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Von:   Heribert Kempen
An:   poststelle@jum.bwl.de
Cc:   poststelle@im.bwl.de
Gesendet: Freitag, 16. Juli 2004 17:43
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde über die Rechtsaufsicht beim RP Freiburg und der StA Konstanz sowie über das LG Konstanz

Heribert G. Kempen
Weinbergstr. 15
78262 Gailingen a.H.
Tel. 07734 - 932 931
mobil: 0171 - 52 88 529

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Untätigkeit, in den Ermittlungen wegen deliktischen Verhaltens der SpK Singen-Radolfzell, gegenüber der Rechtsaufsicht der v.g. SpK beim RP Freiburg und der StA Konstanz

sowie Verstöße gegen die ZPO der 5. Zivilkammer beim LG Konstanz, unter Vorsitz des Richters Deppert-Kern, wie auch die in der Vergangenheit benannten. (Ist der Anwalt Täter oder Opfer ?)



Sehr geehrte Frau Justizministerin
Sehr geehrter Herr Innenminister

Sehr geehrte Damen und Herren

Den Ministerien waren die Unregelmäßigkeiten bereits im Frühjahr angezeigt worden und von beiden wurde der Vorgang an die entsprechenden Stellen zur weiteren Überprüfung weitergeleitet. Wegen des Zusammenhanges der involvierten Behörden und der späteren Amtshaftung erlaube ich mir, Sie auf nachfolgenden Sachverhalt hinzuweisen :

Die von Ihnen beauftragten Behörden versuchen, sich gegenseitig unter Einbeziehung des BAFIN mittels nichtsagender Schriftwechsel aus der Affaire zu ziehen. Das wird nicht gelingen.

Es war angezeigt worden, dass die SPK Singen-Radolfzell durch ihren Mitarbeiter (ausgebildeter Rechtsanwalt), Herrn Tobias M. Heinzelmann MaBV- und GSB-geschützte Baugelder von Kunden veruntreut hat, weiterhin eine Auffanggesellschaft damit ausgehöhlt und durch Kontenschließung zur Unzeit 5(!) Gesellschaften ruiniert hat. Diesen Vorwürfen ist bis dahin keine der Behörden nachgegangen, was bewiesen ist, weil alle im Gerichtstermin am 9.06.04 präsent gestellten Zeugen, die schon seit einem Jahr den Ermittlungsbehörden mit dem Sachverhalt über den sie zu vernehmen bekannt sind, nie vernommen wurden.

Es geht darum, dass sich die SpK Singen auf angebliche mündliche Vereinbarungen beruft, die nie statt gefunden haben konnten, weil sachliche verbindliche Tatsachen dagegen standen ! Schriftliche Beweise für ihre Behauptung konnte die SpK nicht vorlegen. Der einzige Zeuge der SpK, der Angestellte Heinzelmann log bei Gericht während seiner Zeugenaussage. Die SpK glänzt dadurch, dass sie fortgesetzt Prozeßbetrug in vier Zivilverfahren betreibt. Um endlich Klarheit für Ihre Ministerien zu verschaffen, können Sie unter dem beigefügten Link http://www.skandale-in-sachsen.de/pdf/replik_sk0407.htm die eidesstattlichen Versicherungen der Zeugen selbst nachlesen. Bitte beachten Sie, dass diese 7(!) Eidesstattlichen Versicherungen mehrheitlich von Organen der Rechtspflege sind ! Ein gerichtlich bestellter Insolvenzverwalter kann nicht zu den Sympathisanten des Unterzeichners gezählt werden, die Rechtsanwälte und Steuerberater sind an Ihrem Eid gebunden... Die ehemaligen Mitarbeiter und der Prozeßgegner Netzel haben sicherlich kein Motiv, eine falsche EV abzugeben. Soweit zum Wahrheitsgehalt der Zeugenaussagen ...

Paralell zum Hauptverfahren war eine Einstweilige Verfügung beantragt worden, die die sofortige Aussetzung der beantragten der Zwangsversteigerung seitens der SpK bis zum Ende des Hauptverfahrens bewirken sollte.

Die 5. Zivilkammer des LG Konstanz beschied am 18.06.04 in einem widerspruchslosen Beschluß:

"... dass nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme noch nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit festgestellt werden könne, ob die hier in Rede stehende SpK, für die Insolvenz der HMK Gruppe verantwortlich ist."
(Die Kammer sah wohl unbestreitbar selbst das Verhängnisvolle)

Statt die von uns bereits am 9.06.04 präsent gestellten Zeugen zu laden, um sich selbst von der hohen Wahrscheinlichkeit zu überzeugen, wird keine weitere Vernehmung bis zur Versteigerung mehr durch geführt.

Die Anwälte geben eine Gegendarstellung ab, belegen zur Glaubhaftmachung des Sachverhaltes im EV-Verfahren mittels Eidesstattlicher Versicherungen den Sachverhalt und weisen explizit auf die Gefahr der anstehenden Versteigerung und damit auf die Vergrößerung des Schadens hin!

Am 9.07.04 wurde unser Haus an die beschuldigte SpK Singen-Radolfzell selbst versteigert !

