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Von:   Heribert Kempen
An:   Beatrice.Haucke@db.com
Gesendet: Freitag, 11. Juni 2004 06:58
Betreff:Verlauf der Verhandlung 9.06.04 vor dem LG Konstanz

Deutsche Bank
Kreditservices
Frau Haucke

Vorgang HMK Gruppe

Sehr geehrte Frau Haucke,

am 9.06.04 fand die erste öffentliche Verhandlung gegen die Spk. Singen-Radolfzell statt.

In der über vierstündigen Vernehmung des Angestellten und einzigen Zeugen der SpK, Herrn Tobias M. Heinzelmann, kam heraus, dass es die von der Spk behauptete, angebliche mündliche oder gar schriftliche Genehmigung zur Umbuchung der Kundengelder nicht gab! Die Spk konnnte weder eine schriftliche Genehmigung vorlegen, noch unter Beweis stellen, dass es eine mündliche gab, weil die Sachzwänge dies gar nicht zugelassen haben.

Die bisherige Beweisaufnahme hat ergeben :

  1. Es gab eine Sanierungsvereinbarung durch Beschluß der Gläubigerversammlung am 9.08.00
  2. Die Spk Singen-Radolfzell hat unstreitig und eindeutig am 22.08.00 selbst einen qualifizierten Sanierungsbeschluß gefasst.
  3. Nach diesem Beschluß durfte und konnte die Spk weder die Kreditlinien zurückfahren, noch die Konten schließen.
  4. Heinzelmann hat nachweislich in seiner Vernehmung gelogen - was allein schon durch bei Gericht bereits vorliegende, schriftliche eidesstattliche Versicherungen oder Erklärungen bewiesen ist.

Das deliktische Handeln des Leiters der Abt. Recht der SpK, Herrn Tobias M. Heinzelmann, ist bereits schon jetzt bewiesen. Die Anwälte als auch das Gericht sehen die Anwendung des § 831 BGB an!

Da die Verhandlung 11,5 Std. dauerte, will die 5. Zivilkammer unter Vorsitz des Richters Deppert-Kern zunächst die Niederschrift der Protokolle abwarten, dann intern weiter beraten, ob evtl. weitere Zeugen geladen werden. (Dies wäre für die SpK niederschmetternd, weil dann die Betrügereien des Herrn Heinzelmann dezidiert der Öffentlichkeit bekannt würden.....)

Termin zur Verkündigung einer Entscheidung ist der 23.07.04 um 9.00 Uhr.

Ich werde weiter berichten.

MfG

Heribert Kempen



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