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Pressedossier, aktualisiert und bearbeitet (25.02.03-10.00 Uhr)
Nolle: Eine leider wahre
Geschichte über mafiose CDU-Amigos in Sachsen. 23
Fälle von Betrug, Rechtsbeugung, Untreue und Vorteilsnahme im
Landkreis Mittweida Über Seilschaften: Vom Bürgermeister, über einen Landrat, dem
Regierungspräsidenten bis zum Innenstaatssekretär unter Mitwirken einer
Sparkasse und einer Fernsehanstalt, alles unter der Regie und mit
vollständiger Kenntnis des Innenministers und des Ministerpräsidenten. Über ein Schweigekartell, das alles weiß, totschweigen und beerdigen
will und sich gegenseitig beaufsichtigt und kontrolliert. Biedermänner, für die das Schicksal der Betroffenen keine Rolle
spielt - und nur die Spitze des Eisberges der Staatspartei CDU ...
Inhalt und Orientierung
Ein ehrenwerter Landrat Durch Veröffentlichungen in der Lokalpresse im Zusammenhang mit dem
Peniger Bauskandal, und der Akteure Bürgermeister Eulenberger und Landrat
Schramm, in dem mittlerweile die Stadt Penig und das Landratsamt Mittweida
die tatsächlichen Abläufe beim Eintrag von Grunddienstbarkeiten eingeräumt
haben, nachdem sie in mehreren Instanzen falsch vorgetragen haben, meldeten
sich inzwischen sechs weitere Geschädigte des Landrates Schramm. Die geschädigten Unternehmer und Investoren können aus den eigenen
Akten eine Kette von Rechtsbrüchen und Betrug beteiligter Behörden belegen. Dreh- und Angelpunkt dieser Skandale ist der Landrat des Kreises
Mittweida, Andreas Schramm (CDU). Die Vorwürfe: Dienstaufsichtsbeschwerden
werden nicht verfolgt oder nicht bearbeitet und rechtsfehlerhaftes
Verwaltungshandeln wird über alle Stufen der Rechtsaufsicht gedeckt.
Innerhalb der Kette, Bürgermeister, CDU-Landrat, CDU-Regierungspräsident,
CDU-Innenstaatssekretär, CDU-Innenminister und den CDU-Ministerpräsidenten
Georg Milbradt sind alle durch zahlreiche Eingaben umfänglich informiert.
Sie wissen alle bescheid und kontrollieren sich gegenseitig. Ergebnis dieser
Kontrolle: Vertuschen, Totschweigen und Zermürbung der Petenten.
Eine
Sparkasse, die mitmischt Die Sparkasse Mittweida soll kräftig bei den Amigo-Geschäften
mitgemischt haben. Schramm soll seine Position, als
Verwaltungsrats-Vorsitzender der Sparkasse Mittweida, unter Mithilfe von
Mitgliedern "seines" dortigen Vorstandes, genutzt haben, um seine Gegner in
Not zu bringen. Eine Vielzahl rechtswidriger Handlungen wurden so bei der
beabsichtigten und dann durchgeführten Fusion der Sparkassen im Kreis
Mittweida bekannt und Schramm zugeschrieben. Schramm wurde damals sogar vom
Bundesamt für das Kreditwesen wegen seines "autoritären Führungsstiles"
gemahnt und darauf hingewiesen, "dass die Geschäfte der Sparkasse allein vom
Vorstand geführt werden und der Verwaltungsrat ausschließlich
Kontrollfunktionen hat". Selbst der Generalstaatsanwalt von Sachsen stellte kürzlich fest, daß
die Sparkasse Mittweida ein falsches Gutachten zu einer Wertpapierbilanz
anfertigte und diese Fälschung dann bei Gericht vorlegte. Es ging dabei um
Versorgungsansprüche des Ex-Sparkassendirektors Fischer. Allerdings wollte
der Generalstaatsanwalt sich in diesem Fall nicht der Mühe unterziehen, zu
ermitteln, wer aus der Sparkasse Mittweida diesen vermuteten Prozessbetrug
begangen hatte, indem er den eigenen Prozessvertreter RA Radke täuschte und
eine unrichtige Niederschrift einer Kreditsonderprüfung vor Gericht
vorlegte. Dieses objektiv falsche Dokument vom 21.10.99 trägt die Unterschrift
des Sparkassenrevisors Wegner, des Vorstandsvorsitzenden Koesfeld, der
stellvertretnden Vors. Römer und den Vorstandsmitgliedern Herrn Braun sowie
Frau Gerstenberger, Leiterin Kreditabteilung, alles unter der bewährten
Ägide vom Landrat und Sparkassenverwaltungsratsvorsitzenden Schramm. Welchen
guten Leumund kann eine Bank für sich reklamieren, die es nötig hat, vor
Gericht gefälschte Wertpapierbilanzen vorzulegen. Welche Qualifikation hat
der Vorstand einer Bank, der nicht in der Lage ist, ein Wertpapiergeschäft
korrekt nachzurechnen. Im zeitlichen Zusammenhang der Sparkassenfusion, Mitte der 90er,
mußte, nach einer beispiellosen, unglaublichen Räuberpistole, der ehemalige
Vorstandsvorsitzende Kurt Fischer sein Amt räumen und veschwand (schuldig
oder unschuldig) erstmal im Knast. Nun sprangen Fischers enge und vertraute
Mitarbeiter über Schramms Klinge und der Weg war freigeräumt für den
skrupelosen Aufstieg des Ehrenmannes Schramm. (Die irre Entführungsstory von
Landrat und Sparkassendirektor, bei der mehr Fragen übrig als beantwortet
blieben, ging damals durch die Presse. Der einzige Belastungszeuge war ein
Stasi-Spitzel und der handelnde Staatsanwalt nicht IM sondern ein
geständiger Mitarbeiter des MfS, (beide spezialisiert auf
Persönlichkeitsvernichtung) Die "Schrammbetroffenen" haben sich jetzt zusammengetan und ihre Akten
gekreuzt. Damals war manches der Motive unklar. Jeder Betroffene dachte, er
wäre es nur alleine. Jetzt wird das Bild klarer. Der Landrat war schon einmal wegen seiner unzulässigen Einflußnahmen
auf Bankgeschäfte, durch das Bundesaufsichtsamt abgemahnt worden. Inzwischen
wurde Strafanzeige wegen Betruges und Untreue usw. in sechs Fällen gegen den
Vorstand der Sparkasse gestellt. Ein Verfahren wegen Prozessbetrug ist auf
dem Wege. Bei allen im Folgenden aufgeführten Fällen ist rechts- und
fachaufsichtlich Landrat Schramm verantwortlich oder beteiligt. Einige
Verträge tragen sogar seine persönliche Unterschrift.
