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Protokoll der
Gerichtsverhandlung vom 09. Juni 2004 vor dem Landgericht Konstanz/Bodensee 0. Übersicht
I. Allgemeines
II. zu den Verfahren
1. Netzel . / . Sparkasse Singen-Radolfzell
u.a. 2.
Dr. Psczolla . / . Sparkasse Singen-Radolfzell
u.a. 3. Marion Kempen . / . Sparkasse Singen-Radolfzell (AZ: 5 O 307 /
03) und b. Zeugenaussage Heinzelmann Das Verfahren wurde um 15.00 Uhr mit der Vernehmung des Zeugen Heinzelmann fortgesetzt. Auffallend war, daß das Gericht in deutlich lockerer Verfassung war, als das am Vormittag der Fall gewesen ist. Während der Richter Deppert-Kern ihm seine Pflichten und Rechte erläutert, wird Heinzelmann – mit dem Hinweis auf zwischenzeitlich aufgekommene Verdachtsmomente – darauf hingewiesen, daß er keine Aussagen zu machen brauche, wenn er sich damit einer Straftat bezichtigen würde. Heinzelmann nahm das zur Kenntnis, gab seine Angaben zu Protokoll und es wurde mit der Vernehmung begonnen. Welche
Funktion bekleiden Sie bei der Sparkasse? Der Zeuge Heinzelmann ist Gruppenleiter und stellvertretender Abteilungsleiter für Kreditbetreuung, Recht und Sanierung. Sein Kompetenzgebiet sind komplexere Abwicklungsfälle. Er arbeite mit Herrn Wienand – ebenfalls anwesend – zusammen. In welcher
Position waren Sie zu der streitgegenständlichen Zeit? Diese Funktion habe er schon damals ausgeübt, wenngleich auch in kleinerem Aufgabenumfang. Auch sei die Abteilung seinerzeit kleiner gewesen. Er sei Fachmann für Problemkredite. Seit wann
war Ihnen bekannt, daß der HMK die Insolvenz droht. Die HMK-Problematik sei ihm seit etwa Frühjahr 2000 bekannt, konkret seit Februar 00, als eine Gesellschaft der HMK in Insolvenz geriet. Er habe dazu Herrn Stille zu Rate gezogen. Welches
waren Ihre Aufgaben? Seine Aufgaben im konkreten Fall haben darin bestanden, zu klären, wie das Risiko für die Sparkasse aussähe, wenn sie die Entwicklung begleiten würde, um das Unternehmen zu retten. Und auch, ob es Sinn mache, das Unternehmen als solches überhaupt zu retten. Auslöser für die Insolvenz war ein gleichlautender Antrag einer Krankenkasse aus dem sächsischen Raum. Es sei dabei um etwa 100,- TDM Beitragsrückstand gegangen. Hatte der
Unternehmer Antrag auf Eigeninsolvenz gestellt? Dazu führte der Mitarbeiter der Sparkasse weiter aus, daß es noch einen weiteren Insolvenzantrag einer anderen Krankenkasse gegeben habe. Aus seiner Sicht sei es so, daß Unternehmer oftmals Eigenanträge nachreichen zwecks einer besseren Optik. Es sei durchaus möglich, daß dieses bei Kempen auch der Fall gewesen war. Wann trat
der Unternehmer auf Sie zu? So Ende Februar/Anfang März fanden Gespräche mit dem Unternehmer statt, sowohl im Hause der Sparkasse, als auch per Telefon. Im Mittelpunkt der Unterredungen stand jeweils, was mit den Krediten weiter werde, vordergründig die Befriedigung der laufenden Zinsen. Erklärtes Ziel sei es gewesen, Ruhe in den Ablauf reinzubringen. Da habe die Tilgung schon Zeit, wichtiger sei es gewesen, den Kapitaldienst zu erbringen. Das sei insbesondere bei den ausgereichten KfW-Krediten zwingend notwendig gewesen. Und so mußte eine für alle Seiten befriedigende und gangbare Lösung gefunden werden. Wie sahen diese Lösungen aus? Herr Kempen schlug vor, eine Auffanggesellschaft zu gründen. Das schien Sinn zu machen, denn Aufträge von der Sanierungsbau-G.m.b.H. seien vorhanden gewesen, nicht nur in Sachsen, sondern auch in der näheren Umgebung (u.a. Eigeltingen). Die HMK
