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Dokumentation Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zur
Abstimmung liegen uns in der Drucksache 3 / 7236 auf 202 Seiten viele Einzel-
und Mehrfachprobleme unserer Wählerinnen und Wähler vor – Petitionen. Mit den uns zur abschließenden Beschlussfassung
vorliegenden Berichten werden wir wieder Hoffnungen erfüllen oder zerstören,
Hilferufe nach politischer Unterstützung erhören oder abweisen. Die PDS-Fraktion hat zu einer ganzen Reihe von
Petitionen eine andere politische Auffassung – die entsprechende Vorlage wurde
Ihnen ausgereicht. Zur Petition 3/02898/8 auf S. 88 der Drucksache
möchte ich darüber hinaus meine Bedenken zum Ausdruck bringen und begründen. Ich weiß nicht, ob Sie alle die juristischen
Auslegungen verstanden haben. Wer jedoch mit dem in aller Öffentlichkeit
bekannten „Fall Kempen“ bisher nicht konfrontiert war, wird in dieser Petition
einen mehr oder weniger komplizierten juristischen Streit sehen. Nicht mehr und
nicht weniger. Ich möchte Ihnen deshalb meine politische Sicht auf
die Dinge vermitteln, denn wir sind hier nicht im Gerichtssaal sondern im
Sächsischen Landtag. Seinen Ursprung hat das Problem dieser Petition in
einem Kaufvertrag zwischen der Petentin – einem Bauunternehmen – und der Stadt
Penig. Wie allgemein üblich wurden beim Verkauf eines
kommunalen Grundstückes an den privaten Investor auch Auflagen sowohl für den
Käufer als auch für den Verkäufer festgeschrieben. An diesen Auflagen
entzündete sich ein Jahre währender Streit, der nicht nur kommunalen Unfrieden
stiftete sondern auch großen politischen Schaden für die Region brachte. Ich möchte jetzt hier nicht auf alle Details
eingehen. Aber wenn im Bericht auf S.90 Mitte formuliert ist, um welche Fragen
es nicht gehen kann ( die Staatsregierung hat diese also auch nicht betrachtet,
schon gar nicht kritisch oder gar rechtsaufsichtlich), dann hat man aus dem
mehrere Ordner umfassenden Material sehr wohl erkannt, wo der Petentin der
Schuh drückt! Der letzte Satz des 1. Abschnittes
„ ein konkretes Begehren wird nicht benannt“, wird an dieser Stelle meines
Erachtens ad absurdum geführt. Bei allen Beanstandungen der Petentin wird darauf
verwiesen, daß es sich um zivilrechtliche Probleme handele. Daß aber „Recht
haben“ und „Recht bekommen“ in einem „Rechtsstaat“ nicht eins ist und die Zahl
der Rechtsauffassungen von der Zahl der involvierten Juristen abhängt, wissen
wir doch alle. Wenn wir jedoch als Politikerinnen und Politiker die
Probleme betrachten, dann gelten nicht nur die Gesetze sondern auch politische
Regeln. Da geht es um politischen Anstand, um Glaubwürdigkeit öffentlicher
Behörden sowie der Politik. Wenn also eine Bürgerin oder ein Bürger einen
Vertrag mit einer Kommune - also einem Bürgermeister oder einem Landrat
abschließt, so muss sie oder er sich doch auch auf das Wort dieser Personen
verlassen können. Sie sind schließlich nicht irgendwer, sondern „Amtspersonen“,
denen ein erhöhtes Vertrauen entgegen gebracht wird. Daran darf es keine
Abstriche geben. Der Verweis, man könne seine Ansprüche doch zivilrechtlich
einklagen, ist eine Verhöhnung der Bürger. Meine Recherchen zur Petition haben gezeigt, dass
die Vertragspartner unterschiedliche Auffassungen darüber haben, wann die
Auflagen aus dem Kaufvertrag zu erfüllen waren. Die Petentin war der Meinung, dies hätte sofort nach
Vertragsunterzeichnung zu geschehen. Damit steht sie nicht allein, denn alle
Praktiker – Bauunternehmer, Stadtplaner und auch Vertreter kommunaler Ämter –
haben mir eine solche Vorgehensweise bestätigt. Die Stadt Penig sah zur Erfüllung
ihrer Auflagen keine Veranlassung. Sie kam diesen zögerlich und oberflächlich
dann nach, als die Petentin die Kaufpreiszahlung verweigerte. Nun haben Gerichte inzwischen geklärt, dass aufgrund
eines schlecht formulierten Vertrages der Kaufpreis tatsächlich fällig gestellt
werden konnte, ohne daß die Stadt ihre Auflagen erfüllt. Aber können wir
das politisch absegnen? Nun habe ich ja nicht viel dagegen, wenn auch mal
ein Bürgermeister schlitzohrig ist. Wenn es der Kommune nützt und keinem
schadet! Wenn die Entscheidung aber einen Investor, einen, der aus einer alten
