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Protokoll

Der Gerichtsverhandlung vom 04. August 2003



 

 

1. Vor-Ort-Besichtigung

1.1  Anwesende:

-         Herr Andreas Netzel, ursprüngl. anteiliger Erwerber des Grundstücks Chemnitzer  Str. 9-11, Erwerber des Grundstücks Brauhausgasse 9 als Ersatz für vorangegangenes Grundstück, Zeuge beim späteren Verfahren

-         Herr Heribert Kempen, beklagter Bauunternehmer

-         Herr Schatz, Rechtsanwalt

-         Herr Böhme, Prokurist HMK

-         Herr Graf

1.2  Besichtigte Objekte

Da der Anwalt Herr Schatz nicht mit den lokalen Gegebenheiten seines Mandanten in Penig vertraut war, wurden ihm die einzelnen Objekte, die er bis dato nur vom Papier her kannte, in natura vorgestellt, und zwar:

  1. Schulgasse 2
    (Besichtigung ohne Herrn Netzel) In solider Qualität und nach denkmalsschützerischen Aspekten ausgezeichnet saniertes Wohnhaus, innerstädtischer Bereich, Nähe Kirche.
  2. Bahnhofstr. 8, Bürokomplex HMK
    (Besichtigung ohne Herrn Netzel) Herr Kempen verwies auf die solide Ausführung des Baus selbst und der Büroeinrichtung. Nach seinen Informationen seien Computer- und Bürotechnik im Werte von ca. 1 Mio. DM (0,5 Mio. €) in dem Bürokomplex enthalten. Der Komplex umfaßt u.a. 2 spezielle Kabinette für die Ausbildung von Bauzeichnern
  3. Chemnitzer Str. 9-11
    (Ab hier mit Herrn Netzel) Gegenständlich der Besichtigung war die nochmalige Vermessung der Durchfahrtsbreite, die letztendlich Auslöser für den Rechtsstreit Kempen ./. Rat der Stadt Penig gewesen ist. Die Vermessung wurde von Herrn Böhme vorgenommen. Es konnte klar erkannt werden, daß sich eine Durchfahrtsbreite von 1,20 m letztendlich ergibt, was als Durchfahrt zu akzeptieren schlicht unmöglich ist. Und auch die Überlappung der Flächen läßt das Passieren selbst mit einem normalen Kinderwagen zu einer artistischen Leistung werden.

    Der ursprüngliche Erwerber, Herr Netzel, bestätigte nochmals, daß er das Grundstück unter diesen Prämissen nicht hat nehmen wollen und können, weil es schlichtweg nicht vertragskonform gewesen ist.

    Unabhängig von den Streitigkeiten mit dem Rat der Stadt hatte die HMK Wohn- und Gewerbebaugesellschaft m.b.H. mit der Entkernung und Sanierung der Gebäude begonnen, konnte die Arbeiten aber nicht zum Abschluß bringen.
  4. Investruine Marktcenter Penig
    Von der HMK wurde Mitte der 90-er dem Rat der Stadt ein Bauantrag für einen Supermarkt im innerstädtischen Bereich (ca. 4.000 qm Verkaufsfläche) vorgelegt und von diesem akzeptiert. HMK führte die erforderlichen Rückbaumaßnahmen unter Einhaltung der Gesetzlichkeiten aus. Danach kam der Firmencrash, verursacht durch Unprofessionalität auf allen Ebenen in der staatlichen Führung sowie auch im Finanzwesen und eine beispiellose Rufmordkampagne der Kommune.

    180 Mitarbeiter und Angestellte der HMK gingen in die Arbeitslosigkeit. Subunternehmen konnten nicht bezahlt werden. Das Baugelände (ca. 10 Ar/1.000 qm) wurde von einem Bauzaun umgeben, der dem Bauherrn gehört, und wuchert mit Wildwuchs zu.
  5. Brauhausgasse 9
    Herrn Netzel angebotenes und von ihm akzeptiertes und anteilig bezahltes Ersatzobjekt für Chemnitzer Str. 9-11. Innerstädtisches denkmalgeschütztes Wohnhaus (1,5 WE, ca. 100 qm Wohnfläche) mit Laden (ca. 90 qm) im EG. Aus baustatischen Gründen mußten Stahlanker eingezogen werden. Diese Arbeit wurde von der Firma Rudolph in qualitativ zufriedenstellender Weise ausgeführt. Aufgrund des vom Rat der Stadt gegenüber Herrn Netzel ausgesprochenen Zahlungsverbots an HMK und banktechnischer Ungereimtheiten bei der Sparkasse Singen-Radolfzell seitens Herrn Heinzelmann konnten die 16,- EUR an die Fa. Rudolph nicht gezahlt werden, was für diesen den Ruin bedeutet hat.
  6. Schlossplatz 1, 3, 5 und 9 sowie Obergasse 15
    Bauvorhaben der HMK, die in den Anfängen steckengeblieben sind. Transparente, die an den Objekten angebracht sind, weisen auf HMK als Bauträger hin.
  7.  

