Irgend etwas scheint dieser Lichtwald nicht kapiert zu haben oder kapieren zu wollen:


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mini  Mittwoch, den 31. März 2004

Bemerkenswert ist . . . . . .

(Artikel im Singener Wochenblatt vom 31.03.04)

. . . dass einer keine Frühlingsgefühle mehr hat: Heribert Kempen.

Ein Michael Kohlhaas wird er nicht mehr, denn er hat auch für literarische Dimensionen alles überzogen. Sein Internet-Kampf umspannt inzwischen das halbe Strafgesetzbuch. Allen bisherigen gerichtlichen Urteilen zum Trotz spricht er weiter von einem "erwiesenen Prozessbetrug" zu seinen Lasten. Was erwiesen ist, das entscheiden in Deutschland zum Glück immer noch die Gerichte und nicht Kempens Internet-Redakteur. Und das ist gut so. Wir haben nämlich immer noch Gewaltenteilung in Deutschland. Und dass die Journalisten nicht die Lakaien der Politik sind, sollte auch bekannt sein. Sollte das Herr Kempen immer noch nicht glauben, hätte ich ein paar starke Telefonnummern für ihn.

Paul Lichtwald

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Lieber Herr Paul Lichtwald vom Singener Wochenblatt.

Sie können kommentieren und verteidigen wen immer Sie wollen: Veräppeln Sie aber bitte nicht die Leser Ihres Blattes, sondern bleiben Sie bei den Fakten!

Die SpK Singen-Radolfzell hat sich in mehreren Verfahren vor dem LG Konstanz als Begründung für die rechtswidrigen Umbuchungen bzw. Veruntreuungen zum Nachteil der HMK Bausanierung und des Kunden Netzel immer wieder auf eine angebliche mündliche und dazu auch noch rechtsverbindliche Vereinbarung vom 23.03.00 berufen. Die Spitze der Dreistigkeit war, für diese angebliche Vereinbarung auch noch einen gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter als Zeugen zu benennen!

Ausgerechnet dieser gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter hat aber diese Behauptung der SpK w i d e r l e g t !

Er hat klar gestellt, dass es solch eine Vereinbarung zwingend nicht hat geben können !

Legen Sie doch - bitteschön - diese angebliche und behauptete Genehmigung zur Umbuchung vom Bauträgerkonto (Endziffer 383) einfach vor !!! Das hat die SpK bis heute nicht geschafft...


Bemerkenswert wäre . . . . . .,
ob Herr Lichtwald seinen Lesern folgendes erklären kann:

Warum hat der SpK-Mitarbeiter Heinzelmann vom Rechtsanwalt Neumann eine nachträgliche Genehmigung seiner ungenehmigten Umbuchungen erhalten wollen...?

Erklären Sie, lieber Herr Lichtwald, bitte Ihren Lesern, warum Heinzelmann den ehemaligen Rechtsanwalt von Herrn Netzel, Herrn Haid, zum Komplott gegen mich aufforderte?

Erklären Sie, lieber Herr Lichtwald, bitte Ihren Lesern, warum Heinzelmann von einem Banker der VoBa Chemnitz eine nachträgliche Gesprächserinnerung zur angeblichen, aber nicht existierenden Vereinbarung vom 23.03.00 - noch im letzten Monat - gegen eine Belohnung haben wollte ...?

Diese Fakten sind alle auf der öffentlichen Veranstaltung am 18.03.04 schriftlich und durch Zeugenbeweis bekannt gemacht worden ! Darüber berichten Sie aber nicht ...

Wem wollen Sie helfen? Von Gewaltenteilung reden Sie besser nicht - denn diese existiert im Kreis Konstanz schon lange nicht mehr .....

Bei diesem Sachverhalt - der nicht zu bestreiten ist - kommen mit Sicherheit mehr als Frühlingsgefühle auf...

Wem galt denn unter diesen Tat- und Sachständen der Wink mit dem Strafgesetzbuch wirklich, lieber Herr Lichtwald ?

Im Gegensatz zu Ihnen kann ich alle meine Behauptungen belegen. Sie auch? Wissen Sie denn, ob die schriftliche Mitteilung des gerichtlich bestellten Insolvenzverwalters beim OLG zur Beschlußfassung vorgelegen hat ?

Und...
ehe Sie wieder in die Verlegenheit kommen sollten, Ihr Mitteilungsbedürfnis befriedigen zu müssen, seien Sie nett zu Ihren Lesern und wollen Sie sich bitte etwas genauer informieren. Unsere Internetseite steht Ihnen dafür kompetent und kostenlos stets zur Verfügung.

Seien Sie herzlichst gegrüßt!

Heribert Kempen


Siegfried Wilhelm

- Redakteur -

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