Nachdem das LG Konstanz und das OLG Karlsruhe/Außensenat Freiburg keinerlei
Versäumnisse oder Rechtsbruch im Handeln weder der Stadt Penig noch der SpK
Singen-Radolfzell hat feststellen können, wurden die Drittge-schädigten
schlicht gehindert, Berufungsklage zu erheben. Es sollte wohl ein
"Begräbnis erster Klasse" werden ...
Mit rechtsfehlerhaften, ja teilweise haarsträubenden Begründungen, die
teilweise nicht einmal bei Gericht vorgetragen worden sind, wurden die Berufungen
seitens des OLG ohne Verhandlung abgewiesen. Ein namhafter und bekannter
Staatsrechtler in Deutschland sagte nach Durchsicht des umfangreichen Aktenmaterials:
"... es drängt sich einem förmlich auf, daß in
diesem Fall eine potentielle Auftragsjustiz tätig ist..."
Da in Deutschland das Verfassungsgericht nur 2,5 % aller eingereichten Beschwerden
annimmt, empfahl man dem Drittgeschädigten, unverzüglich Klage beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg einzureichen, und zwar wegen
Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Es handelt sich um ein
Grundrecht, welches u.a. im
Grundgesetz
verankert ist. Und dann ist da noch das
Recht auf
wirksame Beschwerde, wie es in der Europäischen Menschenrechtskonvention geregelt ist.
Die badische Justiz, als auch die Ermittlungsbehörden deckten die strafbaren Handlungen
von politischen Beamten, Amtsträgern und Rechtsaufsichten. Was will man auch
erwarten, wenn sogar Staatsanwälte und beisitzende RichterInnen im beteiligten
Verfahren selbst in geschäftlicher Beziehung mit der angeschuldigten Sparkasse
stehen?
Nun hat das OLG Dresden unbestreitbar die streitauslösende Zufahrt als Hauptleistung
im Kaufvertrag anerkannt! Was will man auch mit einem Grundstück ohne Zufahrt zu
den Stellplätzen, bei dem für die Zufahrt (vergleiche Vertragsentwurf und
notariellen Kaufvertrag) auch noch extra bezahlt wurde? Damit muß sich
zukünftig auch die badische Justiz auseinandersetzen. Der Drittgeschädigte hat
nun durch das OLG Dresden quasi eine "Steilvorlage" mit dem Dresdener
OLG-Urteil und unserer bereits beim BGH anhängigen Beschwerdebegründung
erhalten. Genau so ergeht es mit den unterdrückten Beweisaufnahmen in Sachen SpK
Singen-Radolfzell.
Fazit:
"Man" hatte geglaubt, daß die HMK- bzw. Kempen-Geschichte
schnell unter den Teppich gekehrt werden könnte. Aber wie es aussieht, hatte
"man" die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Jetzt geht es erst richtig
los! Die OLG Entscheidung aus Dresden war nur der Auftakt. Es sind weitere Verfahren
schon im Gange, die wir aus verständlichen Gründen an dieser
Stelle zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlichen wollen, es aber tun werden,
sowie die Zeit reif dazu sein wird. Sinn und Zweck dieser Übungen
wird es sein, eine Beweisaufnahme in Sachen SpK Singen-Radolfzell zu erreichen.
Doch: Näheres dazu zu gegebener Zeit!
Fest steht jetzt auf jeden Fall: Die bereits ergangenen Entscheidungen aus Konstanz und
Freiburg, kommen nun auf dem "Prüfstand" des EGMR. Das einzig noch
laufende Verfahren (SpK ./. Kempen) wird später ebenfalls dieser Kontrolle
unterworfen werden.
Sollte das LG Konstanz bei seiner bisherigen "Rechtsmeinung" bleiben,
werden später die bereits ergangenen Entscheidungen unter dem Gesichtspunkt der
strafbewehrten Rechtsbeugung zu prüfen zu sein. Es wäre auch quasi nicht
gerecht gegenüber den eigentlichen Auslösern dieses Skandales, den
beteiligten Ämtern in Sachsen, wenn das Verhalten der SpK Singen-Radolfzell allein
den beteiligten sächsischen Amts- und Behördenleitern anzulasten wäre...
Der Gesamtschaden wird Jahr für Jahr durch auflaufende Zinsen um einen zweistelligen Millionenbetrag in Euro
größer. Wer hat dies dann zu verantworten? Denken Sie mal nach! Es warteten
schon einmal alle Zeugen vergeblich auf dem Gerichtsflur vor dem Saal 200 des Landgerichts in
Konstanz und wurden nicht vernommen. Viel näher konnte man bei der Konstanzer Justiz der
Wahrheitsfindung nicht sein, aber man wollte sie schlicht nicht hören...
Durch selbst herangetragene Akten von Kunden der Sparkasse, die in der Vergangenheit
ebenso durch diese Schaden erlitten hatten, ergibt sich bei Durchsicht und Vergleich
dieses Materials ein erhebliches Potential, welches derzeit von einem renommierten
Gutachter für Bankenrecht überprüft wird. Die Tragweite dieser Recherche
und der Ermittlungen kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.
Es gibt aber schon jetzt unbestreitbare schriftliche Indizien, die die Vorstellungskraft
eines ordentlichen Kaufmannes, was rechtmäßiges Handeln bei der SpK betrifft,
regelrecht sprengen, vorsichtig ausgedrückt.
Ein paar dieser "Episoden" können Sie demnächst in dem Buch
"Der Domino Effekt"
nachlesen. Das Buch wird von einem ausländischen Verlag herausgebracht und liegt
derzeit verschiedenen Fachanwälten für Presserecht zur Überprüfung
vor. Es werden die Veröffentlichungen mit den Fakten überprüft, schon um eventuellen
späteren Unterlassungsklagen vorzubeugen...
Danach beginnt eine Lesungsreihe durch die gesamte Republik, sobald der Autor gesundheitlich
dazu in der Lage sein wird. Frei nach dem Motto eines Deutschen Nachrichten-Magazins:
"Fakten, Fakten, Fakten..." Die Wahrheit kann man nicht unterdrücken...
Der Unterzeichner muß sich leider in allernächster Zeit mehrfach, zu
chirurgischen Eingriffen in stationäre Behandlung begeben. Er wird aber zum Sommer
hoffentlich soweit genesen sein, daß er auf schon jetzt exist