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Protokoll

der Gerichtsverhandlung vom 09. Juni 2004

vor dem Landgericht Konstanz/Bodensee

 

 

0. Übersicht

I. Allgemeines

II. zu den Verfahren

1.  Netzel . / . Sparkasse Singen-Radolfzell u.a.

2. Dr. Psczolla . / . Sparkasse Singen-Radolfzell u.a.

Der Vorsitzende prüft die Anwesenheit der Prozeßparteien und verliest auszugsweise den Antrag des Dr. Psczolla. Dem zu folgen hat dieser den gleichen Hintergrund, wie das vorangegangene Verfahren Netzel. Vom Antrag her ginge es um die Forderung von 100,- T€, die als Teilbetrag gezahlt worden sei für ein Grundstück in der Stadt Penig/Sa. Der Arzt sei Eigentümer der Immobilie. Die Entkernung sei erfolgt und die Medien einschließlich Abwasser seien angeschlossen. Dann wirft er die Frage auf, ob es denn einen schriftlichen Bauvertrag gebe.

Diese Frage wird von Dr. Psczolla verneint. Die Vereinbarung basiere auf einem mündlich geschlossenen Vertrag. In das Grundstück seien seitens HMK 380,- TDM an Bauleistungen investiert worden und er habe lediglich 200,- TDM an den Unternehmer gezahlt in Absprache mit dem Insolvenzverwalter Mathern.

Auf die Frage, warum die Arbeiten nicht fertig geworden seien, antwortet der Arzt dem Gericht, daß zum einen die vom Bauträger HMK eingeräumte Mietgarantie mittlerweile verfallen sei und er Kredite für die Immobilie mehrfach beantragt habe, diese aber immer wieder abschlägig beschieden worden seien. Keines der von ihm konsultierten Kreditinstitute wollte sich engagieren, solange die Sachlage in Penig nicht geklärt sei.

Schließlich will Richter Deppert-Kern wissen, ob er sich denn nicht einen anderen Bauträger hätte suchen können. Darauf antwortet Dr. Psczolla, daß diesbezüglich keiner mitmachen würde, weil Penig stark in Verruf geraten sei. Zudem war die ihm zugesicherte Mietgarantie weg.

Richter Deppert-Kern wendet sich diesbezüglich an Dr. Schumacher, der nur zu Protokoll gibt, daß die Angaben des Klägers bestritten blieben.

Im weiteren Verlauf gab es Unstimmigkeiten wegen der Schadenersatzforderungen des Dr. Psczolla. Diese wurden zwischen der beisitzenden Richterin Eitze, dem Vorsitzenden und der Prozeßpartei debattiert. Der Antragsteller vermutet einen Schreibfehler. Das Gericht erlaubt der Prozeßpartei eine Nachfrist bis 09. Juli 2004, um den Antrag in Ordnung zu bringen.

Anschließend bittet Richter Deppert-Kern Herrn Dr. Psczolla um Aufklärung, wie es zu der von ihm angegebenen Schadenersatzforderung kommt. Dieser listet auf, daß sie sich zusammensetze aus der entgangenen Mietgarantie, entgangenen Gewinnen sowie Steuerersparnissen. Er verwiest diesbezüglich auf die beigefügten Anlagen. Der Richter sagt, er habe so etwas noch nie gesehen.

Als Dr. Psczolla versucht, sich zu rechtfertigen und das Gericht bittet, Herrn Prof. Peitz als Zeugen zu laden, denn dieser habe ihn weitreichend dabei unterstützt, jedoch habe man nichts Positives erreichen können, lehnt das Gericht diesen Antrag schlichtweg ab.

Daraufhin beantragt Dr. Füllsack ein Schriftsatzrecht, das vom Gericht registriert wird, aber gleichzeitig wird offenbart, daß man nicht vorhabe, weitere Zeugen zu laden.

Herr Dr. Psczolla ist entrüstet und meint, wenn ihm schon ein Mitverschulden angelastet werden soll, dann müsse er auch die Möglichkeit erhalten, sich angemessen zu verteidigen, und dazu brauche er halt einen Zeugen.

