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-----Ursprüngliche
Nachricht-----
Von: Heribert
Kempen Gesendet: Montag, 21. Juli 2003 09:56 Betreff: Begehren des Peniger
Bürgermeisters/ Ausdrucken +aufheben Sehr geehrter Herr Schatz , bitte
heben Sie beide Artikel auf. Sie könnten im Verlauf des Prozesses von größter
Wichtigkeit werden.
Der erste Artikel berichtet von einem Park neben dem Rathaus auf dem Marktplatz von Penig.
Dies ist das zwischenzeitlich verwilderte Areal, welches ich aus
mehreren Grundstücken zusammengekauft und zusammengelegt hatte. Die alte
komplette Bebauung habe ich abgerissen und die gesetzlich vorgeschriebenen Archäologischen
Grabungen zugelassen, sowie eine rechtskräftige Baugenehmigung für das
Marktcenter erwirkt. Der Peniger BM Eulenberger
veröffentlichte bereits schon im August 01 im Amtsblatt den Kaufantrag an
die Bayerische Landesbank, obwohl diese mit mir noch verhandelte ... Das Gelände "Modedruck"
wollte ich von der Treuhand (TLG) erwerben, wofür bereits der Notarvertrag
formuliert und der Beurkundungstermin festgesetzt war. Bedingt durch die
Kreditschädigung war dies nicht mehr möglich. Die Konzeption, die ich damals der
Treuhand vorlegte, macht sich jetzt die Stadt Penig zu Nutze.... Das im
zweiten Artikel Beschriebene
Objekt liegt in einer verkehrsungünstigen Kurve am äußersten Rand
des Marktplatzes , (also keine Lage auf dem
Marktplatz) und ist
bis auf eine 2 Zimmerwohnung komplett vermietet ( incl. 8 Ladengeschäfte und
Arztpraxen) Diese
beiden Artikel zeigen die Durchführbarkeit meiner Projekte! Es schmerzt schon,
wenn man als Initiator + Investor diese Artikel liest..... MfG
Heribert Kempen |
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