    2. Gerichtsverfahren

    -         Richterin: Frau Ruland

    -         Kläger: Schlossermeister Rudolf (persönlich anwesend), RA Wündisch

    -         Beklagter: Herr Kempen, RAe Pryssok und Schatz

    -         Zeuge: Herr Netzel, Bankkaufmann

    -         Zuschauer: u.a. Frau Dr. Bretschneider, Herr Nolle,  Herr Graf, Herr Ulbrich , Herr Lötsch u.a.

    -          (Presse)

    -         Inoffizielles Protokoll: Herr Wilhelm

     

    Die Verhandlung begann um 11.00 Uhr im Saal 005 des Landgerichts Chemnitz. Zu Beginn stellte die Richterin die Anwesenheit der Prozessparteien fest und bat den Zeugen Netzel, außerhalb des Saales auf seinen Aufruf zu warten. Herr Wündisch übergibt Herrn Pryssok ein Schreiben, das er ohne Kommentar übernimmt. Er verzichtet auf eine Prozeßpause.

    In beiderseitigem Einvernehmen wird auf eine Verlesung sowohl der Klageschrift als auch der Klageerwiderung verzichtet. Die Richterin bittet Herrn Pryssok, einige Details der Klageerwiderung zu erläutern.

    Herr Pryssok legt dar, daß seinem Mandanten die Problematik, die in der Klageschrift formuliert worden ist, bekannt sei. Er bestätigt, daß der Kläger zurecht auf seine Bezahlung besteht. Die Leistungen am Objekt Brauhausgasse 9 seien termingerecht und in zufriedenstellender Qualität erfolgt. Sein Mandant, Herr Kempen, will und muss zahlen. Das Problem besteht lediglich darin, inwiefern er dazu die Möglichkeit hatte bzw. hat.

    Wegen der zweckwidrigen Verwendung des auf die Konten des Beklagten eingegangenen Geldes ohne daß sich dieser dagegen hat wehren können, ist davon auszugehen, daß er diese Forderung nicht mehr erfüllen muss. Herr Pryssok nimmt Bezug auf ein Urteil vom OLG Dresden v. 10.7.2002 – 6 U 434/02 – BauR 12/2002. Das Objekt hatte einen Wert von ca. 800.000,- DM, die Herr Netzel in Raten jeweils nach Baufortschritt bezahlt hatte bzw. ihm 180,- TDM wg. Schadenersatz (Ersatzobjekt) erlassen worden sind. Somit sei die Leistung zwar bezahlt, die Bauleistung aber nur hälftig erbracht worden.

    Die Richterin richtet eine Rückfrage an Herrn Pryssok mit Bezug auf den Schriftsatz aus 2003, woraufhin dieser bestätigt, daß der Kunde Netzel die von ihm verlangten Zahlungen geleistet habe. Sie seien in Raten eingegangen und bankseitig gesplittet worden. Teils seien offene Rechnungen beglichen, teils aber auch nicht autorisierte Umbuchungen vorgenommen worden. Der Beklagte habe aus seiner Sicht alles getan, um dieses zu verhindern, habe aber keinen Erfolg gehabt. Daraufhin spricht sie ihr Tonbandprotokoll.

    Danach meldet sich Herr Kempen zu Wort. Nach seinen Worten habe die Stadt Penig bereits vorher schon ein Objekt seiner Firma torpediert, woraus für ihn ein Schaden i.H.v. 180,- TDM entstanden sei, den er seinem Kunden Netzel habe quasi aus eigener Kasse ersetzen müssen, indem er ihn mit dem Kaufpreis verrechnet hat. Sinngemäß erläutert er den Sachverhalt wie folgt:

