten erfolgte , schlug die Sparkasse &qot;Alarm". Der Unternehmer wurde zur Klärung der Angelegenheit aufgefordert. Die Sparkasse warnte vor dem "Ausbluten" der Firmengruppe , weil ca. 2/3 des Betriebsmittelkredites schon für das Objekt Grundstück Chemnitzerstr. 9 -11 verbraucht war und die Anzahlungen der Käufer nicht eingesetzt werden konnten. Die Grundstücksgrenzen des Kaufvertrages waren nicht identisch mit der Vermessung der Stadt Penig. Eine Auflassungsvormerkung zu Gunsten des Herrn Netzel konnte folglich nicht erklärt werden, die aber zwingend erforderlich war, um den Auflagen der MABV (Schutzgesetz) nachzukommen. Dies hat der Firmenbetreuer der Chemnitzer Volksbank , Herr Wolfgang Neidl persönlich bestätigt, deshalb konnte auch Herr Neidl keine Zwischenfinanzierung für das Objekt zur Verfügung stellen. Eine Zwischenfinanzierung sollte durch die Chemnitzer Volksbank erfolgen, um auch regionale Kreditinstitute näher mit einzubeziehen. Es waren bereits seitens der Unternehmensgruppe ca. 1,4 Mio DM investiert worden. Somit konnte die für die Fortführung des Objektes dringend erforderliche Zwischenfinanzierung sowie den Einsatz des von dem Kunden, Herrn Netzel, für den Kauf von Eigentumswohnungen aus diesem Objekt zur Verfügung gestellten Geldbeträge keine Sicherheiten wegen der nicht vertragskonformen Handlungen seitens der Stadtverwaltung Penig gestellt, bzw. für Herrn Netzel eine Auflassungsvormerkung eingetragen werden. Auf Grund der hierdurch sich abzeichnenden Zahlungsunfähigkeit der HMK-Sanierungsbau GmbH, die den Auftrag als Generalunternehmer hatte, wurde mit Anwälten, Notaren und den Hauptbanken beraten, wie sich das Unternehmen in dieser Situation verhalten solle. Man war derzeit übereinstimmend der Meinung, wegen der drohenden Zahlungsunfähigkeit für die HMK-Sanierungsbau GMBH Insolvenz anzumelden (Schadenminderungspflicht). Es waren bereits ein großer Teil der erforderlichen Subunternehmer vertraglich gebunden worden, von denen wegen Nichterfüllung der Verträge Schadenersatzansprüche drohten. Weiterhin war eine eventuell mögliche "Durchgriffshaftung" gemäß § 306 AKTG ein weiteres Problem. Die Banken signalisierten nunmehr, wenn auf Grund der hohen unfertigen Bauleistungen mit einer Auffanggesellschaft, diese wieder realisiert würden und die Gläubigergemeinschaft dieser Vereinbarung (Begrenzung der Durchgriffshaftung) zustimmen würde, wären sie weiterhin bereit, wie bisher Kreditmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gläubigerversammlung fand im August 2000 im Insolvenzgericht Chemnitz statt und stimmte der Vereinbarung des Insolvenzverwalters Chr. Mathern zu. Gegen eine Abstandszahlung von 90 TDM wurde die HMK Holding vor Durchgriffshaftungen der HMK Sanierungsbau geschützt. Es wurden für ca. 780 TDM Gegenleistung, für vorher erbrachte Bauleistungen im Werte von ca. 5,7 Mio DM der HMK- Sanierungsbau auf die neu gegründete Auffanggesellschaft HMK Bausanierung GmbH übertragen. Damit wäre genügend Luft geschaffen worden, wenn die angefangenen Baustellen fertig gestellt worden