Darauf wird er vom Richter beschwichtigt, indem er sagt, daß vor der Beweisaufnahme erst eine rechtliche Prüfung komme. Sodann will er zusammenfassen, Dr. Psczolla besteht jedoch darauf, noch Aussagen machen zu wollen zur beklagten Partei. Er meldet sich weiter zu Wort, was jedoch vom Richter abgelehnt wird. Daraufhin gibt es Protest seitens des Klägers und der Kempen-Vertretung. RA Fuellmich unterstreicht, daß der Kläger ein vitales Interesse daran habe, daß sein Anliegen ordnungsgemäß bearbeitet wird, und daß dieses wieder so eine Stelle sei, an der sich die Verfahren überschneiden.

RA Schatz ergänzt, daß bekannt sei, daß Ansprüche gegen seinen Mandanten im Raum stünden. Dieser aber könne nicht dafür verantwortlich gemacht werden, weil ihm selbst aus objektiven Gründen die Erfüllung dessen nicht möglich gewesen sei. Deshalb sei es auch in seinem Interesse, daß die Umstände allseitig aufgeklärt würden.

Der Vorsitzende wehrt diesen Einwurf ab. Er vergleicht die Angelegenheit mit jemandem, der sich ein Auto kaufen will und dem auf der Fahrt zum Händler das Geld geklaut wird und dieser dann den Autohändler dafür haftbar machen will.

Diese Art der Verfahrensweise läßt sich Dr. Psczolla nicht gefallen. Er setzt zu einem längeren Diskurs an, bei dem er davon berichtet, daß er der Hausarzt des ehemaligen Bauunternehmers Kempen sei. In diesem Zusammenhang sei ihm bekannt geworden, daß es Probleme mit der Firma gäbe. Kempen hatte zahlen wollen, aber ihm sei die Möglichkeit dazu entzogen worden. Man habe darüber geredet und sich entschlossen, gemeinsam die Sache anzugehen.

Er faßt zusammen, daß das, was in Penig und im Zusammenhang mit der Sparkasse geschehen ist, nicht mit normalem Menschenverstand zu fassen sei. Das habe seinen krassen Ausdruck in dem Urteil gefunden, das auf der Grundlage eines Prozeßbetrugs der Stadt Penig gefaßt worden ist.

Eine ähnliche Geschichte habe er schon einmal in den 60-ern hautnah bei seinem Vater erleben müssen. Auch dort hat es Unregelmäßigkeiten gegeben, in deren Folge der Vater nicht unerhebliche Verluste habe hinnehmen müssen. Damals gab es leider die MaBV noch nicht, sonst wäre einiges nicht passiert.

Aus diesem Grunde sei ihm – wortwörtlich – Wurst, wie die rechtliche Würdigung der Angelegenheit Kempen sei. Fakt sei, daß die Sparkasse als ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut eine Fürsorgepflicht zu erfüllen habe, und diese sei im konkreten Fall gründlichst vernachlässigt worden. Alles in allem sei der Vorgang an sich für einen Normalbürger absolut unverständlich.

Richter Deppert-Kern gesteht Dr. Psczolla zu, daß das seine persönliche Sicht der Dinge sei, sich das Gericht aber nicht gehalten sieht, dieser zu folgen. Damit entzieht er ihm das Wort.

Das läßt sich der Arzt nicht gefallen und fordert nochmals vom Gericht, daß dem von ihm benannten Zeugen rechtliches Gehör zu schenken sei. Andernfalls würde er per sofort einen Befangenheitsantrag stellen.

Der Richter lenkt ein und will wissen, wozu der Zeuge Aussagen treffen könne. Herr Psczolla führt aus, daß dieser bestätigen wird, daß er seinerzeit alle nur erdenklichen Schritte unternommen habe, um eine Kredit zu bekommen, dieses Ansinnen jedoch von allen kontaktierten Stellen abgelehnt worden sei wegen der politisch unklaren Situation in Penig in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben der HMK. Dann beantragt er noch, daß in das Protokoll aufzunehmen sei, daß ihm vom Richter das Wort entzogen worden sei.

Der Vorsitzende erklärt sich damit einverstanden, legt den Termin der Schriftsatzergänzung auf den 23. Juni 04 und den der Verkündung auf Freitag, den 23. Juli 04. An die Adresse des Herrn Kempen läßt er verlauten, daß das PKH-Ersuchen gewährt sei.

 


Protokollant:

Siegfried Wilhelm

Diplom-Sprachmittler

 


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