bestand aus mehreren Gesellschaften. Hätten diese u.U. helfen können? Die HMK war als Holding organisiert. Diese übernahm die innerbetriebliche Finanzierungsfunktion und stattete die übrigen Firmen mit Liquidität aus. Die Firmen selbst waren miteinander verzahnt. Es gab da einen Gewinnabführungsvertrag und anderes. Genau weiß Herr Kempen darüber bescheid. Es wurde ein Gutachten erstellt, das feststellte, daß alle Gesellschaften Liquiditätsprobleme (Unterdeckung) hatten. Keine der Firmen verfügte über ein Guthaben. Somit war die Gründung einer Auffanggesellschaft die zweckmäßigste Lösung, um alles unter Dach und Fach zu bekommen. Als Bezeichnung dafür wurde „Bausanierung“ in Anlehnung an die davor bestehende „Sanierungsbau“ gewählt, um die Insolvenz nicht so offen darzulegen. Am 18.3.00 sei dann ein Schreiben gekommen, dem auch Liquiditätsplanungen beilagen. Er führte aus, daß solche Ansinnen mit konkreten Maßnahmen unterlegt und nachvollziehbar sein müssen, und das sei in dem Fall so gewesen. Es habe sich interessant angehört. Kempen sollte dann konkrete Planungsunterlagen bringen, die dann auch kamen. Dann wurde auch der Insolvenzverwalter Mathern vom Insolvenzgericht Chemnitz ins Spiel gebracht, und es schien, ein gutes Konzept zu sein. Man sei sich in der Sparkasse mit dem Vorstand einig darüber gewesen, daß das Konzept begleitet werde, solange das Institut kein Geld dazulegen müsse. Somit hätte man nur gewinnen können. Zur Bedingung wurde gemacht: - Die Tilgung bis Jahresende auszusetzen - Zinszahlung lt. Vertrag - Unterlagen vollständig nachzureichen (Bilanzen, Steuerunterlagen usw.) Heinzelmann könne sich gut daran erinnern, daß es ein gut durchdachtes Konzept mit einem großen Volumen gewesen sei, und nicht die geringsten Zweifel an einem Erfolg der Operation aufgekommen seien. Man sei in beinahe ständigem Kontakt gewesen und der Unternehmer habe immer wieder gut argumentiert. Um so enttäuschter sei man gewesen, als man feststellen mußte, daß nichts funktionierte. Eines schönen Tages sei Kempen gekommen und wollte neues Geld. Alles sei wieder und wieder besprochen worden, u.a. auch im Beisein des Herrn Mathern. Bedingung der Sparkasse sei gewesen, daß er hinter der Konzeption steht. Man wollte ja schließlich nicht, daß das Insolvenzverfahren gestört werde. Ehe eine verbindliche Vereinbarung zustande hätte kommen können, mußte die Zustimmung von der KfW eingeholt werden. Er sprach weiter etwas von Zinsfälligkeit und daß vorher ein Beschluß nicht möglich sei. Man hätte dann auf die versprochenen Zinszahlungen und die betrieblichen Bilanzen gewartet, die auch nicht gekommen seien. In dieser Zeit sei er von Kempen angerufen worden diesbezüglich, und er habe ihm eröffnet, daß, wenn die Zinsen nicht bis Ende Juni gekommen seien, die Stillhaltevereinbarung aufgehoben werde. In diesem Fall hätte die Bausanierung mithaften müssen auch bei den