wären. Aber auch hier schaffte die Stadtverwaltung Penig es, mit Ihren Handlungen diese sinnvolle Lösung zu untergraben. Der Kunde Netzel war zwischenzeitlich - bevor die Stadt Penig eine neue Vermessung veranlaßte - vom Vertrag zurückgetreten. Er verlangte Schadenersatz wegen Nichterfüllung. Der Unternehmer einigte sich dahingehend mit Herrn Netzel insoweit, daß Herr Netzel das Gebäude Brauhausgasse 9 erwarb, und der entstandene Schadenersatz in Höhe von 180 TDM vom Kaufpreis abgezogen wurde. Damit war, was in der damaligen Situation sehr wichtig war, keine Liquidität erforderlich und ein Teil der unfertigen Leistungen konnte realisiert werden. Der Schadenersatz Netzel hätte zum größten Teil aus den dann erwirtschafteten Gewinnen für das neu verkaufte Objekt verkraftet werden können. Die Hausbank stimmte dieser Vereinbarung ausdrücklich zu, und stellte der Stadt Penig eine Prozeßbürgschaft zur Verfügung, wegen einer in der Zwischenzeit gegen die Stadt Penig angestrengten Vollstreckungsgegenklage mit Feststellungsantrag beim LG Konstanz über 185.000 DM zu. Die Sparkasse Singen sah in dem Prozess kein größeres Risiko weil auch sie "Fehlen der Zufahrt" am streitigen Grundstück , als Pflichtverletzung der Vertragserfüllung ansah und stellte daher diese Bürgschaft zur Verfügung. Der Insolvenzverwalter Mathern ließ sich daraufhin von dem Unternehmen vorsorglich ebenfalls Schadenersatzansprüche gegen die Stadt Penig in Höhe von . DM 350.000,00 abtreten. Es gingen also diese beiden Kreditgeber der HMK davon aus, daß berechtigte Schadenersatzansprüche gegen die Stadt Penig vorlagen. Am 7.09.2000 untersagte der Prozeßbevollmächtigte der Stadt Penig dem Kunden Netzel die Zahlungen an HMK aus dem (Ersatz-) Grundstückskaufvertrag Brauhausgasse 9, und kündigte für den Fall der Widerhandlung die " Überziehung von Prozessen " an. Da die Sparkasse Singen selbst die Prozeßbürgschaft hingegeben hatte, war diese Handlung für sie rational nicht mehr zu verstehen.
Auf Grund der Ergebnisse der vorab erwähnten Gespräche, wurde von dem Unternehmer sofort die Auffanggesellschaft gegründet und wieder weitere neue Bauaufträge angenommen. Er mußte den Banken beweisen, daß er sich weiterhin am Markt behaupten konnte. So schloß er beispielsweise mit der Auffanggesellschaft HMK - Bausanierung GmbH den Auftrag mit der Stadt Lörrach zum Neubau des Krematoriums ab. Das Staatshochbauamt Dresden stoppte den laufenden Auftrag mit der Insolvenzschuldnerin am 31.3.2000 und baute mit der Auffanggesellschaft am 3.5.2000 den Auftrag an der Technischen Universität Dresden weiter. Das Konzept ging auf, wie auch der Folgeauftrag mit dem Kunden Netzel zeigte. Die Gläubigergemeinschaft hatte auch ihre Einwilligung gegeben, so daß man glauben konnte, daß die gesamte Firmengruppe nunmehr wieder auf gesicherten Säulen stand. Durch den Beschluß der Gläubiger versammlung, war auch für die Banken die derzeitige Zukunft klar. Eine Beihilfe zur Insolvenz-verschleppung durch die Banken war auch nicht mehr gegeben. Damit war die Kreditwürdigkeit wieder hergestellt.