    Aus Sicht des Herrn Netzel war die HMK nicht in der Lage, den über das Grundstück Chemnitzer Str. 9-11 geschlossenen Kaufvertrag zu erfüllen. Deshalb erfolgte seitens HMK das Ersatzangebot Brauhausgasse 9. Im Sommer 2000 wurde dieser Vertrag mit der HMK Wohn- und Gewerbebaugesellschaft m.b.H. geschlossen. Herr Kempen wandte sich an seine Hausbank, die Sparkasse Singen-Radolfzell, und erhielt am 30.8.2000 vom dortigen Leiter der Rechtsabteilung, Herrn Heinzelmann, zwei Bankbürgschaften, und zwar:

    1. Eine Prozeßbürgschaft über 185,- TDM zugunsten der Stadt Penig und
    2. Eine Anzahlungsbürgschaft über 520,- TDM zugunsten Herrn Netzel.

    Ziel dessen war es, daß die Bautätigkeit weiter fortgeführt werden und der Zahlungsverkehr normal vonstatten gehen konnte. Diese Bürgschaften gingen am 06.9.00 bei beiden ein. Einen Tag später, am 07.9.00, richten die Prozeßbevollmächtigten der Stadt Penig, RAe Handschuhmacher und Merbecks, ein Schreiben an Herrn Netzel, das ihm ein Zahlungsverbot an die HMK auferlegt. Im Zuwiderhand-lungsfalle würde er mit Prozessen rechnen müssen. Somit war genau das eingetreten, was die Sparkasse Singen hat verhindern wollen.

    Dieses Schreiben erhält die HMK von Herrn Netzel in Kopie. Herr Kempen gibt es auch der Sparkasse Singen, Herrn Heinzelmann, zur Kenntnis. Es läge auch den vorliegenden Prozeßunterlagen bei.  Daraufhin muß dieser wohl in Panik geraten sein, jedenfalls buchte er quasi wie wild die Eingänge auf den Firmenkonten um, ohne jemals einen Auftrag dazu bekommen zu haben.

    Er unterstreicht, daß es sich dabei um Gelder gehandelt habe, die dem Schutz nach § 4 MaBV unterlegen haben. Selbst mit Hilfe seiner Anwälte sei es Herrn Kempen nicht möglich gewesen, irgendwelche Gelder frei zu bekommen, und das trotz Vorliegen der ausgereichten Bürgschaft.

    Herr Wündisch wirft ein, daß die Firma aber doch Geld gehabt haben muss. Warum hat sie denn dann nicht seinen Mandanten bezahlt. Herr Kempen beantwortet dies mit einem kategorischen Nein. Herr Pryssok ergänzt, daß die Meinung des Herrn Heinzelmann die gewesen sei, daß die HMK doch zusehen solle, wie sie mit der Situation fertig werde. Er verwies darauf, daß auch die Sparkasse mit einer Schadenersatzklage zu rechnen habe.

    Die Richterin hat eine weitere Frage, und zwar gehe aus den Unterlagen hervor, daß der Kunde Netzel Zahlungen in mehreren Raten geleistet habe. Wann seien welche Zahlungen erfolgt, und was ist damit passiert?

    Die Beantwortung übernimmt Herr Kempen. Eine Rate sei im August 2000, eine weitere im Zeitraum Okt./Nov. 00 eingegangen. Wann die dritte Rate eingegangen sei, würde aus den Bankunterlagen hervorgehen. In summa seien an die 600 TDM geflossen, die zusammen mit der dritten Rate und den 180 TDM Wiedergutmachung den Kaufpreis ergeben hätten. Die gesamten Eingänge seien komplett von Herrn Heinzelmann nach eigenem Ermessen umgebucht worden. Dieses und auch die Verfügbarkeit der Gelder seien anhand der Kontoauszüge nachzuvollziehen. Ein Teil, so ungefähr 150 TDM, seien an Subunternehmer geflossen. Aufgrund dieser Vorgänge hat sich Herr Netzel dazu entschlossen, den Banker, Herrn Heinzelmann, anzuzeigen.

    Die Richterin spricht das Protokoll auf Band und bittet den Zeugen Netzel zur Vernehmung.

    Der Zeuge, Herr Andreas Netzel, 41 Jahre und Bankkaufmann, korrigiert die dem Gericht vorliegende Adresse.

    Die Richterin interessieren zwei Dinge, und zwar:

    1. Was ist bzw. war mit dem Zahlungsverbot, und
    2. Inwieweit sei ihm bekannt, ob die Sparkasse Singen Gelder nicht so verfügt habe, wie es sich gehört.