Ein Fernsehsender und ein CDU Land- und Rundfunkrat
Wie brisant und gefährlich diese Geschichten im Landkeis werden
können, zeigt die Information, daß Landrat Schramm, gleichzeitig auch
Rundfunkrat im MDR, daran mitgewirkt haben soll, den Journalisten Christoph
Lötsch aus dem MDR zu verbannen, so wird jedenfalls in der Freie Presse
Chemnitz am 6.9.02 vermutet.
Ob der Sender vor dem einflußreichen CDU-Ehrenmann Schramm einknickt
und in vorauseilendem Gehorsam beidreht oder, wie Jacoby mit den Worten "wir
wollen die Geschichte weitermachen " bekräftigte, an den Skandalen im
Landkreis Mittweida dranbleibt, wird man sehen. Inzwischen hat der Bund der
Steuerzahler den Fall Kempen in sein jährliches
Schwarzbuch aufgenommen und
Strafanzeige gegen Bgm Glöß und gegen Unbekannt gestellt, nicht ohne
anzumerken, daß die offensichtliche rechtsaufsichtliche Untätigkeit vom
Landrat Schramm, also der Verzicht zur Ahndung der durch die Rechnungsprüfer
festgestellten Verstöße den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt
erfüllen könnten, ein eindeutiger Hinweis für die Staatsanwaltschaft auch
hier zu ermitteln. Die folgenden brisanten, inkriminierten 33 Fragen des Reporters
Christoph Lötsch, die er Landrat Dr. Andreas Schramm übermittelte sind immer
noch unbeantwortet und scheinen auch unbeantwortet zu bleiben: 1. Warum verschleppt das
Landratsamt die Genehmigung für die Anlage der Gum Tec in Arnsdorf?
Ein Petitionsausschuss, der am Nasenring herumgeführt wird Von zwei Geschädigten wurden Petitionen im sächs. Landtag eingereicht.
Dort verschwinden belastende Aktenstücke "auf dem Weg zum Ministerium", das
Innenministerium verweigert die Offenlegung und Nachforschung aller
Tatbestände, Schriftsätze an Innenminister und Ministerpräsident (beide CDU)
werden nicht beantwortet. Die Petitionen werden von der
CDU-Mehrheitsfraktion in verfassungswidriger Weise verschleppt, seit Monaten
ein Schleiertanz um die auf der Hand liegenden Tatsachen. Die Geschädigten werden öffentlich, vor Journalisten, verhöhnt. Die
Willkür ist unbeschreiblich, die mafiose Energie dieser Seilschaften ist
nicht zu überbieten. Ihre Rechtsbrüche haben schon einige hundert
Arbeitsplätze in Sachsen gekostet, und Schadenersatzansprüche in
dreistelliger Millionenhöhe verursacht.
Ein
ehrenwerter Bürgermeister mit MfS-Vergangenheit oder: Die plötzliche
Erfindung eines Gold- und Dukatenesels zur wundersamen Geldvermehrung
durch öffentliche Kassen
Hauptberuflich ist er Bürgermeister der Gemeinde Rossau, nebenberuflich ist Herr Glöß
Bürgermeister von Hainichen, Kreis Mittweida. Er sollte 1995 wegen seiner MfS
Vergangenheit von seinem Amt enthoben werden. Mit einem 21-seitigen Urteil bestätigte das
Verwaltungsgericht Chemnitz:
Doch - urteilen Sie selbst:
1.
Fall: Geschäftsführung ohne Genehmigung Bürgermeister Glöß war seit 1992 (bis Ende 98) als Geschäftsführender
Gesellschafter einer Bauträger-GmbH tätig. Bei dieser Tätigkeit handelt es
sich um eine nach § 82 Abs. 1 Sächs.BG i.V.m. sächsNTVO
genehmigungspflichtige Nebentätigkeit. Für diese Nebentätigkeit wurde zu
keiner Zeit eine Genehmigung beantragt oder erteilt. Dieser verkaufte er u.a. Grundstücke der Gemeinde - quasi in
Personalunion - Die Bauträgergesellschaft wurde dann mit den Grundstücken -
als Gesellschaftsvermögen- an eine neugegründete Gesellschaft zum Preise von
15 Mio DM verkauft. Die Gesellschafter waren immer gleich! So machte jeder
Gesellschafter einen Erlös von 2,5 Mio DM, nur die Gemeinde nicht! Und der
Bürgermeister verübte bei diesem Geschäft Untreue gegenüber seiner Gemeinde
in Höhe von über 1o Mio. (Die Gemeinde hätte dies auch in eigener Regie
machen können.) Beweise:
2.