anderen Gesellschaften und als logische Konsequenz wäre die HMK in die Mithaftung eingetreten. Im August schließlich sei es zu einem Treffen mit Herrn Kempen, bei dem er avisierte, daß 100,- TDM für die Bezahlung von Verbindlichkeiten bei der Sparkasse bereit stünden. Dies sei aber kein großer Spielraum für die Bank gewesen. Was war mit dem BV Netzel bzw. Bürgschaften in diesem Zusammenhang? Was der Herr Netzel haben wollte, sei die klassische Anzahlungsbürgschaft gewesen. Von MaBV oder Zahlung nach Baufortschritt sei zu keiner Zeit die Rede gewesen. Es sei darum gegangen, daß Herr Netzel einen Betrag auf ein Sparkassenkonto einzahlt, das dann auf ein Termingeldkonto hätte übertragen werden sollen. Als Gegenleistung sei lediglich eine Anzahlungsbürgschaft über 520,- TDM auf das Festgeldkonto ausgemacht gewesen. Eine Baufinanzierung auf Grundlage der MaBV sei weder besprochen noch gewährt worden. Zudem habe Heinzelmann nur eine Berechtigung zur Ausstellung einer Anzahlungsbürgschaft gehabt. Was ist der Unterschied zwischen einer Anzahlungsbürgschaft und der von Netzel geforderten? 1. zur Anzahlungsbürgschaft Diese solle lediglich absichern, daß das Geld auch bezahlt werde. Wenn es dann bezahlt sei, dann bliebe es liegen. Wenn also der Herr Netzel 520,- TDM gezahlt hätte, dann hätte er darüber auch die entsprechende Bürgschaft erhalten. Und wenn er mehr gezahlt hätte, dann wäre die Bürgschaft dementsprechend höher ausgestellt worden. Wovon bezahlt der Unternehmer die Bauleistungen? Nach Baufortschritt. So, wie der Bau fertiggestellt worden wäre, hätte man die Mittel dafür freigegeben. So sei es auch beantragt gewesen. 2. zur MaBV-Bürgschaft In diesem Falle sei es so, daß der Bauträger entweder das Geld oder ein Grundstück hat. Man zahle also lediglich die Fertigstellungskosten. Dazu sei es erforderlich, einen Kreditvertrag mit einer Bank zu schließen für die Arbeiten, die noch nicht erledigt seien. Jedenfalls sei das eine Finanzierung vom Beginn bis hin zur Fertigstellung des Objekts. Aber das tun die wenigsten Bauträger, weil ja jedwede Finanzierung mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden sei. Es hätte noch andere Instrumente gegeben, aber jedes von denen sei wiederum von Geld abhängig. Das, was der Herr Netzel wollte, das sei rein die Ausschöpfung seiner steuerlichen Vorteile gewesen noch in 2000. Deshalb wollte er auch die 700,- TDM einzahlen. Die Bürgschaft, die er ausgestellt habe über die besagten 520,- TDM sei in gewisser Weise eine MaBV-Leistung gewesen. Was wäre anders gewesen, wenn Herr Netzel die 700,- TDM gezahlt hätte? Dazu hätten ihm keinerlei Kalkulationen vorgelegen. Bei Erstellung einer MaBV-Bürgschaft wäre dem Bauträger versprochen worden, daß er nach Baufortschritt bezahlt würde. Eine Anzahlungsbürgschaft sei unüblich. Warum war die Sparkasse nicht die baufinanzierende Bank der HMK? Das habe seine Begründung in der MaBV. Es hätte ein konkreter Vertrag abgeschlossen werden müssen. Da die Bank aber nie kalkulatorische Unterlagen hätte einsehen dürfen bzw. können, habe man kein Risiko eingehen wollen. Einzige Pflicht und Sorge des Kreditinstituts sei es, daß der Kunde so oder so sein Geld bekommt, ohne