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Protokoll der Gerichtsverhandlung vom 09. Juni 2004 vor dem Landgericht Konstanz/Bodensee I. Allgemeines:
Es kamen 4 Anträge zur Verhandlung, und zwar: · Netzel . / . SpK Singen, Stadt Penig und HMK · Dr. Psczolla . / . SpK Singen, Stadt Penig und HMK · Marion Kempen . / . Sparkasse Singen · Sparkasse Singen . / . Heribert Kempen Die Sitzung wurde um 9.00 Uhr im Landgericht Konstanz eröffnet. · Vorsitzender Richter: Richter Deppert-Kern, Vorsitzender der V. Zivilkammer des LG o als Beisitzer: Richterin am LG Eltze und Richter am LG Dorfge · Für die Prozeßpartei Marion Kempen: Herr RA Pryssok (mit Vollmacht von Frau Kempen) · Für die Prozeßparteien Psczolla und Netzel: o Die Herren Psczolla und Netzel o Herr RA Dr. Füllsack · Für die Prozeßpartei Heribert Kempen: o Herr Heribert Kempen o Herr RA Fuellmich o Herr RA Schatz · Für die Prozeßpartei Sparkasse Singen-Radolfzell: o Herr RA Dr. Linnebacher o Herr Tobias Heinzelmann o Herr Wienand, Abt. Recht und Sonderkredite o Herr Jansing, Referendar · Für die Stadt Penig: o Herr RA Dr. Schumann 1. Festlegung der Verfahrensordnung Herr Deppert-Kern stellt zunächst die Anwesenheit fest. Dabei wird ihm von RA Pryssok eröffnet, daß Frau Marion Kempen nicht am Termin teilnehmen kann, weil sie sich in einer Kur befindet. Er legte eine Legitimation vor. Dann gab er die Ablaufordnung bekannt. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, daß es einige Überschneidungen bei den einzelnen Verfahren hin. Er legte also fest: 1. Verfahren Netzel und Psczolla gegen Sparkasse, Stadt Penig und HMK, damit der Prozeßvertreter der Stadt Penig zu einer günstigen Zeit wieder seine Heimreise antreten könne. 2. Verfahren Marion Kempen gegen die Sparkasse und 3. Verfahren Sparkasse gegen Heribert Kempen Diesem Prozedere wurde von Seiten der HMK-Anwälte energisch widersprochen. Sie regten an, daß doch das Verfahren der Marion Kempen zuerst durchgeführt werden solle, weil darin der Herr Netzel und weitere Prozeßbeteiligte unter Umständen als Zeuge auftreten würden. Das wiederum wurde von Richter Deppert-Kern nicht akzeptiert. Er wies mit Nachdruck darauf hin, daß es im Ermessen des Gerichtes läge, was in welcher Reihenfolge zu geschehen hätte, und daß es auch dem Gericht obliege, welche Zeugen es wann zur Vernehmung bestimme. Es sei nicht sinnvoll, die Anzahl der Zeugen zu überlasten. RA Schatz warf ein, daß bereits im Verfahren Marion Kempen der Herr Heribert Kempen und ggf. auch der Herr Netzel als Zeuge auftreten würden, was Bedeutung hätte für den Verlauf der Verhandlung. Der Richter beruhigte den Kempen-Anwalt mit den Worten: „Es wird schon nichts passieren. Wir machen das einfach so“. Herr Schatz gab sich widerstrebend mit dieser Auskunft zufrieden.
II. zu den Verfahren
III. Schlußbemerkung
Protokollant: Diplom-Sprachmittler |
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