Dazu kommt, dass sich die HMK-Gruppe eindeutig in der Sanierungsphase befand, bei der eine Kontenschließung lt. höchstrichterlicher Rechtsprechung verboten ist, aber unzweifelhaft von der SPK ausgeführt wurde. Sehen Sie sich hinter beigefügten Link http://www.skandale-in-sachsen.de/frames/prot_spk.htm den Sanierungsbeschluß der SpK an! Besonders der handschriftliche Vermerk des damaligen Kreditvorstandes Manfred Bühl zeigt, dass die SpK wußte, was sie tat!

Dies alles wurde weder von der Rechtsaufsicht der SpK Singen-Radolfzell, dem RP Freiburg verfolgt, noch von der StA Konstanz ! (Kein Wunder, wenn die Beamten bzw. deren Familienangehörige Kunden der betroffenen SpK sind) Strafanzeigen wegen uneidlicher Falschaussage vor Gericht werden nicht einmal beantwortet. (Obwohl die im Link zu ersehenden EV's beigefügt waren)

Dazu paßt nun genau das Verhalten der 5. Zivilkammer. Man verschließt die Augen und läßt das Haus im Wege der Versteigerung an den Schädiger gehen. Dabei hatte der Vorsitzende im Saal während der Verhandlung vor vollem Saal geäußert: "Mir scheint, da wollte man jemanden zuerst hängen und anschließend schlachten - kein Wunder das sich der Betroffene wehrt".

Wir haben weitere fünf gleichartig gelagerte Fälle in Bearbeitung, die exakt vom gleichen Angestellten Heinzelmann der SpK deliktisch begangen wurden. In einem dieser Fälle befand ein Amtsrichter am AG Radolfzell, dass dem Geschädigten "sein Lebenswerk zerstört wurde..." Auslöser war ebenfalls die SpK Singen-Radolfzell. Sie können sich das Urteil samt Stellungnahme des Steuerberaters des Geschädigten auf unserer Homepage unter / Neue Seiten / anschauen...

Gleichzeitig können Sie die gerichtlichen Vernehmungsprotokolle einsehen und die Widersprüche des SpK-Zeugen Tobias M. Heinzelmann selbst feststellen !

Nur durch das Nichteinschreiten der Rechtsaufsichten und der Ermittlungsbehörden sind solche rechtswidrigen Machenschaften eines öffentlich-rechtlichen Geldinstitutes möglich. Sofern Ihrerseits nicht sofort eingeschritten wird, sehen wir uns gezwungen, beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin im Wege des vorläufigen Rechtschutzes (EV) die Konzession der SpK auszusetzen und einen kommissarischen Verwalter zu bestellen zu lassen. Auf Grund der Vielzahl der Fälle und der eindeutigen und unbestreitbaren Beweislage muß diesem Antrag - vorläufig - entsprochen werden. Siehe Beispiel SpK Frankfurt ... Die Vorstände der SpK Göttingen bekommen nächste Woche die Anklage der Großen Strafkammer des LG Göttingen zugestellt. Die uns vertretende Anwaltskanzlei Dr. Rainer Fuellmich ist so zu sagen geübt in der Aufdeckung deliktischer Handlungsweisen bei Geldinstituten, Behörden und Justiz.

Bitte ersparen Sie mir nichtsagende "lauwarme" Briefe, deren Inhalt nicht mal das Porto wert ist. Die Fakten habe ich klar bewiesen - sie sprechen eine eindeutige und klare Sprache. Der SpK-Angestellte Heinzelmann hat lt. EV des RA Dr. jur. Phillipp Neumann versucht, mich zumindest zu Straftaten zu nötigen - wenn nicht sogar versucht mich zu erpressen - indem er nachträglich meine Genehmigung seiner ungenehmigten Umbuchungen erzwingen wollte, als wir unser Haus im Wege der Umschuldung aus den "Klauen der SPK Singen-Radolfzell" auslösen wollten !!! Da ich nicht straffällig für die SpK werden wollte, konnte ich diese Umbuchungen der Kundengelder nicht genehmigen, sodass die Kredite gekündigt wurden, als bereits 10 (!) Monate die Konten geschlossen waren. Das Ergebnis ist, dass das Haus meiner Frau, welches ich nachweislich auslösen wollte und für das ich ein Nießbrauchrecht besaß, jetzt in den Händen des Schädigers ist ! Hier wurde der Bock zum Gärtner gemacht... Heinzelmann versuchte sogar, den Anwalt meines Prozeßgegners Netzel - Herrn RA Haid - zu einem Komplott gegen mich zu gewinnen ! Bei dem Banker Neidl von der VoBa Chemnitz versuchte Heinzelmann - gegen Belohnung ("es soll nicht zu Ihrem Nachteil sein...") eine Falschaussage zu bekommen, "weil sein Kopf auf dem Spiel stehe..."(Siehe EV des Prozeßgegners Netzel)

Sollten Sie diesem Lokal - Politfilz wirklich durchbrechen wollen, wird diesseits empfohlen, diesmal die württembergische Generalstaatsanwaltschaft zu informieren und nicht die Badische in Karlsruhe. Die Beziehungen Konstanz - Karlsruhe sind bekannt...

Ich sehe Ihrer geschätzten Stellungnahme mit Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Heribert Kempen



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