Sechster Brief von Prof. Wolfgang Peitz an Prof. Milbradt

Prof. Dr. Wolfgang Peitz Tieckstr. 17
01099 Dresden



An den
Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen
Herrn Prof. Dr. Georg Milbradt
Staatskanzlei

Dresden

durch Boten

Dresden, 04.06.2002



Sehr verehrter Herr Ministerpräsident Milbradt,

nun ist tatsächlich eingetreten, was ich befürchtet habe: Der leidige Skandal um diese Penig-Angelegenheit belastet seit dem 03.06. nun glücklich die neue Administration, was ich unter allen Umständen verhindern wollte. Ich werde den Verdacht nicht los, dass Sie an den Rand meiner an Sie gerichteten Briefe geschrieben haben „Was ist damit, prüfen!“ Dergleichen hätten ich als völlig normale Reaktion eines Ministerpräsidenten erwartet. Mit Ihren politischen Beamten und mit den Strukturen, die hier im lande herrschen und die auch so in Ihrer Partei verankert sind, kommen Sie nicht zu einem vernünftigen Ziel: Sie werden nicht richtig informiert, Sie werden halb-richtig informiert, was schlimmer ist, Sie werden gezielt mit Fehlinformationen abgespeist und es wird versucht, wie es im Politikerjargon heißt, „die Dinge herunterzuspielen“. (Selbstverständlich eine andere Formulierung für das unerfreuliche Wort Lüge)

Doch zur Sache: Nunmehr wird es ernst. Wenn wir Politikern und der Exekutive durchgehen lassen, was ich in der Sache HMK erfahren habe, dann hört dieses Land irgendwann auf ein Rechtsstaat zu sein. Ich weiß nicht, was Ihr Vorgänger im Amt hier bewirkt hat, ob er Hofschranzen oder verantwortungsbewusste Politiker herangezogen hat, auf keinen Fall hat er verantwortungsbewusstes Handeln im Sinne der Verfassung befördert. Nun kann man andererseits immer nur auf das Personal zurückgreifen, dass man vorfindet. Mit dem Personal, das Sie vorfinden, können Sie im buchstäblichen Sinne wahrlich „keinen Staat machen“.

Im vorliegenden Fall, für den ich mich so nachdrücklich verwenden muß, weil mein Rechtsempfinden Anderes gar nichts zulassen würde, streifen wir bereits den Rand des Verbrecherischen. Ich möchte meine Ansicht begründen.

Ein unbescholtener Bürger plant als Unternehmer etwas, was einem vom Volk gewählten Bürgermeister nicht passt. Es kommt zu einem Dissens, der Bürgermeister bricht das Recht. Er erreicht auf diesem Wege, ich betone es: durch Prozessbetrug, einen Richterspruch. Das ist der Beginn der Intrige. Nun kommt der erste Akt: Der Bürgermeister wähnt sich im Recht, macht Front gegen den Widersacher, versucht im zu schaden, wo er kann, braucht aber Rückendeckung. Diese bekommt er bei der nächsthöheren Instanz, dem Gesinnungsbruder Landrat. Der Landrat tut nicht, was seines Amtes ist, versagt dem Bürger auf Bitten expressis verbis seine Hilfe und deckt die Schandtat des Bürgermeisters.

Zweiter Akt: Der unverschämte Bürger gibt nicht auf. Er wendet sich an die nächste Instanz, das Regierungspräsidium. Der Regierungspräsident, offensichtlich an arbeiten nicht gewöhnt, beschäftigt sich formal gar nicht mit dem Fall, geschweige, dass er nach einer Akte fragt. „Sehe keinen Grund einzuschreiten.“

Regieanweißung: Die Protagonisten beschließen: „Der Mann wird lästig. Sie müssen, lieber Bürgermeister und Landrat“, spricht der Regierungspräsident, „den Mann zur Strecke bringen.“

„ Kein Problem“, sagen die beiden. „Wir sitzen im Verwaltungsrat der Sparkasse, der Energiebehörden usw.“
(Über diese Institutionen wird der Bürger unter Druck gesetzt. Und fasst haben beide Erfolg. Fast.)

Dritter Akt: Der Bürger ist hartnäckig. Er will seinen Untergang nicht hinnehmen und wendet sich also nach Gesetz an die oberste Aufsichtsbehörde, den Innenminister. Diese ist ein schwacher Mann, zudem kein guter Verwaltungsjurist. Er weiß nicht, wie er handeln soll. Ihm ist der Bürger lästig. Er gibt die Sache an seinen Vertreter. Das Unrecht dem Bürger gegenüber schreitet fort. Der Minister: „Kein Grund, einzugreifen.“

Vierter Akt: Das Schicksal schreitet schnell fort. Der Bürger taumelt seinem Ruin entgegen und denkt: „Es gibt noch das Recht und die Verfassung.“ Er ruft die eigene Vertretung an, das Parlament und erfährt: In der Legislative hat die Exekutive die Mehrheit. Er registriert: Die Gewaltenteilung existiert nicht mehr. Er verzweifelt, denn er hat Frau und Kind zu versorgen. Was bleibt. Die Petition. Diesen Weg beschreitet er.


Fünfter Akt: Wie im klassischen Drama. An der Stelle stehen wir. Entweder Peripetie (Glücksumschwung) in der Tragödie führt es zum Untergang. In der Komödie zum Gelächter. Beide Dimensionen stehen offen. Im Augenblick, Herr Ministerpräsident haben Sie die Wahl. Mit der ersten Version fliegt Ihre ganze Regierung mit Schande aus dem Amt, in der zweiten auch, aber mit Gelächter. Ich würde die zweite vorziehen. Es sei denn, Sie betätigen sich, was Ihres Amtes wäre, als Deus ex machina.

Nun kommt das Satyrspiel: Der Bürger müsste denken, falsch war mein Begehr. Es handelt sich gar nicht um Gewählte, sondern um Geweihte und Gesalbte, denen in schaudernder Ehrfurcht zu begegnen ist. Da erklingt der Zwischenruf von Ariel: Es ist nicht wie Franz Josef Strauß befürchtet hatte. Es sind nur pflichtvergessene Staatsdiener, die Du erwählt hast! Treibe sie aus dem Amt. Weise ihnen ihre Pflichtvergessenheit nach und lasse sie bestrafen. Das sagte - wie bei Lessing – mit Emphase, „der weise Richter“.

Beste Grüße

Prof. Dr. Wolfgang Peitz



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