
Gesendet: Samstag, 20. März 2004 15:23
Betreff: Berichterstattung Kempen
Es schreibt Ihnen Peter Köberle Sehr geehrter Herr Kunz, der heutige Bericht im Südkurier zwingt mich, zu den sehr ein- und blauäugigen Ansichten Ihrers Reporters Stellung zu nehmen. Aus dem Inhalt spricht sowohl der frühere Neid gegen Kempen, sowie die heutige Schadensfreude über den Niedergang seiner Firmen. Es würde Ihrem Hause gut anstehen, auch einmal über den Rand des Bodensees hinaus zu sehen und den Blick ostwärts bis nach Sachsen zu lenken. Ist das wirklich zu viel verlangt? Der deutsche Rechtsstaat - die freie Berichterstattung - Kempen - das muß man als Berichterstatter objektiv !! betrachten - als Mensch dürfen Sie es ruhig anders sehen. Die deutsche Rechtsstaatlichkeit existiert nur auf dem Papier und in den vielen Sonntagsreden der Politiker. In § 152 StPO ist der Strafverfolgungszwang bei Offizialdelikten festgeschrieben. Längst werden die ermittelnden Beamten und die Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen gegen die Staatsmacht von oben angewiesen, solche Fälle einzustellen, zu vergessen oder bis zur Verjährung zu verzögern. Es wäre traurig, wenn Kempen an diesen mafiosen Strukturen der Justiz und Politik scheitern würde. Das heißt aber noch lange nicht, daß Kempen im Unrecht ist. In § 146 GVG ist die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte festgeschrieben. Dieser § steht im direkten Widerspruch zum § 152 StPO - dem Verfolgungszwang von Offizialdelikten. Schreiber / Max Strauss in Bayern - FlowTex in Baden-Württemberg - Ladendiebstahl der PDS-Vorsitzenden in Mecklenburg-Vorpommern - in Deutschland kann es sich kaum ein Staatsanwalt mehr leisten, sich dem Recht mehr als seinem Chef verpflichtet zu fühlen. Selbst der deutsche Richterbund will im Interesse des Rechts das Gesetz ändern. Aber die Gesetze werden von den Politikern gemacht, und da beginnt dann das Problem. Ich persönlich habe es erlebt und erlebe es immer noch - die deutschen Justizbehörden schützen heute bereits wieder Mörder vor Strafverfolgung! Es gibt keine übergeordnete Stelle, die in Deutschland einen solchen Rechtsbruch ahndet. Niemand ist dafür zuständig. Die Beweise für meine Aussage finden Sie in der Dokumentation - www.beschwerdezentrum.de, die noch ergänzt wird. Freie Berichterstattung - dazu brauche ich kaum etwas zu sagen. Die Interna kennen
Sie besser. Die Kunst der Nachricht besteht im Weglassen der Informationen, die diese völlig
verändern würde. Ja, der Blickwinkel des Südkuriers im Fall Kempen ist nicht
objektiv. Fast ergibt sich für mich als Außenstehender ein Verdacht - hat es Ihr
Haus wirklich nötig, um die Gunst von Leuten zu buhlen, die sich strafbar gemacht haben?
Messen Sie wirklich mit dem gleichen Maß oder verschonen Sie die "Großkopfeten"
weil Sie auf deren Wohlwollen angewiesen sind? Haben Sie sich wirklich einmal die Mühe gemacht und einen der vielen im Osten gescheiterten
Unternehmerexistenzen über die Gründe befragt? Es war nicht immer das Unvermögen,
wie Sie es einem Herrn Kempen unterstellen. Es waren oft mafiose Strukturen, ein rot-schwarzer
Filz, der sich einige Jahre nach der Wende über das aufkeimende Pflänzchen Wirtschaftswachstum
legte und der heute weite Bereiche des politischen und wirtschaftlichen Lebens überzieht.
Das verschwundene SED-Vermögen, die oftmals kriminellen Machenschaften der Treuhand haben
Abhängigkeiten geschaffen, die längst nicht mehr in eine Demokratie passen. Ohne jegliches
Risiko einer Bestrafung decken die Justizbehörden dieses undemokratische und kriminelle Treiben.
Die eine Gruppe kassiert, die andere wartet auf die nächste Beförderung.
In den nächsten Folgen wird der Bericht über mich im Internet mit einigen der vielen Rechtsbrüche in Sachsen ergänzt. In einer weiteren Folge finden Sie dann Schreiben des Bundespräsidalamtes, des Bundeskanzleramts und vielen anderen. Die Generalbundesanwaltschaft schrieb mir sogar: "weitere Briefe in der Angelegenheit werde ich nicht mehr beantworten." Niemand ist für das Recht zuständig, selbst wenn gegen Mörder nicht ermittelt wird. Recherchieren Sie genau - Sie werden auf viele Mißstände stoßen und vielleicht sogar erkennen, daß auch Kempen in Sachsen mit mafiosen Strukturen kollidierte. Wenn die KSK Singen in dieser Situation nicht rechtmäßig gehandelt hat, so sind die schlimmen Folgen nicht das alleinige Problem von Kempen. Warum hat die KSK ihren Fehler nicht korrigiert, sondern diesen durch weiteres strafrechtliches Verhalten zu vertuschen versucht? Das ist nicht der Fehler von Kempen, sondern ganz offensichtlich ein nicht mehr vom Gesetz gedeckter Fehler der KSK. Denken Sie darüber nach! Ihr nächster Bericht müßte anders ausfallen. Mit freundlichem Gruß |
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