Fall Überall findet sich auch ein ehrenwerter Notar Das Bauträger-Geschäft versprach so lukrativ zu werden, daß sich ein
westdeutscher Notar und seine Frau aus Soest, jeder persönlich, als
Gesellschafter beteiligten. Oder handelte der Notar als Treuhänder für eine
ungenannt bleibende Person? Selbst die Zahlungsströme sind jahrelang über
ein Firmengeschäftskonto der Indu-Park Rossau, c.o. Notar Cramer Commerzbank
Soest, geflossen und immer mit Scheckbelastungen über runde Beträge - soweit
das nachvollziehbar ist. Beweise:
3.
Fall Ein Notar, der in die eigene Gesellschaftertasche beurkundet Dieser Notar, von Anfang an Mitgesellschafter der Indu-Park und der
GEV GmbH, beurkundete mehrfach auch persönlich für Gesellschaften, in denen er
selber Gesellschafter war. Er ließ auch andere Kollegen seines Notariats
(seinen "Koll.") in eigener Sache beurkunden. Die letzte Beurkundung stammt
von 1998 als das strenge Selbstbeurkundungsverbot bereits lange galt !!! Die
Notarkammer mag die Fälle prüfen. Siehe auch Firmenkonto Indu-Park GmbH bei
Cramer !!! Beweise:
4.
Fall: Ausfallbürgschaften des Landrates ohne Zweckbestimmung Die Gesellschafter beschlossen, ein Gewerbegebiet aus den Grundstücken der gemeinde Rossau zur "Verbesserung der Infrastruktur" zu realisieren. Die Erschließungskosten wurden auf die späteren anteiligen Grundstückseigentümern umgelegt. Das Gewerbegebiet wurde leider nicht flächenmäßig voll vermarktet, so daß die Gesellschaft Liquiditätsprobleme bekam. Die Gemeide Rossau in Person des Bürgermeisters Glöß übernahm für die Indu-Park Rossau GmbH, in der er selber Gesellschafter/Geschäftsführer war, Ausfallbürgschaften in Höhe von 4.150.000 DM. Und - kein Problem! Landrat und Landratsamt halfen mehrfach rechtsaufsichtlich mit der Genehmigung von Ausfallbürgschaften und das auch noch ohne Zweckbestimmung aus! Beweise:
5.
Fall: Ausfallbürgschaft unterschreibt nur Amtsleiter Ausfallbürgschaften werden nur vom Amtsleiter unterschrieben, müssten aber vom Landrat selbst unterschrieben sein. Beweise:
6.
Fall: Privatkredite für "arme Gesellschafter" Die Gesellschaft behauptet der Gemeinde und dem Kreis gegenüber,
Liquiditätsprobleme um Ausfallbürgschaften in mehreren Millionen Höhe zu
erlangen. Wenn das Geld dann floß, gab diese Bauträger-Gesellschaft dieses
Geld intern weiter an ihre Gesellschafter als "Gesellschafter-Kredite". Beweise:
7.
Fall: Privatzahlung für eine Ehefrau Mit dem 11.3.92 erhält Brigitte Glöß, die Ehefrau des Bürgermeisters
Glöß, vom Geschäftskonto des Rechtsanwaltes und Notars Volker Cramer DM
1.420,00. Frau Glöß ist auch - ganz zufällig - bei der Indu-Park GmbH
angestellt und erhält laut Lohnkonten von 1992 bis 1994 insgesamt Brutto DM
79690 DM von Geschäftsführer, Ehemann und Bürgermeister Glöß. Beweise:
8.
Fall Tantiemen für den armen Bürgermeister Bürgermeister Glöß erhält für seine verdienstvolle Arbeit als Geschäftsführer/Gesellschafter ein Gehalt von 33.000 DM (laut Gehaltsabrechung der Indu-Park GmbH vom Mai 1993!) Der Betrag wird als Tantieme bezeichnet und ergibt einen Nettobetrag von DM 23.445. (Eine Gegenleistung von Glöß ist aus den Geschäftsunterlagen nicht ersichtlich.) Lohn- und Kirchensteuer, in Höhe von 10.249,77 DM, werden nach Ankündigung der Vollstreckung durch das Finanzamt Mittweida mit Scheckzahlung über das Firmenkonto des Notars bei der Commerzbank Iserlohn am 19.8.93 abgebucht. Beweise:
9.