Nach einiger Zeit bemerkten aber die Banken den Zahlungsausfall für die (Ersatz-) Baustelle Brauhausgasse 9 durch den Kunden Netzel und wollten Aufklärung . Es waren wieder fehlende Zahlungsflüsse erkennbar, und nun begann alles wieder von vorn. Man ging nunmehr einen Schritt weiter und forderte den Unternehmer auf, sich nach einer neuen Bankverbindung umzusehen. Die Banken, Sparkasse Singen Radolfzell und Deutsche Bank Berlin wollten diese Geschichten nicht glauben, wollten aber auch keinen Druck ausüben, weil sie über Jahre hinweg gute Erfahrungen mit dem Unternehmer gemacht hatten und seine Rechtsauffassung teilten . Die einzige Bank die Druck ausübte, war die Sparkasse Mittweida bei der der Bürgermeister Eulenberger aus Penig und Landrat Dr. Schramm Mitglieder des Verwaltungsrates waren. Es wurde nun Prof. Peitz eingeschaltet, der eine Umschuldung versuchen sollte. Als ehemaliger Arbeitgeber-Verbandspräsident in Baden – Württemberg hatte er sehr viele Kontakte zu Banken. Zu diesem Zeitpunkt startete der Bürgermeister von Penig eine Medienkampagne, die nicht nur als Schmähkritik und Verleumdung angesehen werden konnte, sondern sie war in höchstem Maße kreditgefährdend. Herr Neidl von der Volksbank Chemnitz schilderte mir in einem Telefongespräch, er sei froh, nicht auch noch mit diesem Objekt mit in den Strudel gerissen worden zu sein. Er erwähnte die Gefahren bei Risikogeschäften der vorzuwerfenden Untreue usw. Diese Kreditschädigungskampagne war der "Todesstoß" für die HMK – Firmengruppe. Die Banken erfuhren aus den Medien , daß der Unternehmer nicht mal eine ladungsfähige Anschrift mehr hatte, obwohl der Bürgermeister von Penig nach Angaben des Herrn Kempen schon im Privathaus des Unternehmers mitgefeiert hat. Er hat sich dort in das Gästebuch selbst handschriftlich eingetragen. Der Unternehmer wurde des Vertagsbruches bezichtigt, ja sogar an seinem Geisteszustand wurde gezweifelt. So lauteten die Veröffentlichungen des Bürgermeisters. Diese Veröffentlichungen erfolgten im Amtsblatt von Penig. Die Veröffentlichung liegt Ihnen vor.
Wenn ich all diese Punkte berücksichtige komme ich zu folgendem Schluß: Ich möchte an dieser Stelle besonders darauf hinweisen, daß in der Schadensaufstellung die Schäden aus dem Untergang des restlichen Anlagevermögens (Kfz, Computer, Büroeinrichtung usw.) noch nicht enthalten sind. Weiter mache ich darauf aufmerksam, daß auf Grund von Entschädigungen in Geld (Auflösen von Stillen Reserven) möglicherweise Steuern auslösen, die unter Fortführung nicht angefallen wären, Schäden entstehen können, die erst in der Zukunft beziffert werden können. Hier ist eine grundsätzliche Regelung meines Erachtens erforderlich.
Das Unternehmerehepaar Heribert und Marion Kempen ist durch das Verhalten der sächsischen Behörden für immer gezeichnet. Alle Negativmerkmale in der Schuldnerkartei des Amtsgerichts Singen können zwar nach der Entschädigungsleistung durch Zahlung gelöscht werden. In denen der Auskunftteien wie z.B. Bürgel oder Creditreform bleiben die Negativmerkmale (5 Insolvenzen) allerdings langfristig notiert. Die Kreditversicherungen, wie Hermes und Gerling u.v.a., haben ebenfalls eigene Dateien. Dort bleiben die Eheleute nach meinem Kenntnisstand für immer mit den Negativmerkmalen gespeichert. Die Hausbanken der Insolvenzgläubiger müssen alle ausfindig gemacht werden, damit die Eintragungen gelöscht werden. Eine Eintragung in einem Berufsverband, z.B. der Ingenieurkammer, oder Geschäfte nach § 34 c der Gewerbeordnung dürfen erst wieder aufgenommen werden, wenn das zuständige Landratsamt eine neue Genehmigung erteilt. (Diese ist auf Grund der Eintragung im Schuldnerverzeichnis erloschen.) Es muß eine riesige Überzeugungsarbeit geleistet werden, um dem Unternehmerehepaar wieder einen neuen Start zu ermöglichen. Es ist zu überlegen, ob der Freistaat Sachsen zum Anschub für mindestens 10 Jahre als Bürge zur Verfügung stehen müßte, bis der damalige Ruf wieder hergestellt ist. Der zukünftige Schaden aus diesen Rufschädigungen kann zur Zeit gar nicht ermittelt werden, weil nicht unter normalen Bedingungen wieder neu angefangen werden kann. Hier dürfte die aktive Mithilfe des Freistaates Sachsen zur zukünftigen Schadensminderung selbstverstädlich sein.
Sollten Rückfragen Ihrerseits vorhanden sein, bitte ich um Ihren Rückruf.
Mit freundlichem Gruß
Reinhard Schmiedel Anlagen:
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