verfallenden Hütte, die keiner will, aus der keiner was macht und die alle
stört, ein das Stadtbild eher verbesserndes Objekt machen will, in seiner
Investition behindert, dann richtet er doch politischen Schaden an! Und da ist keine Instanz in der Lage, das zu
erkennen und den Bürgermeister darauf hinzuweisen? Auch der Landtag nicht? Im Bericht zur Petition steht auf Seite 88 unten:
„Beide Baulasten wurden durch das Landratsamt Mittweida bestellt und in das
Baulastenverzeichnis eingetragen“. Eine Frage konnte weder durch die Staatsregierung
noch aus den Akten beantwortet werden: Wer hat wann und auf welcher Grundlage
diese Eintragung vorgenommen? Dass die eingetragene Baulast den vertraglichen
Anforderungen nicht gerecht wird, haben ja nun fast alle, die eine ernsthafte
Prüfung der Angelegenheit vorgenommen haben, erkannt. Aber: Die Grundlage für die Eintragung fehlt. Sie ist
einfach nicht da! Es gibt sie nicht! Somit gibt es auch keinen Schuldigen an
einer falschen Eintragung! (So einfach ist das bei der öffentlichen Hand!) Als die Petentin im Rahmen eines Gerichtsverfahrens
durch den Vortrag der Vertreter der Stadt erfuhr, dass es eine Baulast gäbe,
und sie sich später beim Landratsamt danach erkundigte, wurde ihr ein Bescheid
ausgehändigt, Jawohl, ein richtiger Bescheid mit Stempel und
Rechtsbehelfsbelehrung! Auf dieser Grundlage stellte sie bei einer Vermessung
vor Ort fest, dass die Zufahrt mit dieser Baulast nicht wie laut Vertrag zugesichert
gewährleistet wird. Also ging sie zu dem Bescheid in Widerspruch. Fristgemäß!
Sie formulierte in diesem Schreiben genau, wo wieviel qm ihrer Meinung nach
fehlen. Aber ein solcher Bescheid ist gar nicht zulässig!
Also ist auch der Widerspruch hinfällig. Nur warum gibt es bis heute
diesbezüglich keine Bereinigung des Vorganges durch das Landratsamt oder die
Rechtsaufsicht ? Was soll dann aber die Petentin jetzt mit dem Satz
anfangen, ihr hätte allenfalls ein zivilrechtlicher Anspruch auf Ergänzung der Baulast
gegenüber der Stadt zugestanden ? Dort hatte sie doch die fehlenden Meter
eingefordert. Das ist ihr verweigert worden und auch alle folgenden Instanzen
sahen keine Veranlassung, die Stadt auf ihre Pflichterfüllung hinzuweisen. Ich habe nicht übersehen, daß in dem Satz das Wort
„zivilrechtlicher Anspruch“ steht. Aber – meine Damen und Herren – es geht
hier um etwa 5-7 qm! Ja sie haben richtig gehört – auf einem kommunalen
Grundstück, welches in seiner Lage nie eine Bedeutung für die Stadt hat, außer,
dass nur über selbiges die Anbindung des Grundstückes der Petentin an die
Straße möglich ist, sollten statt der eingetragenen 3 x 4 m Baulast (die
übrigens im Lageplan ein Dreieck darstellen) etwa 6 x 4 m eingetragen werden. Und dafür sollen Gerichte bemüht werden? Kein
Landrat, kein Mitarbeiter im Regierungspräsidium oder im Staatsministerium
konnte politisch erkennen, dass es sich hier um eine Dimension handelt, die
eigentlich ein Pförtner einschätzen kann? Überall in den Kommunen des Freistaates werden Friedensrichter
eingesetzt, um kleine Streitigkeiten schneller und unkomplizierter ohne lange
teure Gerichtsverfahren zu klären. Und wir verweisen wegen 10 m² Baulast auf den
Zivilrechtsweg ? Ich habe lange und ausführlich in der Angelegenheit
der Petition recherchiert. Befangenheit kann mir kaum jemand vorwerfen, denn
alle Beteiligten sind bekennende Mitglieder der CDU. Aber das ist mir bei Petitionen egal! Als Mitglied des Petitionsauschusses wurde an mich
ein Problem herangetragen, welches zu klären war. Für mich war es deshalb ein
Fall, dem ich mein ganzes Engagement gewidmet habe, wie vielen anderen auch.
Vielleicht etwas mehr, weil es um eine Stadt in meinem Heimatlandkreis, um das
Landratsamt, mit welchem ich als Kreisrätin verbunden bin, und damit um
Personen ging, mit denen ich ständig politisch zusammenarbeite. Und wenn sich herausstellt, dass Fehler gemacht
wurden, so ist dass zwar ärgerlich, aber menschlich! Wer jedoch glaubt, durch
Vertuschen, Falschaussagen oder Zurückhalten aufklärender Informationen sich
selbst reinwaschen zu können, ist politisch in meinen Augen nicht tragbar. Ich kann dem Votum des Petitionsausschusses nicht
zustimmen und bitte um Einzelabstimmung zur Petition. |