jegliche Treuhandfunktion. Eine Bedingung sei noch, daß das Geld auf ein gesperrtes Konto transferiert würde. Bei Einzahlung auf ein normales Girokonto habe die Bank keine weiteren Verpflichtungen diesbezüglich zu tragen. Auch hätte sie keinen Anlaß zur Kontrolle. Dazu brauch der Bauherr sich keinerlei Rechnungen vorlegen zu lassen. Die Sparkasse hatte den Kredit absichern wollen, aber der Bauherr habe anders entschieden. Wenn der Bauherr eine MaBV-Bürgschaft hat, was deckt sie ab? Der Kunde, also, der Bauherr bekomme sein Geld zurück und die Bank stehe dafür im Grundbuch über die vereinbarte Vertragssumme. Sollte der Bauträger in Schwierigkeiten kommen, würde der Bauherr das von ihm gezahlte Geld zurück bekommen, und die Bank würde die betroffene Immobilie verwerten. Bei dem Objekt Brauhausgasse 9 in Penig habe die Sparkasse keine grundpfandrechtliche Sicherung eintragen lassen. Kempen hatte zwar so genannte Stille Reserven angegeben, aber keine Sicherheiten hinterlegt. Zudem sei die Finanzierung selbst über eine ostdeutsche Bank gelaufen. Herr Netzel hatte seine Anzahlungsbürgschaft unter Bezugnahme auf ein mit Ihnen geführtes Telefonat zurückgesandt. Was können Sie dazu sagen? Heinzelmann schloß diese Möglichkeit nicht aus. Auf jeden Fall habe er ihm nicht entgegenkommen können, weil er die Bürgschaft nicht habe ändern können. Die Sparkasse mache grundsätzlich keine MaBV-Sicherung. Es sei so beauftragt gewesen und keine MaBV-Finanzierung vereinbart worden. Angeblich habe er erst eine solche verlangt, dann wieder nicht, und dann wurde zwischen Kempen und Netzel vereinbart, nach Baufortschritt zu bezahlen. Schließlich habe er ihnen noch eine Alternativlösung angeboten, und zwar ein Girokonto einzurichten, über das nur Netzel und Kempen hätten verfügen können. Das sei aus einem Vorschlag des Herrn Kempen entstanden. Für ihn sei jedoch der Fall erledigt gewesen, weil die beiden Partner ihre Angelegenheiten unter sich ausgemacht hatten. Es gab da noch das Konto mit der Endnummer 383, aber das sei nie benutzt worden. Schließlich habe er noch ein weiteres gesondertes Konto eröffnet, das ebenfalls nie benutzt worden sei. Warum, das entziehe sich seiner Kenntnis. Die Kontoführung hätte doch das Einverständnis der beiden Partner erfordert? Nein. Die Partner hätten untereinander abgemacht, wer jeweils zugreifen darf. Das Konto wäre sowieso nur auf Guthabenbasis geführt worden, denn es sei die allerletzte Chance, die die Sparkasse diesem Unternehmen einräumte. Das Kreditinstitut habe ein großes Engagement bewiesen, Nachfristen gesetzt und eine unendliche Geduld an den Tag gelegt, aber ohne Gegenleistung seitens des Kunden. Was war mit den Buchungen? Die seien grundsätzlich nur nach Anweisung durch den Unternehmer ausgeführt worden. Diese habe er normalerweise per Telefon bekommen. Die Zahlungen seien bewußt in Liquiditätsplanungen eingebaut worden, denn es habe andere Objekte gegeben, die auch bezahlt werden mußten. Die Objekte waren in aller Regel besichert über die VHV. Es hat ein Konto mit der Bezeichnung „Bauträgerkonto“ gegeben. Warum wurde darauf nicht gezahlt? Das hat es gegeben, und Heinzelmann habe ja noch eins eingerichtet und