Fall: Umbuchstabiert - aus Hotel wurde Bordell Der
Fall 9a: "Die Finanzierung eines Hotels" Über 3.000.000 DM Kredite der Indu-Park- GmbH landeten in einer
Grundstücks-Hotelgesellschaft, die zwei ehem. Gesellschafter der Indu-Park
Rossau GmbH und die Ehefrau des Notars, als GbR betreiben. Bis heute nicht
getilgte und verzinste Darlehensverträge lassen auf wundersame Weise von der
Indu-Park Rossau GmbH, die durch Ausfallbürgschaften des Kreises gestützt
werden, an die Gesellschafter der Hotel GbR über 3 Millionen DM fließen. So
wurde durch die Indu-Park Rossau GmbH die GbR und der Bau des Hotels
finanziert, Ausfallbürgschaften des Landkreises (teilweise ohne
Zweckbestimmung) hatten auf wundersame Weise die Geldströme zur GbR
fließenlassen. Der
Fall 9b: "Stichwort Swingerclub und Bordell" Stichwort Bordell, siehe auch Quittung "ein lustiger
Bordellbesuch" unter (Punkt 12) zitieren wir den Soester Anzeiger vom
26.08.1995:
Das Strafverfahren, zu dem Rechtsanwalt Cramer damals nichts von einer
Ladung wissen wollte und auch nicht wußte, ob sich die Immobilie in der das
Bordell betrieben wurde in seinem Besitz befand, fand tatsächlich statt und
kam zu dem Schluß, dass sich Rechtsanwalt Cramer im Sinne der Anklage nicht
strafbar gemacht habe. Die Kosten des gesamten Verfahrens soll der Staat
getragen haben. Vieleicht weiß ja der Ehrenmann Cramer bis heute nicht, ob
die betreffende damals so fidele Immobilie sich in seinem Besitz befindet
oder nicht, man kann ja schließlich auch als Notar mal den Überblick
verlieren ... Beweise:
10. Fall:
Für 600.000 DM Luxus-Porsche nach Geldfluß durch Landrats-Bürgschaften Die Gesellschafter - einschließlich Bürgermeister -
genehmigten sich
mehrere Luxusfahrzeuge wie Porsche, Geländewagen usw. So wurde ein Toyota
"Camry" von der Autovermietung "Sputnik" an die Indu-Park GmbH unter dem 19.3.91
zum Preis von DM 20.250 verkauft. Bürgermeister Glöß soll diesen Wagen
gefahren haben. Indu-Park Gesellschafter Ball ist Geschäftführer der Sputnik
Autovermietung und vermietet an die Indu-Park GmbH, an Glöß und andere. Für
diverse Porsche Cabriolets und andere Luxusfahrzeuge liegen
Belege/Rechnungen in Höhe von 700.000 DM vor !!! Das alles vom Geld der
Ausfallbürgschaften. Und das Landratsamt spuckt immer neue Bürgschaften aus. Beweise:
11.
Fall: Die Ehefrau des Bürgermeisters bekommt ein Auto Selbst die Ehefrau des Bürgermeisters kommt weiterhin nicht zu kurz , - sie bekam einen Pkw Ford Fiesta HC-N860. Abgewickelt über das Konto der Indu-Park GmbH c. o. Notar Cramer, Volksbank Iserlohn zum Preis von 23.500 DM und verkauft vom Gesellschafter Ball (Sputnik Autovermietung Ball). Drei Wochen nach der großzügigen Autospende an Frau Glöß rubelt diese den Wagen wieder zu Bargeld um. Beweise:
12.
Fall: Ein lustiger Bordellbesuch auf Geschäftskosten Solch ein reges Geschäftsleben ist schließlich anstrengend. So gab
Betriebsausflüge, die standesgemäß ins "eigene" Bordell führten. So finden
sich Belege des Club Privé, eine Quittung vom 12.10.93 über DM 1.636 weist
einen gemeinsamen Bordellbesuch der Gesellschafter Josef Ball, Horst Glöß,
Joachim Westerhoff sowie Thomas Wölbers. Die Puff-Quittung weist sie als
Gemeindratsmitglieder von Rossau aus. Beweise:
13.
Fall: Ein gefördertes Regenrückhaltebecken mutiert zur Wasserskianlage Nun finden sich in den Unterlagen der Bauträger-Gesellschaft auch drei
Abschlagsrechnungen (Ausgangsrechnungen) aus den Jahren 96/97 über
Erdarbeiten für ein Regenrückhaltebecken ca. 1,7 Mio DM, wobei es keinerlei
Eingangsrechnungen für diese Arbeiten zu diesem Zeitraum gab. Seit 1994
heißt das sogenannte Regenrückhaltebecken jedoch Wasserskianlage - die nie
genehmigt wurde. Die "Erdarbeiten" wurden von der Firma "Sputnik Landschaftsbau" des
Gesellschafters Ball noch in 1997 von Ball auf dem Kopfbogen von Sputnik
berechnet obwohl diese Firma schon in 1996 Insolvenz anmeldete. In diese
Wasserskianlage sind unter dem Titel Regenrückhaltebecken Millionen DM an
Fördermitteln geflossen. Übrigens - die Wasserskianlage ist bis heute nicht
genehmigt! (seit 1994 nicht!) Bezahlt wurden dafür Fördermittel durch Geldanweisung aus dem
Finanzministerium über das Regierungspräsidium Chemnitz. Es gibt bis heute
kein Regenrückhaltebecken, denn das müsste immer leer sein, wenn es
funktionieren soll. Es gibt aber eine "Wasserskianlage seit 1994".
Verwendungsnachweise für die Fördermittel sind offensichtlich nicht
vorhanden oder nie geprüft worden. Die Orignalrechungen für das Objekt
sollen beim RP Chemnitz nicht vorliegen. Bittere Ironie der Geschichte: In Rossau sind am 12.8.02 durch
Ablassen des voll gefüllten sogenannten Wasserskianlage/Regenrückhaltebecken
(aus Angst vor einem Dammbruch) - weil es als Wasserskianlage eben nie leer
war, sondern voll - dutzende privater Keller abgesoffen und ein
Flutschaden entstanden, für die die Gemeinde Wiederaufbau-Geld in Höhe von
495.878 EUR erhält. (nachzulesen im Amtsblatt der Gemeinde vom 4.9.02 sowie
Freie Presse vom 26.9.02 (Nichts ist kurios genug, es findet sich auch mit Datum vom 22.8.93
eine Rechnung der Firma Sputnik: "Erdarbeiten für Flugplatz" !!!!) Beweise:
14.
