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Dresden, den 17.06.02

Prof. Wolfgang Peitz

c/o Henrik Friedrich

Tieckstraße 17

01099 Dresden

 

Tel. 0351 - 810 45 44                                                                                    

 

 

Herrn Staatssekretär

Dr. Albrecht Buttolo

Sächsisches Staatsministerium des Innern

 

Dresden

 

 

 

 

Sehr geehrter Herr Staatssekretär Dr. Buttolo,

 

nach unserem stattgehabten "Nicht-Gespräch" in Pirna (Ich staune immer wieder, was sich Politiker für Worthülsen und Unsinn einfallen lassen.), habe ich mir als gewissenhafter Mensch noch einmal die Mühe gemacht, den dort von Ihnen und Herrn Leroff vorgetragenen Argumenten nachzugehen. Natürlich trat bei den Recherchen das zutage, was ich geahnt hatte. Die bei unserem Gespräch aufgestellten Behauptungen sind unsinnig und werden in der Rubrik abgelegt: "Grober Unfug". Ich will meine Behauptungen belegen:

 

 

  1. Der geschlossene Kaufvertrag ist notariell korrekt, die Verfügungen darin eindeutig. Der Verkäufer des Grundstücks, die Stadt Penig, hatte die Pflicht, zur Vertragserfüllung für eine Zufahrt zu sorgen, was sie nicht getan hat. Sie hatte außerdem die Pflicht, der Sächsischen Bauordnung, die im § 80 eindeutig ist, genüge zu tun, spätestens zu dem Zeitpunkt, nachdem vom Landratsamt die Baulasterklärung bekannt gemacht worden war. Das hat sie nicht getan. Außerdem hätte sie auch wieder spätestens, nachdem dieses angemahnt worden war, die wirksame Bevollmächtigung der Frau Martin überprüfen müssen und hätte, nachdem diese nicht vorlag, diesen Umstand den Zivilgerichten gegenüber mitteilen müssen. Der Kaufvertrag ist also bis zum heutigen Tag von der Stadt Penig nicht erfüllt, die dafür eingehaltenen Gelder stellen ein Betrugsdelikt dar.
  2. Die Stadt Penig und der die Stadt vertretende Bürgermeister ist in einem Zivilprozeß zu einer noch weitaus stärker wahrheitsgetreuen Prozess-führung verpflichtet, als dies für jede andere Partei in einem Zivilprozeß gilt. Auch dagegen hat der Bürgermeister in unverantwortlicher Weise verstoßen, übrigens grob fahrlässig.
  3. Das Regierungspräsidium und auch Sie, Herr Staatssekretär Dr. Buttolo als Vertreter des Ministers, waren aufgefordert, und zwar mehrmals, in das Verwaltungshandeln untergeordneter Behörden einzugreifen. Ich habe mich auch in diesem Punkt über einen mir befreundeten, bekannten Anwalt am BGH sachkundig gemacht. Auch hier liegen die Dinge eindeutig auf der Hand: Die Exekutive ist an Recht und Gesetz gebunden. Und sie hat aus diesem Grund in allen, das Verwaltungshandeln betreffenden Streitfragen von Amts wegen Unstimmigkeiten oder Unklarheiten aufzuklären. Und dies gilt auch, wenn die Verwaltung - in unserem Fall die Stadt Penig - zivilprozessual in Anspruch genommen wird. Wenn in einem solchen Verfahren in tatsächlicher Hinsicht Unklarheiten entstehen, darf sich die übergeordnete Verwaltungsbehörde nicht damit begnügen, ihre möglichen Beiträge zur Sachverhaltsaufklärung zu unterlassen, um so eine Entscheidung allein nach den Regeln der Beweislastverteilung zu provozieren. (Hinsichtlich dieses Punktes sind sich alle Kommentatoren einig.)

 

Gegen alle von mir aufgeführten Punkte wurde von den zuständigen Fachaufsichtsbehörden grob fahrlässig verstoßen; grob fahrlässig deshalb, weil sie von mir und anderen immer wieder zu dieser Überprüfung des Verwaltungshandelns aufgefordert waren. Die Ermittlungsbehörden werden wohl überprüfen müssen, ob es sich dabei nur um grobe Fahrlässigkeit oder gar um Vorsatz handelte. Ich könnte nun natürlich noch geistreich über das Amtsverständnis von politischen Beamten philosophieren, was ich unterlasse, weil es mich langweilt. Fest steht, dass sich die Pflichtvergessenheiten inzwischen ja wohl zu einem handfesten Skandal ausgeweitet haben, in den nun Schritt für Schritt die gesamte Administration Milbradt hineingezogen wird. Leider kann ich das auch nicht mehr ändern.

 

Im Frühjahr 2001 (Februar, März) wurde ich von dem ehemaligen Bankvorstand der  Volksbank Singen, Herrn Werner Graf, gebeten, doch einmal in Penig/Sachsen vor Ort zu recherchieren und die Sachverhalte zu überprüfen, um danach ein geeignetes Umschuldungskonzept für die HMK-Firmen zu entwickeln. Zu diesem Zweck bekam ich lückenlos die Bilanzen 1997-99 eingehändigt, sowie die Unterlagen über die Auftragsbestände, die vorlagen, und zu jenem Zeitpunkt ca. DM 18 Mio. ausmachten. Darüber hinaus wurden mir alle Unterlagen der bisherigen Kreditengagements vorgelegt. Da zu jenem Zeitpunkt der Unternehmer selbst, Herr Heribert Kempen, schon schwer erkrankt war, standen mir vor Ort der Prokurist der Firmen, Herr Böhme, und die Assistentin von Herrn Kempen, Frau Swirbul, zur Seite. Beide gaben aus großer Sachkenntnis heraus erschöpfend Auskunft.

 

Es war mir ein Anliegen, Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Buttolo, dieses kurz zu skizzieren. Sie können dieses Schreiben ja als einen "Nicht-Brief" betrachten. Insoweit erwarte ich auch keine Antwort von ihnen.

 

 

 

 

Wolfgang Peitz

Prof. Dr. Wolfgang Peitz

 

P.S.
Damit nichts in Ihren Mühlen wieder verschwindet, wie jene Aktenteile, die zum juristischen Dienst gehen sollten, geht eine Durchschrift dieses Schreibens an den Staatsminister des Innern, Herrn Rasch.

 

 


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