den Kunden angeboten, aber Herr Kempen habe seinen Kunden Netzel angewiesen, auf das Konto mit der Endziffer 684 zu überweisen.Warum, das entziehe sich seiner Kenntnis. Warum hat Herr Netzel keine MaBV-Bürgschaft bekommen? Die Bürgschaft sei einfach nicht zustande gekommen, weil sie von Kempen nicht beantragt gewesen sei. Der habe nur eine Anzahlungsbürgschaft gewollt, und die habe Netzel dann auch bekommen und wieder zurück gereicht. Für eine andere Bürgschaft war kein Antrag gestellt worden, und ein Kreditantrag auch nicht. Was hat es mit einem Bauträgerkonto auf sich? In der Regel sei es so, daß der Kunde/Bauherr seine Planung aufstellt, dann gehe er zu einer Bank und ließe finanzieren. Dieses Konto, über das finanziert werde, sei das besagte Bauträgerkonto, von dem der dieser bei Erfüllung auch die ihm zustehenden Zahlungen bekomme, bis der Bau fertig ist. Die Zahlung auf das allgemeine Geschäftskonto 684 sei nicht vorteilhaft gewesen, weil dort auch der Zahlungsverkehr von und mit den anderen HMK-Baustellen, wie Eigeltingen, Lörrach oder Dresden gelaufen sei. Die Sparkasse habe da keine Handhabe gehabt, weil sie nur indirekt beteiligt gewesen sei. Wie kam es zu den Buchungsvorgängen auf Konto 383? Das habe der Unternehmer so gewollt von wegen der Transparenz. Über dieses Konto habe er Kundenzahlungen für Bauträgergeschäfte laufen lassen wollen. Aber als Banker habe er sich da keine weiteren Gedanken drüber machen zu brauchen. Warum wurde nun aber umgebucht? Das war, weil Netzel auf das allgemeine Geschäftsgirokonto 684 eingezahlt hatte, aber er hätte zahlen müssen auf 383. Dazu würde es einen Schriftwechsel zwischen Kempen und Netzel geben. Es kommt Unruhe auf, weil dieses Schreiben offenkundig unbekannt ist. RA Dr. Linnebacher läßt verlauten, daß er das Schreiben kenne, nur im Moment nicht wisse, wo es stecke. Richter Deppert-Kern blättert in seinen Unterlagen, offensichtlich auch ohne positives Resultat. Da läßt der Zeuge verlauten, daß es möglicherweise auf seinem Schreibtisch sei. Man werde bei der Bank nachfragen. Der Zeuge Heinzelmann führt weiter aus, daß die Netzel-Zahlungen indirekt dieses bestätigen. In jedem Fall aber sei dieses Konto mit der Endziffer 383 nicht zum Schutz der diese Zahlungen gedacht gewesen, sondern nur, weil der Herr Kempen Transparenz in den Zahlungsvorgängen haben wollte. Zum Schluß sollte das Geld auf dem Konto der Holding landen. Es habe eine Unregelmäßigkeit gegeben, da der Zeuge in Urlaub weilte und ihn eine Kollegin vertreten habe. Es könne sein, daß Herr Kempen eine Rückbuchung auf Konto 684 verlangt habe. Er könne sich gut daran erinnern, weil es dabei um Zinsen gegangen sei, sowohl ständige als auch laufende und weil von diesem Konto die Zinsen hätten abgebucht werden sollen. Es habe zu der Zeit ein Zinsrückstand von in summa ca. 330,- TDM bestanden, und der vorrangig für KfW-Kredite. Deshalb wurde auch auf das Konto der Holding gebucht. Das solle damit zusammenhängen, daß der Unternehmer keine Zinszahlungen vom Konto 383 haben wollte. Daher wurden die 25,- TDM auch vom Konto 684 auf das der Holding gebucht. Was war mit Zinszahlungen? Am 23.10.00 seien von Netzel 124,- TDM eingegangen, die