Fall: Ein Asylantenheim für 59 Personen wird mit 110 Personen abgerechnet Am 7.2.97 erteilt das Landratsamt die Baugenehmigung für die
Nutzungsänderung eines Bürogebäudes in ein Asylbewerberheim der Bauträger
Gesellschaft GEV GmbH. Festgelegt werden laut sächs. Mindestanforderungen
von 4,5 qm je Person für die 2 Etagen des Gebäudes eine Unterbringung bis zu
69 Asylanten. Laut tatsächlicher qm hätten jedoch nur 59 Personen
untergebracht werden dürfen. Die GEV GmbH berechnet noch am 29.1.99 an das
Landratsamt/Ausländerbehörde Betreiberkosten in Höhe von 34.233,92 DM für
Januar 99. Das sind 9,86 DM x 31 Tage x 112 Betten !!! Baugenehmigung ist fehlerhaft erteilt für 69 Personen, nach
Mindestanforderung dürften es nur 59 Personen sein, tatsächlich abgerechnet
wurden aber 110 !!! Personen! Im ersten Betreibervertrag standen sogar 119
Personen drin. So sollten sich 50 Personen eine Toilette teilen ??? Die Hotel Rossau GmbH, eine gesellschafteridentische, verbundene
Gesellschaft der GEV GmbH übernimmt zum 1.8.2000 den Betrieb des
Asylantenheimes. Sie zahlt dafür an die GEV 10.000 DM Miete monatlich und
erhält dafür von der Ausländerbehörde des Kreises monatlich ca. 34.000 DM
Betreiberkosten (bei 110 abgerechneten Asylanten). Das Heim wurde am 1.3.01
geschlossen, letzter Betreiber die Hotel Rossau GmbH. Landrat Schramms Unterschrift
findet sich auf dem Betreibervertrag vom
23.7.98. Auch danach sind für das Heim 112 Betten pro Monat abgerechnet
worden. Beweise:
15.
Fall: Finanzprüfung beim Bürgermeister „Es kostet Ihren und meinen Kopf“ Als die Finanzprüfung des Landratsamtes im Rathaus beim Bürgermeister
Glöß war, der für die Gemeinde Gesellschafter in der Indu-Park Rossau GmbH
und der GEV GmbH sowie Geschäftsführer eben dort war, schrieb dieser
Bürgermeister einem Gesellschafter auf dem Kopfbogen der Gemeinde zum
Finanzbericht:
Beweise:
16.
Fall: Bürgermeister Glöß lässt Zeitungsredakteur drohen Glöß weist seine Gesellschafter schriflich an,
einem Redakteur der Freien Presse bei Recherchen zum gesellschaftseigenem Nachtlokal die Antwort
zu geben: Beweise:
17.
Fall: Hotelwegweiser - eine Amtshandlung mit privatem Hintergrund Bürgermeister Glöß aus Rossau ließ 1995 über die Straßenmeisterei
Mittweida einen Hotelwegweiser "Europäischer Hof" und "Hotel Deutsches Haus
Mittweida" an der S 201 Nähe Rossau wegen nicht erteilter Genehmigung
entfernen. Vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz trägt der von der Gemeinde
Rossau beauftragte Rechtsanwalt Cramer aus Soest - einer der
Mitgesellschafter von Glöß!! - vor, die Behauptung, Bürgermeister Glöß sei
selber wirtschaftlich am Hotel Rossau GbR beteiligt, sei frei erfunden. Tatsächlich jedoch ist Cramers Ehefrau Mitgesellschafterin der
Hotel Rossau GbR, wie auch zwei weitere Mitgesellschafter von Notar Cramer aus der
Indu-Park und GEV GmbH. Diese GbR ist über diverse Verträge und mehrere
Darlehensverträge über ca. 1,7 Mio DM mit der Indu-Park GmbH eng
wirtschaftlich verbunden, das wußte Cramer aus selbst beurkundeten
Verträgen. Die Indu-Park GmbH hat die GbR finanziert, in der waren
Rechtsanwalt und Notar Cramer selbst Gesellschafter und Bürgermeister Glöß
sogar(zu der Zeit) Geschäftsführer und Gesellschafter (für die Gemeinde
Rossau.) Cramers Vortrag, damals, am 10.10.1995, die von der Klägerin
behauptete wirtschaftliche Beteiligung von Glöß sei frei erfunden, bezog
sich exakt auf das Wort "Beteiligung" und nicht auf eine wirtschaftliche
"Verflechtung" oder "Verbindung" von Glöß, ein kleiner - aber feiner
Unterschied... Tatsächlich war Glöß damals nachweislich mit der Hotel Rossau GbR
wirtschaftlich verbunden und hat damit im eigenem wirtschaftlichem Interesse
bei der Entfernung des Hotelwegweisers gehandelt und das wußte Cramer. Dass,
was heute durch Dokumente belegt werden kann, konnte damals beim Prozess
nicht vorgelegt werden. Der Prozess ging verloren für das Deutschen Haus Mittweida, ob dies
auch der Fall gewesen wäre, hätte das Gericht von der engen wirtschaftlichen
Verbindung des Bürgermeister Glöß und seinem damaligen wirtschaftlichen
Eigeninteresse erfahren, ist mehr als fraglich. Pikanterweise wurde dann anstelle des abmontierten Hotelwegweisers
Deutsches Haus Mittweida der Wegweiser des mit Glöß und Cramer
wirtschaftlich verbundenen Unternehmens Hotel Rossau GbR, also für die
Konkurrenz, errichtet! Beweise:
18.