    Herr Netzel führt aus, daß das Zahlungsverbot selbst aus einem anderen Objekt resultiert, und zwar der Chemnitzer Str. 9-11 in Penig. Aufgrund eklatanter Mängel bei der Vermessung , konnte es von ihm nicht akzeptiert werden. Knackpunkt war die für das Objekt erforderliche Zufahrt, weil er selbst das Maßband zur Hand genommen habe und dabei eine Durchfahrtsbreite von 1,20 Meter  gemessen habe.

    Auch wurde ein Fahrversuch mit einem PKW vorgenommen, der ebenfalls scheiterte. Der Begriff "Zufahrt" verdient eine solche Bezeichnung nicht.


    Er wies darauf hin, daß in den Morgenstunden des Prozeßtages die unter 1 aufgeführten Zeugen sich selbst noch einmal davon haben überzeugen können, daß es wirklich unannehmbar gewesen sei, das genannte Grundstück zu akzeptieren. Er hatte seinerzeit bereits den Kaufpreis für das Grundstück bezahlt.

    Als es dazu kam, den Vertrag zu annullieren, habe die HMK ihm im Juli 2000 die 622,- TDM anstandslos zurückgezahlt und als Ausweich das Objekt Brauhausgasse 9,Wert ca. 880,- TDM, angeboten, welches er dann auch akzeptiert habe, mit der Maßgabe, daß ihm 180,- TDM als Schadenersatz vom Kaufpreis erlassen würden.

    Den Kaufpreis wollte er Zug um Zug bezahlen, weshalb sich auch die Zahlungsbürgschaft erforderlich gemacht hatte. Allerdings wurden die Ansprüche der HMK gegen ihn, durch die Stadt Penig  gepfändet. Er unterschrieb eine Drittschuldnererklärung. Die HMK hinterlegte durch die Sparkasse Singen eine Prozeßbürgschaft über 185.000 DM bei der Stadt Penig.

    Die Zusammenhänge werden klar, wenn man den Brief von den Prozeßbevollmächtigten der Stadt Penig damit in Verbindung bringt. Dieses legte ihm ein Zahlungsverbot an die HMK auf, mit der Androhung von Prozessen bei Zuwiderhandlung. Das sei das erste Mal gewesen, daß ihm so was passiert.

    Die Gelder seien in drei Raten geflossen, und zwar:

    -         124.000,- DM am 23.10.00

    -         119.000,- DM und weitere 5.000,- DM am 28.10.00 und

    -         206.400,11 DM am 16.11.00

    Nach seinen Unterlagen seien per 18.12.00 in summa 810.480,39 DM an die HMK gezahlt worden, wovon allerdings die 180,- TDM Schadenersatz abzuziehen wären. Die Zahlungen könnten anhand der vorliegenden Kontenauszüge nachvollzogen werden.

    Auf die Frage der Richterin, ob er wisse, wofür die Gelder verwendet worden seien, antwortete Herr Netzel, er wisse nicht, was die Sparkasse Singen damit gemacht hat. Er könne selbst als Bankfachmann die Einzelheiten nicht nachvollziehen. Seiner Ansicht nach seien die Gelder zweckentfremdet worden, was ein Strafverfahren gegen die Sparkasse nach sich ziehen sollte.

    Frau Ruland spricht ihr Protokoll auf Band und will wissen, wie es zu den Zahlungen im Oktober gekommen sei, wo doch eigentlich das Zahlungsverbot bestanden hat.

    Herr Netzel antwortet, daß das Verbot im Oktober aufgehoben worden sei und er dann die Zahlungen abzüglich der 180,- TDM geleistet habe. Hinsichtlich der Zweckentfremdung der Gelder habe er eine Strafanzeige gegen Herrn Heinzelmann angezeigt.. Vorher hatte er von der Sparkasse die Rückgabe seiner Gelder verlangt, weil sie nicht so eingesetzt worden sind, wie es von ihm beabsichtigt gewesen ist. Dieses Ersuchen wurde von der Sparkasse abgelehnt.

    Herr Pryssok richtet dann die Frage an Herrn Netzel, ob er denn sich mit Herrn Kempen verständigt habe, nachdem das Fiasko mit der Chemnitzer Str. 9-11 passiert sei und ob er das Grundstück besichtigt habe.

    Herr Netzel antwortet, daß er sich natürlich alles angesehen habe. Es sei schwierig bis unmöglich, eine Wohnung zu vermieten, die keinen PKW-Stellplatz zu bieten habe. Bereits Anfang 2000 wurde moniert, daß dafür lediglich ein schmaler Streifen von ca. 1,50...2,00 m Breite vorhanden sei. Seines Wissens sollte die Stadt Penig dafür Sorge tragen, daß ein vertragskonformer Zustand herbeigeführt wird.