von Konto #684 auf #383 umgebucht und dann von dort weiter in 2 Raten zu 5,- und 119,- TDM auf das Konto der Holding gegangen seien. Hat es auf diesem Konto noch sonstige Umsätze gegeben? Am 01.8.00 seien 14.365,- DM von der Baustelle Lörrach gekommen. Dann verliest der Zeuge Kontobewegungen. Weiter stellt er fest, daß auch Geldeingänge dabei gewesen seien, die nicht zuordenbar gewesen seien. Zudem habe ihm eine Kalkulation und eine Liquiditätssteuerung gefehlt. In der Sanierungsphase sei noch Geld von Dr. Psczolla eingegangen. Insgesamt stellt er fest, daß die Sparkasse zurückhaltend und kulant gegenüber dem Bauunternehmer gewesen sei, denn die erste Zinszahlung, die an sich schon im Frühjahr zugesagt worden sei, wäre erst per Oktober 00 eingegangen. Zudem habe es ja das Schreiben vom 09.8.00 gegeben, in dem Kempen die Umbuchung quasi genehmigt habe. Die Bank könne nicht beurteilen, welches Geld wie eingesetzt werde. Insgesamt könne er nur sagen, daß das Geld so eingesetzt worden sei, wie angewiesen. Hat es Telefonate mit Herrn Kempen gegeben? Ja. Es habe operative Avis und Dispositionen über Telefon gegeben. Er unterstreicht, daß alles mit ihm abgesprochen worden sei. Schließlich kommt noch die Anlage K 19 zur Sprache, und zwar handelt es sich um ein Schreiben vom 24.11.00. Heinzelmann sei von Kempen angewiesen worden, von den eingehenden 206,- TDM Netzel-Geld 25,- TDM auf das Konto der Holding abzuführen und die Löhne und Gehälter vom Geschäftskonto #684 zu buchen, das ebenfalls als reines Guthabenkonto geführt worden sei. Kempen habe sich beschwert, daß sein btx-Zugang nicht funktioniere. Er, Heinzelmann, habe das überprüft und festgestellt, daß das nicht funktionieren konnte mangels Deckung. Er betont abschließend nochmals, daß er jegliche Buchungsvorgänge nur und ausschließlich in Abstimmung mit dem Bauunternehmer getätigt hätte und jeweils seine Bestätigung über Telefon eingeholt habe. Andererseits sei aber dessen Kooperativität sehr zu bemängeln gewesen, weil keine der seinerseits gegebenen Zusagen eingehalten worden seien. Das allein sei schon ein triftiger Kündigungsgrund gewesen. Zudem sei anzumerken, daß – hätte Kempen seine Zustimmung zu den Anweisungen nicht gegeben – das Stillhalteabkommen sofort außer Kraft getreten wäre und die Konten hätten geschlossen werden müssen. Um 17.00 Uhr wurde eine weitere Verhandlungspause eingelegt. Hier endet die Protokollmitschrift des Herrn Wilhelm. Frau Carin Köberle führt auszugsweise fort: Nach der Pause nimmt Richter Deppert-Kern nochmals Bezug auf das Telefonat vom 28.6.00 und will wissen, ob es wirklich stattgefunden habe. Heinzelmann antwortet wörtlich: "Ja, das Telefonat vom 28.06.2000 hat stattgefunden. Ich erinnere mich so genau daran, da es wegen der Zinsen immer enger wurde. Das erfolgte in Vorbereitung einer immer wahrscheinlicher werdenden Kredit- bzw. Engagementkündigung." RA Pryssok wirft ein, wovon denn die Zinsen hätten bezahlt werden sollen, wo doch in den HMK-Firmen derzeit keine nennenswerte Produktion erfolgte? Der Befragte bedeutet, daß der sogenannte "schwache, weil interimsweise eingesetzte, Insolvenzverwalter Mathern der Weiterführung unter diesen