Fall: Heribert und Marion Kempen (Peniger Bauskandal) Eine Bauunternehmensgruppe aus Gailingen investierte in den 90er
Jahren in sieben Immobilienobjekte in der sächsischen Kleinstadt Penig,
Landkreis Mittweida. Die Gruppe erwarb weitere acht Objekte, um im Zentrum
der Stadt ein Einkaufscenter zu errichten. Ein Streit über einige Zentimeter Wegerecht wurden nun der
Unternehmensgruppe und der Stadt Penig zum Verhängnis. Neben dem
Einkaufcenter sollte ein altes Bauerngut zu einer Wohneigentumsanlage
umgebaut werden. Die notwendige Zufahrt zum Grundstück war nach Ansicht des
Investors nicht breit genug und die von der Stadt beigebrachte Baulast
rechtlich nicht abgesichert. Besagtes Nachbargrundstück gehört mehreren
Eigentümern, von denen jedoch nur einer seine Zustimmung erteilt hat. Statt
nach einer unbürokratischen und dauerhaften Lösung z.B. in Form der
Bestellung einer Grunddienstbarkeit zu suchen, beließ es die Stadt bei
ihrer Auffassung, sie habe die vertraglichen Bedingungen erfüllt und der
Kaufpreis sei fällig. Der Investor wandte sich zur Lösung dieser strittigen
Frage an die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Mittweida, das
Regierungspräsidium Chemnitz sowie an verschiedene Ministerien. Dort
verharrte man und sah keinen Handlungsbedarf. Die Stadt tat ihr übriges durch weiteres unprofessionelles Verhalten,
indem die Unternehmensgruppe öffentlich angegriffen wurde. Obwohl für das
Bauernhofgeschäft eine Bankbürgschaft hinterlegt war und diese von der Stadt
auch abgerufen wurde, soll der Bürgermeister Thomas Eulenberger (CDU)
erklärt haben, der Investor besitze keine ladungsfähige Anschrift und sei
komplett verhandlungsunfähig. Notwendige Kredite zum Weiterbau sollen
daraufhin von den Gläubigerbanken verwehrt worden sein. Im nachfolgenden
Rechtsstreit gingen nicht nur das Bauerngut-Projekt samt weiterer
Bauvorhaben den Bach runter, sondern auch die Investorengruppe pleite. Seit Monaten beschäftigt sich der Petitionsausschuss im Sächsischen
Landtag mit diesem Vorgang. Vorab ist zu vernehmen, dass die beteiligten
Behörden, insbesondere die Stadt Penig, dem Grundsatz einer bürgernahen
Verwaltung in keinster Weise gerecht wurden. Die Aufsichtsbehörden hätten
fachaufsichtlich die Herstellung rechtmäßiger Zustände bei der Bestellung
von Baulasten im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Grundstückes anmahnen
können. Fazit: Die Behörden verharrten in Untätigkeit. Durch deren Fehler
können dem Freistaat Schadenersatzzahlungen in zweistelliger Millionenhöhe
ins Haus stehen. Um Zentimeter geht es nun nicht mehr. Der simpelste Weg aus
dem Dilemma scheint zwar der zu sein, dem Investor das Wegerecht so
einzuräumen, wie er es zum Bau seiner Wohnanlage benötigt. Dieser lehnt
jedoch ab:
Anhang: Die Kreisbehörde Mittweida, vertreten durch ihr Baurechtsamt,
trug am 3.01.00 Baulasten für Wegerechte und Abstandsflächen für Kempen ein,
ohne die VwV des § 80 der sächsBO zu berücksichtigen. Sie teilt selbst
schriftlich am 21.06.01 mit, sie habe angenommen die Stadtverwaltung Penig
habe die Unterschrift der Bestellerin, Frau Martin, in der Stadtverwaltung
entgegen genommen, und dabei die Vollmachten der Miterben geprüft.
Die Stadt Penig, Bürgermeister Eulenberger, teilt am 2.08.02 im
Schriftsatz an das LG Chemnitz mit, nicht sie, sondern die
Bauaufsichtsbehörde im LRA habe die Überprüfung bei der Bestellung
vorgenommen. Damit steht fest, es sind Baulasten eingetragen worden, die
mangels Genehmigung der Eigentümer, rechtsunwirksam sind. Beweise:
19.
Fall: Josef Stör, ein Investor für ein Altenheim wird gelinkt Der
Architekt Josef Stöhr , bekommt per Option von der Stadt Penig ein Grundstück
zum Bau eines Altenpflegeheimes im Zentrum von Penig versprochen. Er muß drei
Auflagen erfüllen: 1
Baugenehmigung 2
Finanzierungsbestätigung zur Durchführung der Baumaßnahme 3
Betreibervertrag mit Betreibungsgesellschaft Stöhr
erfüllt alle Auflagen, doch der Bürgermeister Eulenberger empfängt plötzlich
ohne erkennbaren Grund , den Investor Stöhr nicht mehr. Durch den Anwalt des
Grundstücksnachbarn
erfährt sein Anwalt Herr Ra. Krause, daß der Angrenzer eine Papierfabrik ist. Dieser hat
mit der Stadt Penig 1992 einen sogenannten. „Dezibelvertrag“ geschlossen, der ihm
erlaubt, 360 Tage im Jahr in drei Schichten täglich mit 75 Phon Lautstärke zu
produzieren! (wenn ein Phantomjäger in 50 m Höhe über das Haus fliegt) Aus diesem
Grund reicht der Angrenzer fristgemäß einen Widerspruch gegen die
Baugenehmigung ein. Mit Recht, er hatte Sorge vor späteren
Schallschutzmaßnahmen. Dieser
Widerruf wird von der Kreisbehörde dem Bauherrn Stöhr unterschlagen !