    Herr Wündisch, Anwalt des Klägers, warf hier ein, daß dies doch hinsichtlich des vorliegenden Falles unerheblich sei, was da mit dem anderen Objekt vor sich gegangen sei. Hierauf erwiderte Herr Pryssok stehenden Fußes, daß doch gerade hier die Gründe nicht nur für den Ausfall der geregelten und gesetzlich vorgeschriebenen Zahlungen, sondern auch für die Nichtzahlung von Löhnen und Gehältern liege. Denn gerade die Zweckentfremdung von Zahlungen für ein anderes Objekt sei es ja, was dem Gesetz widerspräche. Herr Netzel berichtet von der Ortsbesichtigung an diesem Tage und erklärt der Richterin anhand der ihm vorliegenden Planskizzen den Sachverhalt. Herr Pryssok bittet, dies zu Protokoll zu nehmen.

    Herr Kempen ergänzt, daß er im Oktober 2000 ins Krankenhaus eingeliefert worden sei und fragt den Zeugen, ob ihm Herr Böhme oder Frau Swirbul geschildert habe, was denn passiert sei und was die Sparkasse gemacht habe. Herr Netzel verneinte.

    Herr Wündisch schließt die Frage an, mit wem der Vertrag geschlossen worden sei, HMK Wohn- und Gewerbebau oder Bausanierung. Herr Netzel erklärt, daß anhand der Akten der Vertragsabschluß mit der HMK Wohn- und Gewerbebaugesellschaft m.b.H. geschlossen worden sei, später dann mit der HMK Bausanierungsgesellschaft m.b.H.

    Weiter fragt der Anwalt der klageführenden Partei, ob die Zahlungen nach Verträgen gesplittet worden seien, was Herr Netzel verneinte. Die Zahlungen seien in seiner Buchhaltung als einheitlicher Posten geführt worden.

    Frau Ruland spricht anschließend das Protokoll auf Band. Gegen 11.55 Uhr bittet Herr Pryssok um eine Beratungspause, damit er sich mit seinem Mandanten beraten kann. Die Konsultation dauert etwa 2 Minuten.

    Anschließend übergibt Herr Pryssok die schriftlichen und unterschriebenen Reden und Veröffentlichungen zum Sachverhalt der angeblichen Vertragserfüllung durch die Stadt Penig, den im Gerichtsaal anwesenden Abgeordneten Nolle MdL und Bretschneider MdL. Frau Ruland entgegnete, sie nähme diese Erklärungen in der Beweisaufnahme zu den Akten, und ob es noch Fragen oder Anträge gäbe. Danach wurde Herr Netzel als Zeuge entlassen, und durfte den Termin als Gast weiter verfolgen.

    Da dies nicht der Fall ist, spricht sie ihr Protokoll.

    Herr Pryssok legt dar, daß man auf Herrn Heinzelmann als Zeugen verzichten könne, da diesbezüglich die Unterlagen für sich sprächen. Sie müßten lediglich noch aufbereitet werden, um den Weg der Umbuchungen nachvollziehen zu können. Dafür würden keine 2 Wochen benötigt werden.

    Der Anwalt der klageführenden Partei bringt noch den Begriff des Gütetermins, auf den nicht weiter eingegangen worden ist.

    Abschließend verkündet die Richterin, Frau Ruland, folgenden Beschluß:

    1. Die vom Beklagten angesprochenen Beweise seien vorzulegen bis 18.8.2003
    2. Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist der 01.9.2003

    Die Verhandlung endet um 12.05 Uhr.

     

    3. Schlußbemerkung

    Vorliegendes Protokoll ist von mir anhand eigener Aufzeichnungen sowie schriftlicher Darlegungen des Herrn Kempen zusammengestellt worden. Aufgrund sehr schlechter akustischer Gegebenheiten war es oft sehr schwierig, dem Verhandlungsverlauf zu folgen. Zudem wurden nicht selten Bezüge zu den Parteien vorliegenden Schriftstücken genommen, deren Inhalt mir selbst nicht geläufig ist.

    Für die im Protokoll getroffenen Aussagen verbürge ich mich mit meinem Namen.

    Graupzig, den 05.8.2003

     

    Siegfried Wilhelm

 

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