Umständen zugestimmt habe. Zudem habe er die Zusage Kempens gehabt, daß die Zinsen bezahlt würden. Daraufhin will RA Schatz wissen, ob tatsächlich der Insolvenzverwalter diesen Festlegungen zugestimmt habe. Heinzelmann betont, daß es auf den Insolvenzverwalter nicht so sehr ankäme, weil es ja noch andere Objekte gegeben habe, außer dem netzelschen, und so seien die Zinszahlungen durchaus nach seiner Ansicht im Rahmen des Möglichen gewesen. Es geht dann nocheinmal um die Zahlungsvorgänge im Zeitraum Oktober/November 2000 und es wird die Frage aufgeworfen, ob Heinzelmann der Kaufvertrag für das Netzel-Objekt überhaupt vorgelegen habe bzw. ihm bekannt gewesen sei. Das wird vom Banker bestätigt. Der Inhalt sei ihm geläufig gewesen. Auf die Frage, warum er denn entgegen der im Sanierungsbeschluß formulierten Vertragserfüllungsbürgschaft eine Anzahlungsbürgschaft herausgelegt habe, antwortet Heinzelmann, daß es sich bei der Formulierung lediglich um einen Schreibfehler gehandelt habe. Für eine Erfüllungsbürgschaft habe er nicht die Kompetenzen gehabt. Es wird dann noch über das weitere Engagement der Bausanierung in Lörrach und Dresden gesprochen, und ob es da Kreditvereinbarungen mit dem Unternehmer gegeben habe. Heinzelmann bestätigt, daß eine Zessionsvereinbarung bestanden habe. Schließlich geht es nochmals um die Buchungsvorgänge Oktober/November 2000, bei denen es nach Ansicht des Unternehmers Kempen Ungereimtheiten gegeben habe. Die Anwälte Pryssok und Schatz versuchen, zu verschiedenen Punkten nachzuhaken, stellen aber keine kurzen, konkreten Fragen. Der Richter greift ein und sagt, daß der Zeuge zu alle dem bereits ausgesagt habe. Er, der Richter, werde nicht zulassen, daß jetzt nochmals von vorne angefangen werde. RA Fuellmich sagt, er habe jedoch noch ein paar Fragen, die der Zeuge jeweils mit einem kurzen Satz, bzw. "Ja" oder "Nein" beantworten solle. Widerwillig läßt der Richter die Fragen zu. Es kommt noch einmal zum Disput, da Heinzelmann die gestellte Frage nicht kurz beantwortet, sondern versucht, lang auszuholen. Fuellmich sagt: "Ich will von Ihnen keine Story hören, sondern eine kurze knappe Antwort." Nur mit Mühe gelingt es ihm, die für ihn wichtigen Fragen doch noch anzubringen: Fuellmich: "Herr Heinzelmann, stimmt es, daß Sie gegenüber Herrn RA Dr. Neumann sagten, daß Sie einer Umschuldung der Privatkredite der Eheleute Kempen zustimmen, wenn Herr Kempen die von Ihnen vorgenommenen Umbuchungen nachträglich genehmigt - ja oder nein? - Bitte kurze Antwort." Heinzelmann: "Ich erinnere mich nicht." Fuellmich: Haben Sie gegenüber Herrn Neidel gesagt, daß er Kempen beeinflussen soll, daß der den Umbuchungen zustimmt, da sein Kopf auf dem Spiel stehe? Heinzelmann: "Nein." Fuellmich: "Haben Sie RA Haid gebeten bzw. aufgefordert, einem Ring gegen Kempen beizutreten?" Heinzelmann: "Ich erinnere mich nicht." Der Zeuge Heinzelmann wird gegen 18.30 h entlassen. Es folgt eine kurze Pause, dann wird der Zeuge Kempen aufgerufen.
der Zeugeneinvernahme Kempen und Heinzelmann Protokollant (bis auf den Zeitraum 17.00 - 18.30 Uhr): Diplom-Sprachmittler Protokollantin 17.00 - 18.30 Uhr: |
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