Die
Sparkasse klagt erfolgreich Schadenersatz wegen eines bereitgestellten Kredites
von 10 Mio DM ein. Klagesumme : 120.000 DM! Herr Stöhr sieht sich alleine und zahlt im Vergleich... Beweise:
20.
Fall: Familie Lange kauft ein Grundstück von der Treuhand TLG und verliert Fam. Udo
und Manuela Lange, Penig wollten von der TLG Treuhandliegenschaftsgesellschaft
mbH , Niederlassung Sachsen, Zweigstelle Chemnitz ein renovierungsbedürftiges
Gebäude, gelegen Flinschstraße 36 in 09322 Penig, käuflich erwerben. Die TLG
erfuhr keinerlei Bedenken zum Weiterverkauf durch die Stadt. Es wurde ein
notarieller Kaufvertrag geschlossen. Dieser Vertrag wurde dann anschließend von
der Stadtverwaltung nicht genehmigt . Die Eheleute Lange gehen gegen diese Entscheidung der Stadt in Widerspruch an die zuständige Kreisverwaltung. Im Ablehnungsbescheid der Kreisbehörde des LRA Mittweida steht, daß man sich auf die Aussage des Mitarbeiters der Sparkasse Mittweida, Herrn Hungershöfer, beruft, daß die Familie Lange lediglich 150.000 DM Kredit bekommt, und Herr Lange die Sanierung in Eigenleistung selbst vornimmt - und deswegen die Komplettsanierung nicht auf einmal durchführt. So steht es im Ablehnungsbescheid. Anscheinend gilt weder Datenschutz noch Bankgeheimnis zwischen den Beschuldigten. Beweise:
21.
Fall: Bauträger Graindel Der
Bauträger Graindel beabsichtigt, in Berlin eine Bauträger Maßnahme durch zu
ziehen. Der damalige Vorstandvorsitzende Kurt Fischer und seine Stellvertreterin
Frau Raute, fahren nach Berlin, um sich
selbst kundig zu machen. Er bekommt eine Anschubfinanzierung. Im
darauffolgenden Frühjahr bekommt er nochmal eine weitere Finanzierung in Höhe
von 1 Mio DM, die befristet ist, weil dann durch eine Gesamtfinanzierung
abgelöst werden soll.
Die
Sparkasse verklagt den Bauträger Herrn Graindel vor dem LG München und dem OLG
München. Dort verliert er, weil er die Absprachen nicht nachweisen konnte.
Denn der Sparkassenvorstand hatte
zwischenzeitlich gewechselt, und nun ist ein „schwacher Vorstand“ an der
Spitze, der offensichtlich genau den Vorgaben des Landrates und
Verwaltungsvorsitzenden Dr. Schramm nachkommt. In dem v.g. Verfahren wird von
der Angestellten Frau Babeck falsches
Zeugnis abgegeben, indem sie behauptet, es hätten keine Kreditbeschlüsse
vorgelegen. Die Glaubwürdigkeit des Zeugen Fischer
wird beim OLG München ausdrücklich per Beschluß festgestellt. Beweise:
22. Fall: Gesellschafter Hellriegel und
Pelinski der G E V - GmbH (vormals Indu-Park). Diese
beiden Herren kauften die Mehrheit der Geschäftsanteile o.g. Gesellschaft. Der geschäftsführende
Gesellschafter war Herr Bürgermeister Glöß der Gemeinde Rossau/Sa. In dieser
Gesellschaft ist es offenbar so turbulent zugegangen, daß sich die neuen Inhaber
durch falsche Versprechungen beim Verkauf der Geschäftsanteile getäuscht
fühlten, und mit Ermittlungen begannen. Es fiel als erstes auf, daß in der
Bilanz des Jahres 98, erstellt im Oktober des Jahres 99, die bereits fällig
gestellten Steuerbescheide für Körperschaftssteuer, und Gewerbesteuer - jeweils
erstellt im Mai/ Juni 99 (also 3-4 Monate vor der Erstellung der Bilanz ) -
nicht auftauchten.! Weil auf
Grund dieser Bilanz von der Sparkasse Mittweida 2 Mio. DM Kredit an die
Gesellschaft ausgereicht worden war, wollten
die neuen Gesellschafter vom Vorstandsvorsitzenden Herrn Kosfeld wissen, wie
so etwas möglich war. Nach KWG § 18
mußten doch die neuesten Steuerbescheide bei den Kreditunterlagen vorliegen.
Herr Kosfeld„wußte angeblich nichts
davon“. Als sie ihm die Steuerbescheide
vorlegten, meinte er:
Bei den
Recherchen fiel dann auf, daß die Gesellschaft
auch zu 20% im Eigentum der Gemeinde Rossau stand, und
Bauvorhaben im Jahre 1997 abgerechnet worden sind, die niemals gebaut wurden.
Auch wurden nach Eingang von 3,6 Mio DM öffentlicher Mittel, überwiesen durch
das LRA Mittweida, diese sofort mittels Darlehen an die Privatgesellschafter auf eine private
Grundstücks GBR umgebucht. Im
Prüfbericht nach § 34 c Gewerbeordnung steht ausdrücklich,
daß der Bürgermeister Glöß keine Genehmigung
zum Führen des Gewerbes hatte. Aber es gab Bordellrechnungen
über „Betriebsausflüge“ dieser Gesellschaft. Die Gesellschafter genehmigten sich
mehrere Sportwagen der Marke Porsche. Der Bürgermeister einen Toyota – Cabrio ,
seine Ehefrau einen Ford Fiesta... Jetzt
kündigte die Sparkasse den neuen Gesellschaftern den Kredit. Sie klagt - nach altbewährter Weise -
um die Gesellschaft in die Insolvenz zu bringen. Somit wären zwei „Dumme“
gefunden, die den Kopf hinhalten müßten - meint man.... Die
Kreditkündigung lautet auf fehlendes Vertrauen der Geschäftsführung, aber die
Herren Hellriegel und Pelinski waren bis zur Übernahme der Geschäftsanteile
jahrelang Mitarbeiter der Sparkasse Mittweida. Sie haben die Kopien der
Bürgschaften, aller Gesellschafter (Es ist ein prominenter Notar aus Iserlohn
darunter) zu Gunsten der Bank, aber die zieht die Bank nicht.... Beweise:
Das Unternehmen, das Investor G. Schmidt beabsichtigt, in der Gemeinde
Tiefenbach, Landkreis Mittweida zu errichten, ist eine Produktionsstätte für
Gummigranulate und Gummimehle sowie für Industriegummibeläge,
deren Produkte zum überwiegenden Teil auf internationalen Märkten abgesetzt
werden. Hierzu liegen derzeit Bestellungen und Verträge vor, die die
mögliche Kapazität der Anlage mit ca. 120% als überzeichnet darstellen. Im Verlauf des durchgeführten Genehmigungsverfahrens, welches im Rahmen
der Reaktivierung einer ehemaligen Industriebrache erfolgte, wurde mit Datum
vom 08.01.2002 ein in allen entscheidenden Punkten positiver
Genehmigungsbescheid vom Landratsamt Mittweida erteilt. Einziger - aber wirtschaftlich entscheidender - Punkt ist, daß für das
Investitionsvorhaben zusätzlich zur Investition eine Sicherheitsleistung von
ca. 17% der Investitionssumme (rund 350.000,00 EUR) vom Landratsamt
Mittweida gefordert wird. Diese Sicherheitsleistung wird damit begründet,
daß es sich um ein Abfallentsorgungsunternehmen handele. Alle Stellungnahmen
und Gutachten von unabhängiger Stelle (so z.B. IHK Chemnitz), die die
Begründung des LRA zu Sicherheitsleistungen widerlegen und die Bezugnahme
auf aktuelle renommierte Gesetzeskommentare (so z.B. Dr. Feldhaus) werden
vom LRA Mittweida nicht in die Bewertung mit einbezogen. Die Bemühungen von Gumtec, eine vertretbare Lösung dieses Problems
gemeinsam mit dem LRA zu schaffen, sind gescheitert. So ist derzeit auf
Gumtec-Initiative Regierungspräsident Nolze persönlich mit dem Vorgang
befasst, ließ aber inzwischen mitteilen, daß er
Die Gumtec
hat als mittelständisches Unternehmen seit 1997 an diesem
Projekt gearbeitet und man befürchtet nun, in der Realisierungsphase durch diese
vom Gesetzgeber nicht herausgestellten Auflagen das Gesamtprojekt zu
gefährden. Dabei ist besonders bedauerlich, daß im Gegenzug zu den
Aktivitäten des LRA Mittweida, Abteilung Bauen und Umwelt, die Sächsische
Aufbaubank in Zusammenarbeit mit der Abteilung Wirtschaftsförderung des
selben Landratsamtes für eine ca. 25%-ige Subventionierung der Investition
in diesen Produktionsbetrieb gesorgt hat. Dies bedeutet etwa, daß die
gesamte Subvention dem LRA als Sicherheitsleistung zufließen würde. Der
Investor geht davon aus, daß kein Rechtsgrund für die Forderung nach einer
Blanco-Sicherheitsleistung - noch dazu in bar - bestehe. Landrat Schramm läßt
sich von seinem irrigen Standpunkt nicht abbringen und hat in diesem Sinne
auch den Regierungspräsidenten zu keiner Änderung veranlaßt. Beweise:
Beweise und Hinweise
Eine Sparkasse die kräftig mitmischt Daß der Landrat Dr. Schramm in unzulässiger Weise in die
Geschäftsführung der Sparkasse Mittweida eingriff, können weiterhin belegen:
Ein ehrenwerter Bürgermeister mit MfS-Vergangenheit
Beweis zu 1 - 17: Gemeinde Rossau, Bgm Glöß:
Beweis zu 18, Peniger Bauskandal/Heribert Kempen
Beweis zu 19, Joseph Stöhr
Beweis zu 20, Udo und Manuela Lange:
Beweise zu 21, Graindel:
Daß der Landrat Dr. Schramm
in unzulässiger Weise in die Geschäftsführung der Sparkasse Mittweida eingriff, können weiterhin belegen:
Beweis zu 22: Hellriegel und Pelinski der G E V GmbH:
Beweis zu 23: Gumtec,
Gemeinde Tiefenbach, Landkreis Mittweida
Kontakte: Alle Presseartikel und Presseerklärungen finden Sie unter
www.karl-nolle.de,
suchen nach Penig oder Schramm oder Kempen oder Mittweida oder Rossau ###################################################################### Zu den Fällen 1- 17 können 250 Seiten Dokumentation,
von Tantiemen- über Puff- zu Porsche-Belegen angefordert werden
über SPD Landtagsfraktion/Pressestelle oder
Bürgerbüro Karl Nolle, MdL. ###################################################################### |
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